>Zuteilung von Messgerätkosten/ Schmutz-/ Niederschlagswasser
1) Das Schmutzwasser wird nach dem individuellen Verbrauch des Frischwassers abgerechnet.
2) Das Niederschlagswasser hat nichts mit dem eigenen Wasserverbrauch zu tun, sondern mit den Gegebenheiten des Hauses (Dachfläche usw.). Die Umlegung auf die einzelnen Mieter erfolgt üblicherweise über den Wohnflächenanteil wie bei den anderen Nebenkosten auch.
3) Kostenanteile, die rechnerisch auf leerstehende Wohnungen entfallen, muß der Vermieter alleine tragen. Eine Umlage auf die anderen Mieter ist unzulässig.
4) Beim Bezug von Wasser wie auch der Miete von Meßgeräten besteht eine Wirtschaftlichkeitsverpflichtung des Vermieters. Der Vermieter darf also nicht überteuert einkaufen, wenn eine sinnvolle preiswertere Alternative besteht.
In der Tat sollte man hier die Rechnungen einsehen und ggf. durch den Mieterverein oder sonst einen Fachmann prüfen lassen.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
von wald-hase am 07.05.2006 22:27
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