hallo,ich habe eine Frage, ich bin Schüler/Student und habe einen 400€ Job. Aber jetzt möchte ein guter Freund das ich an einem oder zwei Tagen im Monat für ihn arbeite. Das würde einen Zusatzverdients von etwa 120-200€ ausmachen. Nun meine Frage, gibts eine Möglichkeit wie ich meinem Kumpel eine Rechnung schreiben kann? Ich möchte meinen 400€ Job nicht kündigen, bin Privatperson und habe kein Gewerbe.Ich freue mich auf Antworten
Du hast einen Minijob - ist damit auch gesagt, dass du die 400 Euro tatsächlich ausschöpfst? Ansonsten vielleicht auch interessant, dass nicht die 400 Euro mtl. am Ende zählen, sondern die Jahresgrenze 4.800 Euro. Das kannst du ja gegebenenfalls klug nutzen. Auch wenn du die Grenze überschreitest, ist das nicht das Ende der Welt - nur die Abgaben ändern sich.
Du könntest ein Gewerbe anmelden und eine Rechnung ausstellen. Aber bei nur einem Auftraggeber die Rentenversicherung skeptisch! Dadurch spart der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge.Sowas nennt man auch Scheingewerbe.
----------------- ""-- Editiert jimmy1985 am 30.05.2012 10:08-- Editiert jimmy1985 am 30.05.2012 10:09
Hallo,danke erstmal für die Antworten. Wie verhält sich das auf meinen 400€ Job, in dem ich genau 400€ verdiene? Kann ich ihm einfach eine Rechnung schreiben und dann dem Finanzamt mitteilen:" hier hallo, ich hab gearbeitet was wollt ihr an Steuern von mir"??
Hallo, Scheinselbständigkeit hat nichts mit der Zahl der Auftraggeber zu tun. Im SGB IV §7 ist festgelegt was ein Beschäftigter ist. Trifft dies nicht zu, liegt auch keine Scheinselbständigkeit vor. Du müsstest je nach Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Freiberufliche Tätigkeit erfordert keinen Gewerbeschein, ist aber eng umrissen. Gruß Andreas
----------------- "Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"