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Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen

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Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen

Hallo,

ich muß mich einer Sicherheitsprüfung zum Erhalt eines Flughafenausweises unterziehen, kann dort im Büro eines Unternehmens arbeiten.

Jetzt habe ich das Problem, daß ich vor über fünf Jahren mal einen Ladendiebstahl begangen habe und natürlich erwischt wurde.
Das war das einzige, was ich mir je zu Schulden habe kommen lassen.

Mache mir nun Sorgen, daß ich die Prüfung nicht bestehe.

Könnt Ihr mir dazu bitte was sagen?

Danke!


von jajajupp am 20.06.2007 22:57
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Nun ja, dazu dient ja die Sicherheitsüberprüfung. Man möchte halt herausfinden auf wen man vertrauen kann und auf wen nicht.

Nichts gegen dich persönlich, aber dein Profil qualifiziert dich m.M. nach nicht für solch eine Aufgabe.
Es gibt da aber einiges zu berücksichtigen.
Wie alt warst du denn beim Ladendiebstahl? Wurdest du verurteilt?
Ich denke wenn du mit 14 einen Kaugummi geklaut hast, dann wird das kaum ein Ausschlußkriterium sein. Wenn du mit 22 bewaffnet einen Laden ausgeraubt hast aber schon.


Viele Grüße, Michael


von micbu am 21.06.2007 08:34
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Ich war 21. Habe in einem Kaufhaus eine Hose geklaut. Nein, nicht bewaffnet oder so. Bin dann draußen vom Detektiv geschnappt worden und habe direkt alles zugegeben. Die haben dann die Sache aufgenommen...Bekam dann ein Schreiben und mußte eine Geldstrafe zahlen. Leider kann ich den Brief mit den Angaben der Strafe, etc. nicht mehr finden. Das Ganzt ist, wie gesagt ja eigentlich schon getilgt. Habe mir sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen. Nur dieses eine dumme Mal halt.


von jajajupp am 21.06.2007 11:42
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Das hört sich ja so an als ob noch nicht einmal die Polizei eingeschaltet wurde. Wenn keine Polizei eingeschaltet wurde, dann würde ich mir keine Sorgen machen.

Viele Grüße, Michael


von micbu am 21.06.2007 12:09
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Doch ich glaube, es lief auch überdie Polizei. Kann mich aber ehrlich nicht mehr daran erinnern, denn ich war nur am heulen und stand unter "Schock". So ´ne blöde Idee!
Die Sache ist m.M. nach dann vor Gericht gegangen und ich habe einen Bescheid bekommen, in dem die Strafe angegeben wurde und ich bezahlen mußte.

Nun ist es ja so, daß es nach fünf Jahren ja eigentlich gelöscht ist, aber die für die Prüfung der §7LuftSig ja das noch sehen können, wie ich jetzt erfahren habe.

Mittlerweile bin ich auch schon Mutter und trage somit ne Menge Verantwortung und bin leider schon etwas länger auf Arbeitssuche. Nun habe ich ein echt super Jobangebot und kriege die Krise, weil das ja nun wohl doch nicht klappen kann.

Sch....!!!


von jajajupp am 21.06.2007 12:23
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Gibt`s hier denn vielleicht jemanden, der schon eigene Erfahrungen mit einer solchen oder ähnlichen Situation gemacht jat und wie waren diese?

Danke!


von jajajupp am 21.06.2007 14:51
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Ich arbeite am Flughafen Stuttgart und soweit ich weiß ist es bei dem geringsten Eintrag in irgendeinem Register unmöglich einen Ausweis zu bekommen. Bei kleineren Vergehen wie Strafzettel oder so ist das überhaupt kein Problem, aber sobald was mit Vorstrafe auftaucht könnte es glaub schlecht aussehen. Aber wie gesagt ich weiß da auch nicht 100%ig bescheid. Ging bei mir gute 6 Wochen bis die Prüfung bei zig Stellen (Staatsanwaltschaft, Polizei, ...) durch war.


von eqx32 am 21.06.2007 15:08
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Hi,

tja, ohne Kenntnis der Strafe kann man hier nichts machen. Es kann eine Verfahrenseinstellung mit Geldauflage sein. Die steht nicht im Bundeszentralregister. Es kann eine Geldstrafe gewesen sein. Die steht im Bundeszentralregister, wird aber nach 5 Jahren gelöscht. Sie können Einsicht in den BZR-Auszug beantragen (www.bundeszentralregister.de).

Gruß vom mümmel


von muemmel am 21.06.2007 16:31
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Hallo,

habe jetzt die Unterlagen erhalten und es gab eine Strafe damals von 10 tagessätzen für mich.

Wie sieht es da wohl jetzt mit dem Bestehen der Überprüfung aus?

Jemand erfahrung gemacht?

Schönen Abend!


von jajajupp am 11.07.2007 20:07
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
Diebstahl ist eine Straftat und wurde damals geahndet. Nach meinem Wissen und der heutigen Rechtsprechung werden Strafen unter 90 Tagessätzen nicht in das Zentralregister aufgenommen und man zählt als nicht vorbestraft.


von Gummibär am 12.07.2007 19:07
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>Zuverlässigkeitsprüfung Flughafen
das ist nicht ganz richtig: alles unter 90 Tagessätzen taucht nicht in einem normalen Führungszeugnis für einen privaten Arbeitgeber auf, ist aber sehr wohl im Bundeszentralregister gespeichert. Ich würde annehmen, dass bei einer Sicherheitsüberprüfung da auch reingesehen wird.
Ob das nach fünf Jahren absolut gelöscht wird, weiß ich allerdings nicht.


von no1 am 23.07.2007 17:38
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