Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

Zusatzleistungen nicht zahlen

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

439 Aufrufe

Zusatzleistungen nicht zahlen

Guten Tag

Ich bin Vereinsmitglied und zahle seit mehreren Jahren den Jahresbeitrag plus evtl. Zusatzleistungen wie zB Ausflüge an denen ich TEILNEHME

Nun ist es so dass wir vergangenes Jahr mehrere Ausflüge hatten und ich an keinem dabei war, weil ich an den Wochenenden arbeiten musste.
Andere Vereinsmitglieder waren auch nur an ein oder zwei dabei und nicht an allen (glaube es sind gesamthaft 5Stück)

Nun ist es so, dass die Rechnung für alle Busfahrten dieser Ausflüge auf alle Mitglieder verteilt wurde, ob teilgenommen oder nicht. Der Vorstand hat das so entschieden.
Der Betrag ist nicht gering (über 100Euro) und ich weiger mich dies zu zahlen.

Kann der Verein von mir Verlangen dies zu zaheln?
Ich werde heute mal in der Satzung schauen, falls da so etwas steht.

-----------------
""


von S.Fuchs am 17.03.2010 08:57
Status: Praktikant (15 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Zusatzleistungen nicht zahlen
Hallo,

ja, erst in die Satzung schauen. Ich würde auch nicht zahlen, da Sie keine Leistung empfangen haben.Der Vorstand kann für solche Ausfahrten nicht allein entscheiden und in die Tasche unbeteiligter Mitglieder greifen. Das Problem sollte m.M. nach in einer MV angesorochen werden.
Und übrigens gilt für Umlagen:
1) dass die MV Umlagen beschliessen kann für Vereinsprojekte
und
2) die müssen in der Satzung "nicht nur dem Grunde nach, sondern auch zumindest in Gestalt der Angabe einer Obergrenze der Höhe nach", sh. BGH-Urteil 24.9.2007 - II ZR 91/06, stehen.

-----------------
" "


von Hardy DD am 17.03.2010 10:35
Status: Junior (97 Beiträge)
Userwertung:  3,0  (von 2 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Zusatzleistungen nicht zahlen
Wenn es keine Gebührenordnung gibt (also ergänzend zum Beitrag, Umlageverfahren), dann hat der Vorstand ein Problem. Sollte der Bus bestellt worden sein, ohne das der Vorstand wußte, wie er den bezahlt, könnte dies ein Haftungsthema sein. Dieser Bereich könnte also durchaus zur "Nichtentlastung" führen - und selbst bei Entlastung, der Vorstand haftet trotzdem bei schuldhaftem Verhalten.
Sinnvoll ist es daher immer, eine Anmeldung ausfüllen zu lassen, auf der steht, dass bei Nichtteilnahme der Preis trotzdem zu zahlen ist.

-----------------
"sika0304"


von sika0304 am 24.03.2010 13:26
Status: Tao (8055 Beiträge)
Userwertung:  1,6  (von 155 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94201
beantwortete Fragen
24
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt