Zuverdienst zu minimalem Unterhalt

3. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Zuverdienst zu minimalem Unterhalt

Hallo zusammen,

wir haben da nochmal ne kleine Frage. Der Vater von dem Sohn meiner Freundin verdient ungelernt 875€ netto im Monat. Und zahlt daher auch nur 100€ an das Jugendamt, was ja schon ein wenig mehr ist als er müsste. Wurde mir zumindest so erzählt. so wirklich gut kenne ich mich damit noch nicht aus.

Er bemüht sich allerdings auch nicht zusätzlich noch was zu verdienen um den Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen. Nun haben wir das folgende Gerichtsurteil gefunden.

http://blog.juracity.de/2007-11-13/ag-muenchen-gesteigerte-erwerbsobliegenheit-beim-kindesunterhalt-pflicht-zusaetzlichen-e-40000-job-anzunehmen.html

Wäre diese Maßnahme auch bei uns möglich? Weil so kann es leider nicht weitergehen.

Vielen Dank für eure Mühen und schönen Abend noch...

lg Kamwendo

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23 Antworten
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#1
 Von 
Puma01
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Kamwendo,

grundsätzlich finde ich es schon mal in Ordnung das er überhaupt zahlt, obwohl er es nicht muss (Selbstbehalt 900€).
Wenn Deine Bekannte mehr will, so kann sie natürlich klagen, aber ich denke die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nach dem neuen Gesetz auch für Deine Bekannte.
Natürlich kommen da div. Faktoren wegen Betreuung etc. zum tragen, aber der Grundtenor wird sich ändern, leider gibt es noch keine Fallbeispiele, aber ich arbeite daran ;)

Feundliche Grüße

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#2
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Das er soviel zahlt und es nicht muss, weiss er ja nicht. Das läuft so über das Jugendamt. Er weiss nicht, dass er einen Eigenbehalt hat. Würde er das wissen würde er gar nichts mehr zahlen.

Bei der Bekannten ist es so, dass sie eine schulische Ausbildung macht und Hartz 4 bekommt. Sie ist alleinerziehend und hat niemanden, der ihr das Kind abnimmt. Weder ihre Mutter kann kurzfristig einspringen noch sind irgendwelche Bekannte oder Freunde da, die den Kleinen nehmen könnten.

Nun reicht das Geld natürlich vorne und hinten nicht und durch das Urteil sind wir neugierig geworden und möchten gern wissen ob es möglich wäre. Gerade auch, weil der Vater nun zusätzlich durch Gründung eine WG 200€ im Monat einspart und nichtmal bereit ist 20€ für das Frühstück seines Sohnes im Kindergarten zu bezahlen.

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Selbst bei Einsparung von 200,- liegt er immer noch unter dem Eigenbedarf!!!

Und ich denke mal, das Geld wird beim Vater hinten und vorne auch nicht ausreichen! Wenn deine Freundin 100,- Unterhalt und 154,- Kindergeld bekommt, sollten doch 20,- für sie finanzierbar sein, oder nicht???

-----------------
"gruß azrael"

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#4
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Um die 20€ geht es auch gar nicht. Die sind auch finanzierbar und werden natürlich auch bezahlt. Das war nur ein Beispiel für eine zusätzliche Mehrbelastung zu den alten Kosten. Ein Kind kostet ja nicht nur 20€ Frühstücksgeld im Monat. Und Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.

lg kamwendo

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#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Natürlich macht Kleinvieh auch Mist. Vor allem, wenn man wie der Vater von 775,- im Monat lebt...

-----------------
"gruß azrael"

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Schon mal überlegt wie der Vater das machen soll ?
Finde es eine UNVERSCHÄMTHEIT von dir ,vom KV zu verlangen ,zu seiner normalen Arbeit ,noch einen 2.Job zu machen !

Mein Mann arbeitet auch ungelernt und verdient 850€ .Was sowieso schon schlimm genug ist ,bei 4 Schichten (Früh-,Spät-,Nacht-und Mittelschicht)
Diesen Monat hat er sogar nur 640€ mit nach Haus gebracht ,bei 40Sdt.Woche !
Und dann kommt unsere Trulla auch an und sagt sie bekäme ja nur 170€ UV ,ob er nicht noch zusätzlich arbeiten könnte ,dann bekäm sie noch was von ihm (das die Rechnung sowieso nicht aufgehen würde ist ihr anscheinend nicht klar :) )

quote:
Sie ist alleinerziehend und hat niemanden, der ihr das Kind abnimmt

Wie macht sie denn dann ihre schulische Ausbildung ?Nimmt sie das Kind mit ? :???:
(das war eine retorische Frage)


