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Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser

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Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser

Hallo,

hab die Tage meine 2005-NK-Abrechnung für meine 47 m² -Wohnung erhalten. Und war gleich geschockt: Nachzahlung von 930 Euro Jetzt liegen die Nebenkosten bei 3,55 euro/m²...!! Ich wohn erst seit 1.1.2005 in der Wohung.

Ein großer Teil davon (570 Euro) geht auf das Kaltwasser. In dem Haus wohnen noch 2 andere, 2 Wohnungen stehen leer. Insgesamt habe ich ziemlich genau 25 % des gesamten "Hauswassers" verbraucht, also ca 45 m³ von ca. 195 m³. Der Vermieter hat mir nun von allen Wasserkosten 25 % zugeteilt. Also u.a. vom Niederschlagswasser (770 Euro für das ganze Haus), und von Messgeräten (Miete im Jahr 350 Euro). Allein für so ein doofes Messgerät zahle ich also schonmal ca. 90 Euro im Jahr, für Niederschlagswasser fast 200 Euro. Ist so eine Kostenzuteilung zulässig? Müssten die leeren Wohnungen nicht auch berücksichtigt werden? Bzw bei den Messgeräten/ dem Niederschlagswasser: muss das nicht nach m² Wohnfläche zugeordnet werden?

Außerdem: Der m³-Preis laut der Nebenkostenabrechnung für das "pure" Wasser liegt bei 3,55 Euro (ohne Schmutzwasser!), bei dem lokalen Wasseranbeiter hier zahlt man aber 2,16 Euro. Da liegt der Verdacht nahe, dass der Vermieter irgendwie indirekt in seine eigene Tasche wirtschaftet, oder? Rechnung werde ich zumindest alle anfordern.

Danke & Grüße
Michael


von michael79 am 07.05.2006 21:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser
1) Das Schmutzwasser wird nach dem individuellen Verbrauch des Frischwassers abgerechnet.

2) Das Niederschlagswasser hat nichts mit dem eigenen Wasserverbrauch zu tun, sondern mit den Gegebenheiten des Hauses (Dachfläche usw.). Die Umlegung auf die einzelnen Mieter erfolgt üblicherweise über den Wohnflächenanteil wie bei den anderen Nebenkosten auch.

3) Kostenanteile, die rechnerisch auf leerstehende Wohnungen entfallen, muß der Vermieter alleine tragen. Eine Umlage auf die anderen Mieter ist unzulässig.

4) Beim Bezug von Wasser wie auch der Miete von Meßgeräten besteht eine Wirtschaftlichkeitsverpflichtung des Vermieters. Der Vermieter darf also nicht überteuert einkaufen, wenn eine sinnvolle preiswertere Alternative besteht.

In der Tat sollte man hier die Rechnungen einsehen und ggf. durch den Mieterverein oder sonst einen Fachmann prüfen lassen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."


von wald-hase am 07.05.2006 22:27
Status: Philosoph (732 Beiträge)
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>Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser
Hallo,

die Niederschlagsgebühren sind wie von wald-hase beschrieben, nach Wohnfläche umzulegen und das auch nur dann, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.

Anhand aller Belege, die der VM dieser Abrechnung zu Grunde gelegt hat, solltest du alles Posten prüfen.

Was die Wasserkosten angeht: Einfach beim Wasserversorger anrufen und nach den Preisen fragen (inkl. Abwasser und Steuer), dann siehst du, ob dein VM alles richtig berechnet hat.

Grüße, Heike


von HeHe am 08.05.2006 08:16
Status: Unsterblich (4236 Beiträge)
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>Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser
Hallo Heike & Hase!

bin langsam wieder beruhigter. Hab alle Rechnungen angefordert heute, bin gespannt was dabei dann raus kommt. Die Wasserpreise habe ich hier beim lokalen Versorger bereits erfragt, sind 60 % preiswerter als in der NK-Rechnung angegeben. Ich hoffe, dass der Vermieter das nicht über einen dubiosen Drittanbieter einkauft. Wenn dem so wäre: das mit der "Wirtschaftlichkeitsverpflichtung des Vermieters" klingt schön. Aber kommt man damit in der Praxis (also ggf. vor einem Gericht) wirklich durch? Gibt es dazu Urteile? Konnt bisher nichts finden.

Grüße
Michael

-- Editiert von michael79 am 08.05.2006 22:00:09


von michael79 am 08.05.2006 21:59
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser
Hallo,

60% niedriger? Bist du auch sicher, dass du von den Wasserwerken, den Bruttobetrag erfragt hast (also Frischwasser + Kanalgeb. + Steuer)?

Sollte die Abrechnung nachweilich falsch sein, hast du durchaus gute Chancen bei einer Klage. Wenn Unsicherheit besteht, dann am besten zu einem Mieterbund und beraten lassen.


von HeHe am 09.05.2006 08:23
Status: Unsterblich (4236 Beiträge)
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