Zuzahlung Zahnspange/nicht mit mir abgesprochen

5. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Zuzahlung Zahnspange/nicht mit mir abgesprochen

Guten Abend,

mein Sohn (12) benötigt eine Zahnspange, so sagte mir die Mutter des Jungen im Oktober letzten Jahres.
Einige Zeit später wurde ich darüber aufgeklärt das ich nun Kosten zu übernehmen hätte, da die Krankenversicherung (BKK) der Mutter nicht dafür aufkommt.
Bei diesen Zusatzleistungen handelt es sich um medizinisch nicht notwendige Leistugen die der Kieferorthopäde in Rechnung stellt.

Die Mutter hat vorher nicht mit mir darüber gesprochen, sondern einfach die Rechnung präsentiert (unterschrieben habe ich nichts).
Die Krankenkasse übernimmt halt nur die medizinisch notwendigen Kosten, was für mich auch nachvollziehbar ist.

Ich möchte jetzt nicht falsch verstanden werden, hätte ich Geld im Überfluss würde ich mich sicherlich ohne weitere Umschweife an diesen Kosten beteiligen. Aber alleine schon durch den gestiegenden Unterhalt den ich jetzt zu zahlen habe, bleibt mir im Monat nicht mehr viel und ich bin finanziell ganz schön ausgeschröpft.
Außerdem hat die Mutter diese zusätzlichen Kosten die dadurch entstehen nicht mit mir abgesprochen sondern verlangt nun einfach das ich mich daran zu beteiligen habe und fertig.

Wie sieht da die Gesetzeslage aus?

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9 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend J.Kwack,

wenn es sich um medizienisch nicht notwendigen Leistungen handelt, dann sich des Leistungen im Rahmen der privaten Krankenvorsorge. Wenn die KM diese für das Kind wünscht, sind diese Leistungen auch von ihr zu tragen.

Du als Unterhaltspflichtiger bist gehalten, die Krankenversicherung im Rahmen der GKV zu leisten. Alles darüber hinaus, im Bereich der PKV, ist dann nicht Dein Leistungsspektrum.

LG Nero

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#2
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Also heißt das jetzt das ich für Zusatzleistungen des Kieferorthopäden nicht aufkommen muss?

Es liegt mir ein Schreiben der Krankenkasse der Mutter vor, in dem wird ausdrücklich darauf hingewiesen das alle Kosten übernommen werden, soweit sie medizinisch notwendig sind. (mit den üblichen 20% des Selbstbeteiligung die nach erfolgreicher Behandlung erstattet werden)

Das der Junge nicht mehr über mich versichert ist liegt nicht am meinem Verschulden. Die Mutter hatte damals den Jungen mit in ihre Krankenkasse genommen, auch ohne mich zu fragen. Nun ist die Mutter neu verheiratet und der Sohn auch über die private Krankenversicherung der Mutter mit versichert.

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#3
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Nun ist es soweit....
Mir wurde soeben von meiner EX und ihrem Neuem mit dem Anwalt gedroht.
Ich hätte bis Mittwoch Zeit zu zahlen sonst könnte ich mich auf etwas einstellen....

Nach meiner Recherche handelt es sich bei diesen Kosten zu 100% nicht um medizinisch notwendige Maßnahmen, sondern sind vielmehr zusätzliche Kosten die der Kiefernorthopäde in Rechnung stellt weil sie nicht von der Krankenkasse bezahlt werden.

Die Mutter hat diese Maßnahmen die durchgeführt werden NICHT mit mir abgesprochen sondern verlangt halt das ich mich daran beteiligen MUSS!

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#4
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

J.Kwack, haben Sie denn ein gutes Verhältnis zu Ihrem Sohn, oder ist es schon so, wie bei vielen anderen Familien, dass die Mutter häufig schlecht von Ihnen spricht und wenig Kontakt besteht?