-- Editiert von dori23 am 04.01.2008 12:21:13

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#7
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

was wäre, wenn der Vater einen Zweitjob annimmt und mehr zahlen kann?
Würde alles schön von Hartz4 wieder abgezogen und deine Freundin läuft in den gleichen Schuhen weiter.
Der SB des Vaters ist eh nicht gewahrt und weit unter dem Üblichen. Was wollt ihr denn noch mehr?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

quote:
Das er soviel zahlt und es nicht muss, weiss er ja nicht. Das läuft so über das Jugendamt. Er weiss nicht, dass er einen Eigenbehalt hat. Würde er das wissen würde er gar nichts mehr zahlen.

Gut ,dann sagt es ihm ,denn dann bekommt die KM UV ,vieleicht fällt der etwas höher aus ,kenn diese Sätze nicht !
Denn zahlen muss er ja wirklich nicht ,also ständ es der KM zu !


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#9
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

@azrael

Sie hat noch weniger für sich und den Kleinen zum Leben. Aber das schweift jetzt zu weit vom Thema ab.


@dori

bekommst trotzdem ne Antwort auf deine rhetorische Frage ... das Zauberwort heißt Kindergarten.
Das bezog sich auch darauf, dass sie nach der Schule keinen "Abnehmer" hat um einem Job nachzugehen.

Der KV zahlt die 100€ ans JA und sie bekommt 124€ UV vom JA. Mit den 100€ zahlt er somit die Schulden beim JA ab. Hab mich grad nochmal genau erkundigt. Kann das denn so stimmen? Bin da leider noch nicht so ganz in der Materie

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#10
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Man bekommt UV nur bis zu 6 jahre da mein Kind im September 6 wird bekomm ich bald kein UV mehr.

@Dori23
Ich finde es nicht unverschämt das ein zufordern was mir zu steht. Es ist auch eine art der Verantwortung die der KV über nehmen muß. Für sein Kind zu sorgen.

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Klar findest DU es nicht unverschämt ,denn DU bist ja auch nicht in der cSituation !

Ganztags arbeiten ,einen Hungerlohn dafür kriegen und nichts anderes finden .

Das andere Zauberwort heißt Kindertagesstädte ,schon mal gehört ?
Nur so als anreiß ,wird auch bei alleinerziehenden mitfinanziert und diese Kinder haben bei der aufnahme vorrang :)

Denn wenn der Vater zu seinen 40 Std noch zusätzlich was machen kann ,kann die Mutter erst einmal an die 40Std dran kommen .
Soweit deine Logik !

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#12
 Von 
kamwendo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Und wo bleibt dann das Kind? Den ganzen Tag in der Kita, abends direkt ins Bett und morgens erst ne Notmutter und dann wieder zur Kita?

Das hat kein Kind verdient.

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Da mussten schon viele Kinder durch ,nicht nur dieses Kind hier im Thread !
Aber so ist das nunmal ,ich musste (muss) auch mitarbeiten weil es hinten und vorne nicht reicht und dann noch regelmäßig jemand antänzelt um mehr Unterhalt zu verlangen .

Das Leben kann hart sein ,auch für Kinder !

Traurig aber war und da hilft es nicht ,wenn Mutti die Hände in den Schoß legt und sich bedauert oder das Kind.

Sorry,wenn das für einige hart klingt .

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#14
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallöchen,

"Und wo bleibt dann das Kind? Den ganzen Tag in der Kita, abends direkt ins Bett und morgens erst ne Notmutter und dann wieder zur Kita?

Das hat kein Kind verdient."


Also bitte, jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Verhungern, dass hat kein Kind verdient,und davon ist ja wohl nicht die Rede.


Sorry, aber selbst nix auf die Reihe kriegen aber jammern.

Der KV zahlt was er kann, er arbeitet und kommt seiner Pflicht nach. Das er kein besserverdiener ist wusste wohl die KM schon bevor er mit ihm im Bett war.

LG
Hmanu

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#15
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke ,HManu
VIELEN Dank !

Viele Mütter verwechseln die KiTa irgendwie mit dem KZ !!
Zur Info : das ist gaaaanz was anderes ,falls ihr es nicht wusstet ! :augenroll:

Da dieses Kind hier im KiGa ist ,wird es auch schon über 3Jahre sein ,also noch weniger ein Problem !

Bei einem Säugling wär ich auch nicht bereit es abzugeben ,aber meine erste Tochter war ein Jahr ,das geht alles !!


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#16
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Der Junge ist 5...

