Zusammenziehen mit Hartz IV Empfänger

9. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
bianca0047
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Zusammenziehen mit Hartz IV Empfänger

Guten Abend zusammen.

Ich würde gerne zu meinem Freund in seine bestehende Wohnung ziehen, er ist momentan allerdings Hartz IV Empfänger. Ich verdiene ca. 800-920€ Brutto monatlich, habe allerdings eine größeren Betrag auf einem Sparbuch zusammengespart.
Inwiefern bekommt mein Freund dann überhaupt noch Leistungen, wenn wir zusammenziehen?

-- Editiert am 09.07.2009 00:12

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7 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@bianca:

Zunächst einmal stellt Ihr bei Zusammenzug nicht automatisch und sofort eine Bedarfsgemeinschaft dar. Diese wird - per Gesetz - erst nach 1 Jahr des Zusammenlebens unterstellt und müsst dann ggf. wiederlegt werden. Bis dahin wäre die ARGE beweispflichtig für das Vorliegen einer Einstandsgemeinschaft.

Soweit Ihr also keine BG seid, bist Du der ARGE auch zu keinerlei Auskünften verpflichet, auch wenn die gerne mal was anderes behaupten. Die ARGE wird von Deinem Freund die Vorlage Deiner Verdienstabrechnungen und Kontoauszüge verlangen. Dafür gibt es aber keinerlei Rechtsgrundlage, weil Dein Freund selbstverständlich nur solche Unterlagen vorlegen kann, die sich in seinem Besitz befinden. Und, wie gesagt, Du bist zu keinerlei Auskünften verpflichtet.

Wenn Du bei deinem Freund einziehen willst, dann gehe ich davon aus, dass Dein Freund auch alleiniger Mieter der Wohnung ist. Das sollte unbedingt auch so bleiben. Auch solltet Ihr, solange Dein Freund noch ALG II bezieht, keinerlei gemeinsame Verträge eingehen, keine gegenseitigen Kontovollmachten erteilen usw. Was allerdings völlig klar und korrekt ist, ist das Dein Freund ab Deinem Einzug nur noch die halbe Miete von der ARGE bekommt. Den Rest musst Du bezahlen.

Darüber hinaus ist es möglich, dass die ARGE einen Hausbesuch zur Feststellung einer Einstandsgemeinschaft durchführen will. Ob Ihr einen solchen Hausbesuch zulasst, oder nicht, entscheidet Ihr ganz alleine. Verpflichtet seid Ihr dazu jedenfalls nicht. Näheres zum Thema Hausbesuch findest Du

hier - klick .

Ein abschließender Ratschlag: Auch wenn Euch rechtlich zunächst einmal eigentlich nichts passieren kann, wenn Ihr Streß und Ärger mit der ARGE vermeiden wollt, dann verzichtet solange auf das zusammenziehen, wie Dein Freund noch im Leistungsbezug ist. Ansonsten sind die Probleme (leider) vorprogrammiert.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Hallo Axel,
da muß ich doch mal nachfragen, was könnte denn bei einem Hausbesuch festgestellt werden? Dass Bianca und ihr Freund als Paar zusammen leben.
Das sagt aber doch gar nichts darüber aus, ob ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, besteht. Die Beiden können doch wenigstens im 1. Jahr ganz normal und sichtbar zusammen leben, deshalb wollen sie sich ja nicht gleich gegenseitig finanzieren.

Hallo Bianca,
aber nach dem 1. Jahr gibt es noch einen Freibetrag von 150,-€ pro Lebensjahr (mind. 3100€) plus 750,-€ für Anschaffungen, der übersteigende Betrag würde von der ArGe angerechnet werden.

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@hamburgerin:

quote:
Das sagt aber doch gar nichts darüber aus, ob ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, besteht.


Darum bin ich auch der Überzeugung, dass ein Hausbesuch kein geeignetes Mittel ist, um eine Einstandsgemeinschaft nachzuweisen. Ich wollte die Antwort nicht so ausschweifend gestalten, darum habe ich einfach den Link reingesetzt. Auch daraus ergibt sich die vermutliche Unzulässigkeit eines Hausbesuches in diesem Fall. Gleichwohl sehen viele ARGEn, und leider auch einige - zumindest erstinstanzliche - Sozialgericht das anders. Darum wollte ich zumindest auf die Möglichkeit hinweisen.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
kleine_zicke1986
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage, ich mache derzeit eine Ausbildung und bin im Septmeber fertig, derzeit verdiene ich 932 Euro ohne Abzüge, die Miete meiner Wohnung sind 300 Euro ohne Strom, nun habe ich jemanden kennengelernt, und wir überlegen zusammen zu ziehen, allerdings bezieht er Hartz4, würde mein Einkommen dann mit angerechnet, bekommt er dann weniger geld?
Wird ihm dann auch ein teil der Miete gezahlt??
Kann mir da jemand weiterhelfen??

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11x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@kleine_zicke:

Nachdem der Ursprungsthread bereits fast 2 Jahre alt ist, sollten wir Deinen Fragen nicht hier diskutieren, weil die hier schlicht untergehen werden. Bitte eröffne einen neuen Thread.

Gruß,

Axel

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#6
 Von 
bastel123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ich hab mal ne frage Meine freundin kriegt harz4 zuzeit ist jetzt schwanger und ich hab eine berufsausbildung und mir stehen mit kindergeld ca 500 euro zu verfügung, jetzt wollen wir zusamm ziehen. wieviel grundsicherung haben wir zusamm und wer muss für die weiteren leistungen aufkommen? wir sind beide unter 25

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

@bastel123,
Nachdem der Ursprungsthread inzwischen mehr als zwei Jahre alt ist, eröffne bitte einen neuen thread.

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