Wenn das Verhältnis jetzt noch gut ist, und man sich mit der Kindesmutter noch einigermaßen versteht, wäre es wohl ratsam, einen Teil der Zahlung anzubieten, ggf. auch mit dem Kiefernortopäden eine Ratenzahlung auszuhandeln. Andernfalls sieht Ihr Sohn nämlich, dass sein Bedürfnis und Wunsch einer Zahnspange zu Zwietracht und familiären Störungen führt und wird möglicherweise künftig sich von Ihnen mehr und mehr zurückziehen. Dann sollten Sie aber mit der Kindesmutter jedenfalls unmissverständlich klarstellen, dass größere Investitionen künftig vorab gemeinsam geklärt werden müssen - und das schriftlich mit Bestätigung des Erhalts dieses Hinweises; sonst wird das Thema ein Dauerbrenner.

Ist das Verhältnis aber schon beschädigt, erfüllen Sie mit dem Unterhalt Ihre Verpflichtung bereits vollständig, daran kann auch ein drohender Anwalt nichts ändern, außer Sie bezahlen ständig zu wenig oder aufgrund einer unredlichen Vereinbarung weniger, als zu zahlen wäre. Der Leistungsempfänger war Ihr Sohn, der Auftraggeber die Kindesmutter. Keiner von Beiden ist berechtigt, Sie in Schulden zu stürzen und Ausgaben in ihrem Namen zu tätigen. Wenn Ihr Kind z.B. eine Sachbeschädigung verübt, können Sie dieses der Haftpflichtversicherung - sofern vorhanden - melden, andernfalls können Sie den Schaden selber bezahlen, oder der Geschädigte erwirkt einen Titel gegen Ihr Kind und muss warten (ggf. 30 Jahre), bis das Kind den Schaden bezahlen kann.
Der Ortopäde hat den Auftrag wohl kaum nur mündlich angenommen, sondern wird irgendwo eine Unterschrift von jemandem haben. Dieser Unterschreibende ist der Auftraggeber und müsste eigentlich auch der Rechnungsempfänger sein.

Soweit ich weiss, müssen beim gemeinsamen Sorgerecht sich bei höheren Geldbeträgen/Ausgaben grundsätzlich beide Elternteile zusammensetzen und dies gemeinsam beschliessen. Eine eigenmächtig getroffene Entscheidung der KM, die nicht Ihre finanzielle Schwäche berücksichtigt hat, muss die betreffende Person eigentlich selber regeln.
Wenn der neue Partner der KM auch schon droht, scheint dieser sehr dominant zu sein, er sollte dann mal nicht nur Papa spielen, sondern auch selber sich finanziell daran beteiligen.

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soweit meine Meinung als früher mal Unterhaltszahlender für 3 Kinder

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#5
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Guten Morgen,

das Verhältniss zur KM war schon immer sehr angespannt, die Tatsache das jetzt dieser Streit aufgekeimt ist ändert nichts an dieser Tatsache.
Ich habe gestern meinen Sohn nach Hause gebracht und die KM und ihr "Neuer" (vor allem dieser Mann) hatten nichts besser zu tun als alles im Beisein des Kindes anzusprechen (er ist sehr laut geworden und hat mir gedroht, ich habe mich, wie immer, zurück gehalten wenn ich wieder mal provoziert werde.)
Dieser Mann hat mir gestern sogar gedroht. Das Verhältnis zwischen diesem Neuen und meinem Sohn ist sowieso nicht das Beste und die Geschehnisse gestern Abend lassen es bestimmt auch nicht besser werden.
Vielmehr ist es so das ich gestern Abend noch mit meiner Ex-Schwiegermutter telefoniert habe. Selbst diese Frau (und auch das Verhältnis zu ihr war nicht immer rosig) meinte, ich hätte mich nicht an diesen Kosten nicht zu beteiligen.
Mein Sohn leidet unter seiner häuslichen Situation. Im August 2008 sind sie zusammen gezogen. Am Anfang dachte ich immer das der Junge halt eifersüchtig auf den neuen Mann an Mama´s Seit ist. Mittlerweile würde ich sagen das das nicht der Einzige Grund ist. Soweit ich informiert bin hat er meinen Sohn sogar schon härter angefasst, mein Sohn wird ungerecht behandelt von diesem Menschen, er wird u.a. mit Nichbeachtung gestraft etc. Dieser Mann redet nur schlecht über mein Kind, das mein Sohn nicht immer einfach ist, weiß ich auch, aber ich habe noch nie zuvor einen erwachsenen Menschen so schlecht über ein Kind reden hören. Fakt ist das mein Sohn in der Schule immer schlechter wird. Wenn ich ihn auf sein zu Hause anspreche bekomme ich meistens gar keine Antwort.
Nach dem letzten Elternabend in der Schule hatte die Lehrerin angeregt das mein Sohn einen Termin beim Schulpsychologen wahr nimmt, da ihr die Veränderungen des Kindes auch schon aufgefallen sind.
Das ist nun mehrere Wochen her und immer wenn ich die KM frage wie weit sie damit ist einen Termin zu bekommen, höre ich immer nur ausreden.
Ich werde heute mit der Lehrerin meins Sohnes sprechen und hoffe das ich dann etwas erreichen kann.