@Kamwendo

ich habe hier nirgendwo lesen können, dass dein Sohn ganztags in eine Tagesstätte soll und du bis kurzvorinsBettgehen arbeiten sollst. Aber unter diesen Bedingungen kann man dir auch zumuten, einen kleinen Nebenjob auszuüben, z.B. Putzen, Tanke, McDoof. Und zu aller Erstaunen gibt es Jobs, denen man am Wochenende oder am Abend nachgehen kann. Eine Betreuung hättest du ja auch - dein Freund, der sich ja auch sonst Gedanken um deine finanzielle Situation macht. Er ist dir doch auch sicher DA behilflich... ;)

-----------------
"gruß azrael"

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#17
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@azrael
Hab nie behaupten das sie bis *kurzvorinsBettgehen*arbeiten soll :)
Ein Minijob tuts ja auch
Es muss ja nicht gleich ein Zweitjob sein ,wie es vom Vater verlangt wird ;)

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#18
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

@ Dori

hast du auch nicht. Ich bezog das auf kamwendos Aussage

quote:
Und wo bleibt dann das Kind? Den ganzen Tag in der Kita, abends direkt ins Bett und morgens erst ne Notmutter und dann wieder zur Kita?



Das hört sich so nach Vollzeitjob mit Überstunden an...

-----------------
"gruß azrael"

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#19
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Was mir auch nicht ganz schlüssig ist ,ist was eine Notmutter ist ???

Naja ,lasst uns positiv denken und dankbar dafür sein ,das Müttern mit der Einstellung die Betreuungsunterhalt kriegen (in diesem Thread ja nicht )bald der Hahn zugedreht wird :)

Denn so ein Einstellung generell kann man nur in die Tonne kloppen .
Wir leben doch nicht mehr im Mittelalter ,wo Mami daheim am Herd stehen muss mit Schürzchen und Kind auf den Rücken gebunden :augenroll:

Wenn man es sich leisten kann ,zu Hause zu bleiben ,würde ich NIE was sagen ,also pauschalisieren ,das es nix besseres als KiTa gibt .Aber bleibt mal realistisch ,wenns nich geht ,gehts nich !

Außerdem macht sie doch morgens eine schulische Ausbildung ,und wenn sie die abgeschlossen hat ??
Meinst du im ernst sie könnte sofort halbtags arbeiten gehen und zum Mittagessen zurück sein ??

Sie wird doch dann auch (hoffentlich) arbeiten sein und das Kind Nachmittags betreuen lassen ,oder nicht ??


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#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Und wenn ich noch ergänzen darf :
Sie bekommt UV ,KG ,Hartz IV ,mehr kriegen andere auch nicht .
Weiß garnicht wo das Problem liegt :???:
Wenn der Vater was dazu verdienen würde ,fällt der UV weg ,denn dann zahlt der KV dies und du bist bei + - Null !
Du bekommst weniger HartzIV und so weiter .
Das bekommt die Mutter nicht alles ZUSÄTZLICH !Das wird genau nachgerechnet von Vater Staat ,du bekommst vorher und nacher gleich .
Erst nachdenken ,dann beschweren .

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
puntodidiabolo
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ja,das kennen wir,das machen wir auch gerade mit.Weiss auch nicht das das immer die Endlösung sein soll,der KV soll doch arbeiten und wenn er zuwenig verdient soll er nochmal arbeiten.Mann,Leute ist es denn nie möglich das man mal zusammen sitzt und schaut wie man das Beste daraus macht.Leben und leben lassen,aber doch nicht mmer auf dem Rücken des anderen rumhacken. :kotz:

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
HManu
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ich meine, dass die Mama ruhig arbeiten gehen kann, denn bevor es ein Kind hungert geht man auch als Mama arbeiten.

Wenn die Mama das nicht für notwendig hält, kanns so schlimm nicht sein.

Ach ja, wenn man sich auf eine alleinerziehende Frau einläßt und eine feste Beziehung anstrebt muss man auch wissen, das kein Geld wie Heu da ist.

Also sollen doch mal Mama und neuer Freund arbeiten und dann gibts auch mehr Kohle, so dass die 20 € für Frühstück im Kita gewährleistet ist.

LG
Hmanu

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Vileicht ist die TE die FreundIN der Mutter ,nicht der LG

quote:
Man bekommt UV nur bis zu 6 jahre da mein Kind im September 6 wird bekomm ich bald kein UV mehr.
von kamwendo - 04.01.2008 12:53:55


Oder zwischendurch ist die KM selbst mit ins Gespräch eingestiegen .

LG

-- Editiert von dori23 am 04.01.2008 15:49:04

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