Zusammen ein Haus gemietet

15. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zusammen ein Haus gemietet

Hallo

vor etwa 15 Jahren haben zwei Freunde zusammen ein altes Haus gemietet. Per Handschlag. Die Miete wurde vereinbart und wurde von beiden anteilig bezahlt. Meist brachte der eine oder der andere die Miete beim Vermieter vorbei. Genauso wurden die Kosten für Wasser/Abwasser und Mülltonne behandelt.

Jetzt will der eine Freund ausziehen. Der andere Freund ist älter und bezieht eine Beihilfe vom Amt. Es war keine WG

Der andere Freund möchte weiter wohnen bleiben. Die Räume die der Freund teilweise bewohnt hatte, er wohnte auch noch bei seiner Freundin, ist unterm Dach und nicht beheizbar, ausser mit teuren Radiatoren. Als Notnagel ging es aber immer.

Die Miete die vereinbart wurde, ist die jetzt die Miete für das Haus auch von dem anderen Mieter in der selben Höhe zu bezahlen, oder muss der andere Mieter der bleiben möchte, nur seinen Anteil zahlen. Also kurz gesagt, sind die beiden Freunde rein rechnerisch ein Mieter oder zwei :)

Danke vielmals fürs lesen

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31 Antworten
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#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Rechtlich ist es so alle Personen, hier 2, der Partei Mieter haften. Das einer Auszieht entbindet sie nicht von den vertraglichen Pflichten.

In dem Fall wäre zu klären ob mit jedem Mieter ein separater Vertrag oder mit beiden ein gemeinsamer abgeschlossen wurde.

Aus meiner Sicht sind die 2 gemeinsam Mieter.

Was anderes wäre es wenn jeder für sich seinen Teil der Miete + NK gezahlt hätte.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat jeder für sich seinen Teil bezahlt, aber eben nicht getrennt abgeliefert.

Der Mietvertrag war mündlich und wurde von beiden per Handschlag bestätigt. Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es wegen dem Amt nur für die untere Wohnung und auch wegen dem Amt erst seit kurzem, also nicht von Anfang an.

Wenn jetzt ein Mieter auszieht, hat dann der andere eine höhere Miete des Hauses, muss die Sozialhilfe das dann übernehmen, wenn es noch im Rahmen liegt.


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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
muss die Sozialhilfe das dann übernehmen, wenn es noch im Rahmen liegt.

Das kann ich mir fast nicht vorstellen, weil das Sozialamt nur die Miete in einem bestimmten Rahmen (Wohnungsgröße, Mietpreis) übernimmt. Und die Wohnungsgröße liegt derweil bei 45 m² für eine Person.

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#4
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

der Raum oben war nur ein Lagerraum ohne Heizung, unterm Dach. Nur Dachschräge, es war eine Notlösung wenn der Freund hier in der Gegend war zum schlafen. Dafür zahlte er einen Mietanteil und seinen Anteil an den Nebenkosten.

Die Wohnung unten qm ist im Rahmen, es ist ein kleines Haus. Insgesamt ist Mietpreis des Hauses noch unter dem Satz für die Mieten unter Sozialhilfe.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es wegen dem Amt nur für die untere Wohnung und auch wegen dem Amt erst seit kurzem, also nicht von Anfang an.


Das Datum des Vertragsabschlusses ist nicht relevant, aber der Inhalt.

Wer steht als Mieter in diesem Vertrag?

Die Frage, ob das Amt die Miete in voller Höhe übernimmt, sollte man dem Amt stellen.

Berry

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#6
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

es ist ein Mietbescheinigung, kein Mietvertrag. Drin steht der Mietpreis, QM und wann der Beginn war. Nur für die untere Wohnung. Gemietet wurde das Haus per Handschlag ohne die Mietbescheinigung. Erst als der eine Sozialhilfe benötigt hat, wurde die Mietbescheinigung fürs Amt gebraucht. Nur der Bewohner der unteren Wohnung steht in der Mietbescheinigung.

