Hallo , folgendes Problem..
bei einem Arbeitnehmer wurden in einem ( 1 ) Monat zuviel Gehalt ausgezahlt.. es war Kurzarbeitergeld . (zusätzlich zum Gehalt)
In der Buchhaltung wurde aber eine NULL zuviel gemacht, statt 1200,-EUR Kurzarbeitergeld waren es zusätzlich 12000,. EUR !!
Das Geld wurde abzüglich der extrem vielen Steuern auf das Kto des AN überwiesen, der Fehler wurde danach auf beiden Seiten bemerkt.
Der AG wollte aber auf keinen Fall das Geld zurückhaben,sondern zahlte ab da kein Geld / Gehalt mehr an den Arbeitnehmer und verrechnete das monatl, Gehalt ( Netto) mit dem bereits geflossenen Geld.
Mehrere Monate ging quasi KEIN Geld ein.
Nun meine Frage..
Es wurden durch diese "Überzahlung " wesentlich mehr Steuern bezahlt,als wenn der AN monatl sein normales Gehalt bekommen hätte.
Wie bekommt man diese zuviel gezahlten Steuern wieder?
In der lohnsteuerbescheinigung die man vom Ag bekommt steht dieser Betrag normal beim Gehalt mit dabei( Brutto und Netto usw)
Also nicht beim Kurzarbeitergeld ( der Fehler wurde quasi dort beim AG richtig gestellt,bzw korrigiert)
Steuererklärung wird jedes Jahr gemacht ...nur wie gibt man das an,so das man das auch wiederbekommt.
lg Hellen
-- Editier von hellen2002 am 30.05.2015 13:56
-- Editiert von Moderator am 30.05.2015 15:12
-- Thema wurde verschoben am 30.05.2015 15:12
Zuviel Gehalt gezahlt und dann Monate lang kein Geld - was wird aus den zuvielen Steuern?
30. Mai 2015
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Frage vom 30. Mai 2015 | 13:48
Von
Status: Frischling (36 Beiträge, 7x hilfreich)
Zuviel Gehalt gezahlt und dann Monate lang kein Geld - was wird aus den zuvielen Steuern?
Haben Sie sich versteuert?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2015 | 15:11
Von
Status: Unbeschreiblich (32905 Beiträge, 17276x hilfreich)
In der Buchhaltung wurde aber eine NULL zuviel gemacht, statt 1200,-EUR Kurzarbeitergeld waren es zusätzlich 12000,. EUR !! Und warum sollte sich das auf die Besteuerung auswirken? Kurzarbeitergeld ist steuerfrei.
Steuererklärung wird jedes Jahr gemacht ...nur wie gibt man das an,so das man das auch wiederbekommt. Man schreibt die Zahlen in die entsprechenden Rubriken.
#2
Antwort vom 31. Mai 2015 | 22:18
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Dann sollte man eine berichtigte Lohnsteuerbescheinigung verlangen.Zitat:In der lohnsteuerbescheinigung die man vom Ag bekommt steht dieser Betrag normal beim Gehalt mit dabei(
Übrigens eine ziemlich seltsame (Lohn)Buchhaltung.
Ich befürchte das wird nicht reichen, die Lohnsteuerbescheinigung geht nämlich vor.Zitat:Man schreibt die Zahlen in die entsprechenden Rubriken.
Das Finanzamt wird sicher entgegnen, dass diese geändert werden muss (vom Arbeitgeber).
Stefan
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