Zustellung mit Postzustellungsurkunde -- Empfänger zu Postöffnungszeiten nie da

26. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
andrew_vd
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 48x hilfreich)
Zustellung mit Postzustellungsurkunde -- Empfänger zu Postöffnungszeiten nie da

Salü,

angenommen man will jemandem ein Schriftstück mit Postzustellungsurkunde zustellen.

Dieser arbeitet aber auswärts und ist schon weg, wenn die Post aufmacht, kommt abends erst wieder als die Post zumacht.

Es hilft also nichts, wenn der Postzusteller eine nachricht in den Briefkasten wirft, da der Empfänger den Brief nicht von der Poststelle abholen kann (da er ja nicht da ist).

1 - Wann gilt in diesem Fall das Schriftstück dennoch als zugestellt?
2 - Wenn keine Zustellung so möglich, wie dann?
3 - Hat der Empfänger die Pflicht, Urlaub zu beantragen für die Abholung des Briefes von der Poststelle?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

§ 180 ZPO : Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten 1Ist die Zustellung nach § 178
Abs. 1 Nr. 1 oder 2 nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem
Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der
Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere
Aufbewahrung geeignet ist. 2Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. 3Der Zusteller
vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.


Da hat der Zusteller lange Winterschlaf gehalten. :grins:

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

es gibt PZU auch ohne persönliche Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten und gilt damit als zugestellt ( Zeuge ist ja der Postbote, der das dann brav auf dem gelben Zettel quittiert )

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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