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Zustandekommen von Lebensmittel-Bezeichnungen bleibt instransparent

AFP VOM 3.11.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 964 Aufrufe
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Verbraucher, Lebensmittel

Urteil: Gremium muss Entscheidungsfindung nicht veröffentlichen

Verbraucher werden nach einem Gerichtsentscheid auch in Zukunft nicht erfahren, wie die Bezeichnungen von Lebensmitteln in Deutschland zustande kommen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschied in Münster, dass die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission keinen Einblick in die Protokolle ihrer Beratungen gewähren muss, wie die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch am Mittwoch in Berlin mitteilte. Die Ergebnisse der Beratungen sind demnach zwar nicht vertraulich, die Protokolle, die den Beratungsverlauf wiedergeben, hingegen schon. Mit der Entscheidung vom Dienstag scheiterte Foodwatch mit einer Berufungsklage. (Az. 8 A 475/10)

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission legt in Leitsätzen fest, wie Lebensmittel hergestellt und welche Zutaten in ihnen enthalten sein müssen. Diese Leitsätze haben zwar keinen Gesetzescharakter, spiegeln aber die Gepflogenheiten der Lebensmittelwirtschaft wieder. Sie werden im Lebensmittelbuch zusammengefasst. Die Kommission selbst ist unabhängig, arbeitet aber nach einer Geschäftsordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz. Ihr gehören 32 Mitglieder an, die zu gleichen Verhältnissen aus der Lebensmittelwirtschaft, dem Verbraucherschutz, der Wissenschaft und von Behörden kommen.

Foodwatch-Chef Thilo Bode kritisierte, mit dem Richterspruch erfahre die Öffentlichkeit auch "weiterhin nicht, wie die Entscheidungsfindung in der Kommission abläuft und welche Interessen von wem mit welchen Argumenten vertreten werden". Dabei mute das Expertengremium mit seinen Festlegungen "oft "irreführende Begriffe zu", erklärte Bode. So sei dort unter anderem festgelegt worden, dass "zusammengeklebte Fleischstücke ohne besonderen Hinweis als 'Schinken' verkauft werden dürfen". Andere Beispiele seien Fruchtkremfüllungen ohne jede Spur von Frucht oder Kartoffelsalat, der "nur 20 Prozent Kartoffeln enthalten muss", kritisierte Bode. Foodwatch hatte 2007 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt.

3. November 2010 - 17.18 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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