Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit (ohne Bezahlung) im Rettungsdienst

27. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Sanitas99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zuweisung einer höherwertigen Tätigkeit (ohne Bezahlung) im Rettungsdienst

Hallo,

auf der Suche nach Informationen habe ich nun auch dieses Forum entdeckt und hoffe man kann mir hier weiterhelfen.

Ich arbeite im Rettungsdienst und habe einen Vertrag als Rettungssanitäter (RS). Parallel zur Vollzeitarbeit habe ich mich auf eigene Kosten weitergebildet und die Qualifikation des Rettungsassistenten (RA) erlangt.

Nun hat mein Arbeitgeber die Regelung, dass RS die als RA einspringen, wenn Not am Mann ist, diese Schicht zwar schon bezahlt bekommen, allerdings nur rückwirkend wenn sie 20 solcher Schichten in einem Kalenderjahr zusammenbekommen.

Soll heißen: Wer 19 Schichten im Jahr 2015 gefahren ist und seine 20. Schicht dann am 01. Januar 2016 um 8 Uhr morgens beginnt, fängt wieder von Neuem an und geht leer aus, hat also seine Arbeitskraft der Rettungsorganisation geschenkt.

Aus diesem Grund habe ich meinem Wachleiter mitgeteilt dass ich nicht bereit bin, als RA irgendwelche Schichten zu besetzen, wenn ich nur als RS bezahlt werde. Es gab mehrere Gespräche, teilweise wurde mir angekündigt dass es so nicht weitergehen könne, so ein Verhalten wäre nicht in Ordnung und dergleichen. Ich blieb hart.

Nun könnte es passieren dass demnächst wieder eine Stelle als RA frei wird und nun hat mir mein Wachleiter durch die Blume zu verstehen gegeben dass ich bei der Vergabe dieser Stelle ziemlich chancenlos wäre, nachdem ich in diesem Punkt nicht mit mir reden lasse.

Damit habe ich mich allerdings auch schon abgefunden, ich bin von meinem Verein mittlerweile so sehr enttäuscht dass ich nicht einmal die Schichten besetzen würde, wenn ich sie sofort entlohnt bekäme.

Nun wurde mir angekündigt dass man sich informiert habe: Wenn tatsächlich so große Not am Mann wäre dass als Alternative die Rettungsschicht unbesetzt bliebe, könne mich der Arbeitgeber sehr wohl verpflichten, den Dienst als RA zu besetzen.

Meine Frage ist, ob so etwas tatsächlich möglich sein kann: Könnte ich dazu gezwungen werden eine höherwertige Tätigkeit auszuführen, obwohl dies in meinem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist und unter Aufrechterhaltung der "20-Schichten-im-Kalenderjahr"-Regel? Sprich: Unvergütet.

Im Tarifvertrag steht dazu nur, dass der Arbeitgeber das Recht hat, dem Mitarbeiter aus "dienstlichen bzw. betrieblichen Gründen" eine andere Tätigkeit "im Rahmen seiner Vergütungsgruppe zuzuweisen".

Allerdings sind die RA bei uns auf EG6 eingruppiert, wohingegen die RS auf EG5 sind - so wie ich eben auch. Somit wäre die Arbeit als RA nicht im Rahmen meiner Vergütungsgruppe. Nur, angeblich soll das eben nicht gelten, wenn die Alternative ein unbesetzter Rettungswagen ist. Gesondert geregelt scheint dies aber im TV nicht zu sein.

Woanders lese ich dazu:
"Eine über die arbeitsvertraglichen Pflichten hinausgehende Dienstanweisung ist ausnahmsweise zulässig, wenn ein sie notwendig machendes Ereignis nicht vorhersehbar und vermeidbar ist, nicht im Verantwortungsbereich des betroffenen Arbeitgebers liegt und/oder ihm hoher finanzieller Schaden droht."

Womit die Frage im Raum stehen bleibt ob der Fall dass alle kontaktierten eingestellten RA nicht können oder nicht erreichbar sind ein nicht vorhersehbar oder vermeidbares Ereignis ist.

Der Personalrat ist in diesem Punkt bisher leider keine große Hilfe.

Vielen Dank für etwaige Anregungen, Input und Ideen!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Schwierig. Die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit muss meist einen bestimmten Zeitraum betragen und die Tätigkeit überwiegend ausgeübt worden zu sein. Da gibt es je nach Tarifvertrag unterschiedliche Zeiträume und Folgen (Zulage oder Höhergruppierung). Die Tätigkeit darf auch nicht zum Vertretungsbereich gehören, das kann der AG schon bestimmen. Gibt es eine Dienstvereinbarung zu diesen 20 Schichten? Am einfachsten wird es sein, sich auf eine RA-Stelle zu bewerben.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Naja,

wenn ich als Krankenschwester angestellt bin, und das Medizinstudium abgeschlossen habe, werde ich kaum gezwungen werden können Operationen durchzuführen...

Es stellt sich ja die Frage, ob man grundsätzlich dem TE dies abverlangen kann. Darüberhinaus ist die Regelung diskriminierend. In diesem Fall wäre eine Klage meines erachtens sinnvoll.

1x Hilfreiche Antwort

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