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#6
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

also Drohungen sollte man nicht einfach hinnehmen. Manchmal hat man als Vater auch die Möglichkeit, das Kind zu sich nehmen, wenn das Kindeswohl bei der gegenwärtigen Familie gefährdet ist.

Natürlich darf man nicht übersehen, dass ein Junge mit 12 Jahren wohl in die Pupertät kommt und hormonelle Veränderungen an ihm auftreten, die sich auch in Agression, Wut, Angstzustände, Verschließen äußern können. Vielleicht stört ihn sogar die Spange, oder Pickel und Mitesser, es gibt viele Wehwehchen, die für das gegenwärtige Verhalten ursächlich sein könnten - nicht nur der Stief(vater) oder Lebensgefährte der KM. Per Gesetz haben noch nichtmal Stiefväter dem Kind gegenüber Erziehungsberechtigung, wieviel weniger ein unverheirateter Lebensabschnittsgefährte.

Ein Kind mit 12 Jahren darf schon bei einem Erwachsenen leben, der ganztags beschäftigt ist und keinen "Babysitter" oder sonstigen Ganztagsplatz bezahlen kann.

Bei verbalen Drohungen immer still zu bleiben oder noch ruhiger zu werden ist nicht immer die richtige Lösung. Der Drohende fühlt sich dadurch überlegen und im Recht und raubt Ihnen den Atem. Wenn Sie z.B. wieder einmal hören, dass er über Ihren Sohn beleidigende Worte äußert oder ähnliches, dann sollten Sie sich schützend (körperlich und mit Worten) vor Ihren Sohn stellen, damit er das Gefühl bekommt, jemand ist für ihn da. Und dem Beleidiger sollten Sie ganz ruhig sagen. dass diese Äußerungen nicht mehr länger hinnehmbar sind und ein juristisches Nachspiel haben werden. Vermutlich hat er dann "keinen Wind mehr in den Segeln" notieren Sie sich auf jeden Fall Datum/Uhrzeit/Äußerungen/Anwesende - falls er weiter frech und bösartig redete und droht, dann einen Anwalt aufsuchen oder direkt bei der Polizei Anzeige wegen Beleidigung, oder der geschehenen Straftat (Nötigung, Erpressung) erstatten. Das wird (falls direkt) dann natürlich vieles unumkehrbar ins Rollen bringen, das Jugendamt wird sicherlich aktiv werden, Anhörungen werden stattfinden, ggf. bis zum Familiengericht. Aber letztlich wird der Sohn sehen, dass man um ihn kämpft und dass er Ihnen wichtig ist.

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#7
 Von 
EllisS
Status:
Schüler
(283 Beiträge, 207x hilfreich)

Ich möchte nochmal auf den Kieferorthopäden eingehe. Ich habe ein Tochter die eine Spange gebraucht hat (mittlerweile abgeschlossen) - ich hatte dafür sogar ein schreiben vom Schulzahnarzt (Gesundheitsamt) dass die Spange notwendig ist.