Für den Vermieter ist nur relevant das die vereinbarte Miete gezahlt wird, aber sind es ein Mieter die zwei oder zwei einzelne Mieter :)

-- Editiert von Reinhard 35 am 15.09.2017 14:45

-- Editiert von Reinhard 35 am 15.09.2017 14:46

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#7
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Komplett verwirrend!

Es gab einen mündlichen Mietvertrag. Mit beiden Freunden? Für das gesamte Haus? Wurde dabei ein Mietpreis für das gesamte Haus vereinbart? Wer hat die Aufteilung zwischen den Freunden bestimmt?

Es gibt jetzt eine schriftliche Mietbescheinigung für die untere Wohnung. Was ist mit der oberen? Welche Miethöhe steht in der Mietbescheinigung?

-- Editiert von guyfromhamburg am 15.09.2017 18:48

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#8
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab einen mündlichen Mietvertrag mit uns beiden für das gesamte Haus. Der Mietpreis wurde für das gesamte Haus vom Vermieter angesetzt. Die Aufteilung wurde zwischen uns intern geregelt. ich unten da ich ständig hier wohne, mein Freund oben, da er teilweise bei der Freundin war. Die oberen Zimmer haben keine Mietbescheinigung. Ich zahle 200 von der Miete, mein Freund 100.

Ich hoffe es lichtet sich langsam, :)

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#9
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
Es gab einen mündlichen Mietvertrag mit uns beiden für das gesamte Haus. Der Mietpreis wurde für das gesamte Haus vom Vermieter angesetzt.

Dann ist ja alles gesagt: Ein gemeinsamer Mietvertrag

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von teador):
Ein gemeinsamer Mietvertrag

So sieht es aus.

Es gibt also folgende Alternativen:
A) A bleibt dort wohnen, zahlt seinen Teil und B zahlt seinen Teil obwohl er dort nicht mehr wohnt
B) A bleibt dort wohnen, zahlt seinen Teil und zahlt den Teil von B mit.
C) A bleibt dort wohnen, zahlt seinen Teil (müsste der Vermieter mit einverstanden sein)
D) A und B kündigen (und A sucht was neues)
E) A und B kündigen und A schließt einen neuen Vertrag mit Vermieter
F) A, B und Vermieter schließen einen Vertrag mit dem Inhalt das B nicht mehr Mieter ist und A Mieter bleibt



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Lautete Ihre Mietbescheinigung fürs Sozialamt über 200 oder 300 Euro? Wenn das Sozialamt Ihnen für die Wohnung bereits vorher die 300 € plus Nebenkosten bezahlt hat, dann ist das schlicht und ergreifend Sozialbetrug, wenn der Freund dann 100 € der Kosten übernommen hat/Ihnen also quasi zukommen ließ ... Nur mal so nebenbei.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#12
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, vom Sozialamt bekam ich 200 Euro. Jeder für sich hat seine Miete bezahlt. Wenn ich bereits 300 vom Amt bekommen hätte, müsste ich um keinen Mehrbedarf anfragen.

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#13
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
der Raum oben war nur ein Lagerraum ohne Heizung, unterm Dach.


Ein Lagerraum zählt nicht zu einer Wohnung.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Banane123):
Ein Lagerraum zählt nicht zu einer Wohnung.

Das ist schlicht falsch.
Wenn er mit der Wohnung mitgemietet wurde, zählt er vertraglich auch zur Wohnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
Einen schriftlichen Mietvertrag gibt es wegen dem Amt nur für die untere Wohnung und auch wegen dem Amt erst seit kurzem, also nicht von Anfang an.


Und wer ist in diesem MV als Mieter eingetragen ? Nur der Freund der unten wohnt, oder auch der Freund, der öfter aushäusig war und nun ausziehen will/möchte/wird oder gar schon ausgezogen ist`?

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#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Und wer ist in diesem MV als Mieter eingetragen ?

Gar keiner
Zitat (von Reinhard 35):
es ist ein Mietbescheinigung, kein Mietvertrag.





Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#17
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Banane123):
Ein Lagerraum zählt nicht zu einer Wohnung.


Das ist schlicht falsch.
Wenn er mit der Wohnung mitgemietet wurde, zählt er vertraglich auch zur Wohnun


War von mir falsch formuliert. Sollte heissen, ein Lagerraum bleibt ein Lagerraum und kann nicht als Wohnung, aber mit einer Wohnung vermietet werden.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von AltesHaus):
Und wer ist in diesem MV als Mieter eingetragen ?

Gar keiner
Zitat (von Reinhard 35):
es ist ein Mietbescheinigung, kein Mietvertrag.


OK ... und wer war nun in dieser Mietbescheinigung als Mieter angegeben?

-- Editiert von AltesHaus am 17.09.2017 16:46

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#19
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur der Freund der unten wohnt und wohnen bleiben möchte, braucht Hilfe vom Amt und braucht die Mietbescheinigung.


Zitat (von AltesHaus):
Und wer ist in diesem MV als Mieter eingetragen ? Nur der Freund der unten wohnt, oder auch der Freund, der öfter aushäusig war und nun ausziehen will/möchte/wird oder gar schon ausgezogen ist`?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Reinhard 35):
Nur der Freund der unten wohnt und wohnen bleiben möchte, braucht Hilfe vom Amt und braucht die Mietbescheinigung.


Dann ist für mich klar, dass der Freund "von unten" auch dort zu dem Preis wohnen bleiben darf, welche in der Mietbescheinigung steht. Zwei Mietverträge für mich. Erst einen zusammen, dann - für das Amt - einen separaten mit dem unten wohnenden Freund.

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#21
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Verwirrend für mich :) Die beiden Freunde hatten zusammen das Haus gemietet. Bricht hier die Mietbescheinigung den mündlichen Vertrag und macht zwei Verträge aus einem mündlichen Vertrag. Denn für den Vermieter dürften die zwei als ein Mieter gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Erst einen zusammen, dann - für das Amt - einen separaten mit dem unten wohnenden Freund.

Eine Mietbescheinigung macht noch lange keinen Mietvertrag. Sie hebt erstrecht keinen bestehenden Mietvertrag auf.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

So wie schon deine Fragestellung unglücklich und nicht zielführend war, so verworren scheint tatsächlich auch deine Denke :augenroll:

Rechtsverhältnisse bestehen immer zwischen den jeweils Beteiligten, also
einmal das Mietverhältnis = Vermieter Mieter

Dir geht es also darum, ob das Amt dir zukünftig eine höhere Miete für das ganze Haus bezahlt, obwohl du bisher nur eine Wohnung angemietet hattest?
Hier ist völlig irrelevant ob "die zwei für den Vermieter als ein Mieter gelten" oder nicht.

Überleg doch mal:
Du selbst hast gemeinsam mit deinem Vermieter dem Amt gegenüber in der Mietbescheinigung erklärt:
"gemietet wird eine Wohnung für 200 Euro"

Was denkst du denn wie das Amt reagiert, wenn du jetzt sagst "das stimmt aber eigentlich gar nicht"?
Möglicherweise kommen dann so böse Worte wie Sozialbetrug, Rückzahlung der bisher wegen Täuschung gewährter Leisungen.

Leider hast du überhaupt nichts zu den baulichen Gegenheiten geschrieben
Obergeschoss: wirklich nur Lagerräume oder separate Wohnung mit Bad/Küchenanschlüssen? - separat vermietbar oder nur über deine Wohnung zu begehen?
Größe deiner Wohnung? baulicher Zustand? sind die 200Eur Mietpreis dafür angemessen oder äußerst günstig?
Seit wann sind die 200Eur Mietpreis unverändert?

Je nachdem wäre es vielleicht äußerst plausibel, wenn der Vermieter z.B. nun den Mietpreis auf 300Eur anheben wollte ... und je nachdem wäre deine Wohnung vielleicht auch dann noch völlig im Rahmen (um vom Amt bezahlt zu werden).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ein älteres ziemlich marodes Haus. Baujahr 1920 oder noch älter :) Klein und in keinem guten Zustand. In den letzten Jahren wurde es nicht renoviert oder sonst irgend etwas gemacht. Aber auch nicht die Miete erhöht. Die Miete war immer gleich.

