Zuviel Schulden zurückgezahlt

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
DieNerven
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Zuviel Schulden zurückgezahlt

Hallo ihr Alle,

folgendes Ding: Ich hatte Mietschulden und habe diese via Ratenzahlung (100,-/Monat) zurückgezahlt. Nun war es aber so dass ich mit keine Übersicht gemacht hatte und als das mal machen wollte habe ich die Hausverwaltung angerufen und erfahren dass ich etwas über 500,- Zuviel gezahlt habe. Die meinten dass die den Vermieter anrufen, das mit dem klären wollen und mich dann anrufen wollen. Das ist jetzt schon ganze 4 Wochen her und hab noch keine Nachricht erhalten.

Jetzt 2 Fragen dazu:

1. Soll ich denen via Telefon "auf die Nerven" gehen, eine(n) "böse" E-Mail(Brief) schreiben oder gleich einen Anwalt einschalten ??

2. Sind Gläubiger (auch Inkassountern.) dazu verpflichtet mir eine Info, über den Ausgleich meines Schuldenbetrages, zukommen zu lassen ??


Danke für die Antworten und einen schönen 1. Advent.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Schreiben Sie HV oder VM doch einfach an und bitten Sie um Rückzahlung der zuviel gezahlten 500 EUR, bevor Sie ein "Fass aufmachen".

Man hat Ihnen doch schließlich auch einmal eine Ratenzahlung für Ihre Mietschulden gestattet. Sonst könnten Sie bereits auf der Straße (oder in einer anderen Wohnung) sitzen.


-- Editiert von HeHe am 27.11.2015 14:00

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#2
 Von 
DieNerven
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hab ja schon ein Paar mal da angerufen, wurde aber immer mit "Wir rufen sie zurück." vertröstet.
Jetzt hab ich den Leuten ja schon 4 Wochen Zeit gelassen (und meine Schulden immer pünktlich gezahlt). Vom Vermieter hab ich keine Telefonnr., das lief immer alles über die Hausverwaltung.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du wohnst noch in derselben Wohnung? Dann behalte doch einfach die nächste Miete ein in Höhe von 500€. Das ganze zuvor natürlich schriftlich (!) ankündigen gegenüber der Hausverwaltung.
Und das Konto beobachten. Sollte dann doch plötzlich eine Rückzahlung kommen, musst du direkt reagieren und ggf. die Miete, die du zuvor einbehalten hast, wieder zahlen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

oder du schreibst, natürlich per Einschreiben, in der Art:

"Mit Ihrem Einverständnis verrechne ich mein Guthaben in Höhe von 500 EUR mit meiner nächsten Mietzahlung. Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, bitte ich um Ihre Rückmeldung, wie wir weiter verfahren"

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Ich würde in jedem Fall unverzüglich und beweisbar wg. Irrtums nach §119 BGB anfechten. Nicht daß die Gegenseite einem noch mit §814 BGB kommt.

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