Zuschuß für Umbau - Rückforderung möglich?
Hallo
Für einen Pflegebedürftigen (Stufe II) ist der Umbau des Bades genehmigt worden (§
40Abs.4 SGB XI). Die erforderlichen Arbeiten sind auch bereits beauftragt und der Handwerkertermin steht fest.
Nun ist zu befürchten, dass der Pflegebedürftige vor der Ausführung des Umbaus verstirbt. Kann (muss) der Umbauauftrag storniert werden? Entstehen Kosten (wenn ja, für wen?), da der Handwerker bereits Material bestellt hatte?
Der Ehepartner ist selbst noch nicht pflegebedürftig, hätte auf Grund des Alters aber natürlich auch einen Vorteil vom Umbau. Wird die Genehmigung widerrufen, wenn der Pflegebedürftige vorher stirbt?
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-- Editiert am 03.07.2011 19:08
von Fred_ am 02.07.2011 12:06
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