Guten Morgen,
eine vielleicht für Euch einfach, für mich jedoch schwer nachvollziehbaren Frage.
Meine Frau und ich sind gemeinschaftlich veranlagt.
Zusätzlich zu meinem Gehalt haben wir Mieteinahmen.
Auf dem Grundbuch sind wir beide als Eigentümer eingetragen.
Die Kredite laufen rein auf meinem Namen.
Meine Frage zielt auf die Höhe der Einkünfte meiner Frau, in Bezug der Krankenkassenzahlungen hin.
Werden die Mieteinnahmen nach Abzug aller Kosten in der Steuerbescheinigung geteilt und jedem sein Einkommen zugewiesen? Oder werden die Einnahmen jeden nach Abzug des Aufwandes zugewiesen?. So dass unterschiedliche Einnahmen entstehen?
Viele Grüße Herdi
Zuweisung von Mieteinnahmen bei Zusammenveranlagung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hallo Eugenie,
vielen Dank für die Antwort.
Der erste Steuerbescheid unter diesen Voraussetzungen kommt erst mit dem 2015er Bescheid.
Es handelt sich um die gesetzliche Krankenkasse. Hierbei um die Grenze aus der Familienversicherung herauszufallen.
Die Frage zielte dahin, ob der Gewinn im unterschiedlich in der ESt-Erklärung aufgeteilt wird, da die Zinsen nur von einem der Partner gezahlt werden, oder wie in Deiner Antwort beschrieben 50:50 aufgeteilt werden.
Nachdem ich Deine Antwort nochmals gelesen haben, habe ich glaube den Sinn verstanden. (Sorry, dauert manchmal)
Zitat:Die Krankenkasse - vermute gesetzliche Kasse - will den Steuerbescheid und nimmt dann pro Monat 1/12 dieser Einkünfte zur Berechnung - wenn nicht weitere Einkünfte Ihrer Frau existieren!
Also wird der ausgewiesene Gewinn für Vermietuing und Verpachtung nach Abzug der Minderungen, wie Zinsen AFA etc von der Krankenkasse 50:50 aufgeteilt. Ich war der Auffassung, dass das Finanzamt in der ESt-Erklärung direkt die Einnahmen dem jeweiligen Partner zuweist.
Gruß Herdi
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Vielen Dank Eugenie,
dass war mir nicht bewußt. Man lernt nie aus.
Vielen Dank und schöne Woche
Herdi
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