Unten 2 Zimmer mit Küche. Oben ein Zimmer mit Tür und davor ein Flur mit dem Treppenaufgang. Schräge Wände, nur ca. 1.80 m Raumhöhe. Geheizt wurde über einen Radiator. Grundfläche oben 3 x 8 Meter. Kein Bad oder Küchenanschluss, nur unter der Treppe ein Waschbecken. Sonst nichts. Bad und Toilette sind im Flur. Also Haustür, Flur mit Bad und Klo. Wohnungstür unten und Wohnungstür oben. Beide Wohnungen sind seperat abschliessbar.

Meine Wohnung hat 2 Räume und die Küche. Insgesamt ca. 42 qm

Ich weiss das von einigen das sie den Staat betrügen, nur das liegt mir nicht. Ich versuche so ehrlich wie möglich durchs Leben zu gehen. Hört sich vielleicht etwas blöd an, aber mein schlechtes Gewissen, wenn ich als Kind etwas angestellt und deshalb sehr schlecht hat schlafen lassen, hat mich für s Leben geprägt. Ich bin sowieso ein Nerverl und bekomme schon Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, wie ich dem Sachbearbeiter vom Amt das mit der Miete erklären soll.





-- Editiert von Reinhard 35 am 18.09.2017 12:59

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#25
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

In dem Fall sollte der andere dem Vermieter seine Kündigung schicken und dann würde ich mal schauen, was zurückkommt. Wenn der Vermieter auf eine Mieterhöhung besteht, mit dem Amt absprechen, ansonsten ist es sein Problem. Würde erstmal so tun, als ob zwei Verträge vorliegen. Wenn man Glück hat, geht der Vermieter auch davon aus.

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#26
 Von 
Reinhard 35
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
So wie schon deine Fragestellung unglücklich und nicht zielführend war, so verworren scheint tatsächlich auch deine Denke


Hm, es gibt tatsächlich Menschen, die ständig auf der Leitung stehen :) so wie Sie und andere, siehe oben, die sofort begreifen. Machen Sie sich nicht daraus, Sie sind noch jung, vielleicht lernen sie es noch. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Mietbescheinigung macht noch lange keinen Mietvertrag. Sie hebt erstrecht keinen bestehenden Mietvertrag auf.


Das ist richtig, aber da aufgrund dieser Mietbescheinigung (vom VM ausgefüllt), die Miete vom JC gezahlt wird, dürfte es für den VM schwer sein etwas anderes zu beweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
dürfte es für den VM schwer sein etwas anderes zu beweisen.

Naja, er hat ja noch den anderen Mieter. Die regelmäßigen Mietzahlungen ebenfalls...



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#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Naja, er hat ja noch den anderen Mieter. Die regelmäßigen Mietzahlungen ebenfalls...


Nun, dann muss der VM aber auch erklären, warum er die Mietbescheinigung lediglich für den Freund, der die untere Etage bewohnt, ausgestellt hat.

Ich kenne kein JC, dass aufgrund einer Mietbescheinigung zahlt, aber da das hier der Fall zu sein scheint, sehe ich für den verbleibenden Freund gute Aussichten das Domizil zu erhalten, beschränkt auf die untere Etage.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119657 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Ich kenne kein JC, dass aufgrund einer Mietbescheinigung zahlt,

Wenn es nur einen mündlichen Vertrag gibt, wird dem JC nichts anderes überbleiben. Notfalls lässt man es dann dem JC von einem Gericht erklären.



Zitat (von AltesHaus):
Nun, dann muss der VM aber auch erklären, warum er die Mietbescheinigung lediglich für den Freund, der die untere Etage bewohnt, ausgestellt hat.

Weil der Andere schlicht keine Mietbescheinigung benötigt.



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