Zuschuss in Höhe von 300,00 EUR für inländische Klassenfahrt bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II

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Urteil des LSG Darmstadt vom 19.10.2012

Das Landessozialgericht Darmstadt hat entschieden, dass das Jobcenter die Kosten für eine Klassenfahrt einer Empfängerin von Leistungen nach dem SGB II in Höhe von 300,00 EUR übernehmen muss.

Auf einem Elternabend wurde eine Klassenfahrt nach Berlin beschlossen, die 350,00 EUR kosten solle. Die Schülerin beantragte daraufhin beim zuständigen Jobcenter die Kostenübernahme. Das Jobcenter lehnte dies mit einem Hinweis auf einen Erlass des Hessischen Kultusministerium ab, wonach bei Inlandsfahrten die Kosten von 300,00 EUR nicht überschritten werden dürfen.

Das Landessozialgericht hat das Jobcenter dahingehend verurteilt, der Schülerin 300,00 EUR zu erstatten.

Entgegen der Auffassung des Jobcenters entfalle bei Überschreiten der Höchstgrenze von 300,00 EUR nicht der komplette Anspruch auf die Kostenübernahme, sondern der Anspruch sei lediglich auf die im Erlass festgelegte Kostenobergrenze zu begrenzen.