Das vom TE oben zitierte schreiben der Krankenkasse habe ich in der Form genauso auch erhalten. Ich zahle zuerst alle kosten der Behandlung selber und bekomme es dann nach erfolgreichen Abschluß (abzüglich den 20%) von der Krankenkasse zurückgezahlt. Und genauso war es nach Abschlussuntersuchung beim Kieferorthopäthen hat dieser noch mal ein Gesamtkostenrechnung erstellt die ich der Krankenkasse zuschickte. Keine 2 Wochen später hatte ich dann das Geld wieder.
Das ist bei den meisten Krankenkasse auch wohl so üblich heute - damit erhoffen sie sich auch dass die Behandlung durchgezogen wird und nicht auf halben Wege abgebrochen wird. (Bei Abbruch gibt es kein Geld)

Deswegen rate ich nochmal abklären mit der Notwenigkeit. Nicht dass das schreiben der Krankenkasse fehlinterpretiert worden ist. Ich habe auch 2x nachgefragt damals, weil ich mir auf Grund des Schreibens der Krankenkasse nicht sicher war.

LG
Ellis


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-- Editiert am 18.01.2010 19:40

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#8
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)

Guten Abend,

kurz vorweg: Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten und zahlt die 20% nach erfolgreicher Behandlung zurück. Wortwörtlich steht in diesem Schreiben das dadurch der Behandlungserfolg angespornt werden soll.

Heute habe ich auch die Lehrerin meines Sohne gesprochen (eine sehr nette Person), sie möchte sich mit der Schulpsychologin absprechen und ruft mich dann zurück wann ich mit ihr und der Psychologin sprechen kann.
Die Lehrerin möchte nicht das die Kindsmutter beim ersten Gespräch mit anwesend ist, das habe ich soweit akzepitiert.
Desweiterein hat die Lehrerin wortwörtlich gesagt das der Stiefvater nicht der richtige Umgang für meinen Sohn ist. Sie bebachtet das nun schon seid der 5. Klasse (jetzt ist er in der 6.). Mein Sohn ist wohl oft totunglücklich, er weiß nicht wo sein Platz im Leben ist und im gegenteil zu dem was dieser Mann gesagt hat ist mein Sohn nett und freundlich zu den Lehrern und seinen Klassenkamerade. Die Lehrerin hat nun auch schon einiges mitbekommen, wohl auch durch Gespräche mit anderen Eltern. Sie hat klipp und klar gesagt das mein Sohn nicht mehr oder weniger "Probleme" macht als jedes andere Kind. Der Stiefvater lügt so teilte sie mir mit, sie wäre da auch Anfangs darauf rein gefallen.

Nun warte ich sehnsüchtigst auf den Rückruf, bzw. auf den Termin mit der Lehrerin und der Psychologin. Und auch meine Vermutung das die Mutter mehr oder weniger einen Termin bei der Psychologin gar nicht möchte, hat mich die Lehrerin so bestätigt.

Manchmal frage ich mich was mit der Mutter los ist. Unser Verhältniss war zwar immer schon sehr angespannt, aber das sie das Kind mal so Vernachlässigt hätte ich niemals gedacht. Sie hat sich sonst wirklich immer ein Bein aus gerissen und ich konnte mir sicher sein das sie zum Wohle des Kindes handelt, das scheint sich aber komplett gedreht zu haben seitdem sie mit diesem Mann verheiratet ist.



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#9
 Von 
Krummi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

endlich finde ich jemanden mit dem gleichem Problem.
Aber zuerst möchte ich dir sagen, dass du deinen Sohn von der Mutter weg holen solltest. Vielleicht nur auf Zeit, solange sie diesen Typen hat.
Und natürlich wenn er damit einverstanden ist.

Aber nur zu meinem eigentlichen Problem.
Mein Mann hat jetzt auch eine Rechnungen seiner Ex erhalten, auch vom Kieferorthopäden, auch von ihr verlangte Wunschleistungen.
Mein Mann hat auch nichts unterschrieben.

Wir versuchen gerade, vom KFO eine Stellungnahme dazu zu bekommen. Aber der wird sich ja mit allen Mitteln raus reden.

Was ist denn jetzt aus deiner Rechnung geworden. Hat deine Ex das Geld eingeklagt?
Und musstest du bezahlen??

Das alles ist ziemlich ungerecht. An den normalen Kosten hätten wir uns natürlich ohne zu murren beteiligt, aber eine Wunschleistungen zu übernehmen, finden wir ziemlich übertrieben.

Gruß

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