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Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand

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Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand

Hallo,
Kann der Vermieter die Verwweigerung der Herausgabe verschiedener Möbel mit 3monatigem Mietrückstand begründen? Im vorliegenden Fall hat der Mieter die Wohnung mit seinen persönlichen Sachen verlassen und die Schlüssel abgegeben.Er hat sich bisher allerdings noch nicht abgemeldet und droht dem Vermieter nun mit der Polizei zu erscheinen.
Danke für eure Einschätzung der Situation.


von Tuma am 19.02.2006 09:22
Status: Legende (226 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 254 weitere Beiträge zum Thema "Mietrückstand".


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>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
das nenne man vermieterpfandrecht. das passt schon.

Und wenn die Polizei kommt (was sie nicht tut) immer nett eine Kaffee anbielten.

Gruss det11


von guest123-2034 am 19.02.2006 15:03
Status: Unsterblich (1985 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Vermieterpfandrecht existiert schon.

Allerdings erstreckt es sich nicht auf unpfändbare Gegenstände wie beispielsweise die üblichen Haushaltgegenstände (§ 811 ZPO) - Aufzählung hier.

Was eine Versteigerung von Gebrauchtmöbeln hinterher an Geld bringen würde, ist dann noch eine ganz andere Frage.


von wald-hase am 19.02.2006 17:31
Status: Philosoph (732 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Hallo Michael,
ein bißchen erstaunt mich Deine Frage. War es nicht so, daß Dein Freund bei Dir gewohnt hat ohne einen Vertrag? Erinnere ich mich da richtig? Du bist Mieter mit Vertrag, und Dein Ex hat einfach so bei Dir gewohnt?

Wenn das so ist, brauchst Du ihm die Türe nicht öffnen, und die Polizei kann gar nichts tun. Dein Ex muß den Polizisten beweisen, daß er in Deiner Wohnung zur Miete gewohnt hat, sonst helfen die ihm nämlich nicht. Sollten die wirklich vor Dir stehen, sagst Du einfach, Du wärst Mieter, der Ex war zwar mal zu Besuch, wohnt aber woanders. Du würdest ihn auf keinen Fall reinlassen. Laß Dich nur nicht auf irgendeine Diskussion ein. Das funktioniert ganz sicher.
Was hinterher passieren wird, weiß ich nicht. Dein Ex könnte auf Herausgabe seiner Möbel klagen, dann müßte er aber die entsprechenden Kaufbelege als Beweis vorlegen. Ich weiß nicht, wie Ihr Euch mal geeinigt habt, das weißt Du besser.
MfG
Mariangel


von mariangel am 19.02.2006 19:43
Status: Philosoph (619 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
@mariangel
zunächst hat er ohne vertrag hier gewohnt das ist richtig. Damit er aber vom Amt seine paar Kröten bekommt haben wir einen Untermietvertrag erstellt.Leider lässt er mich mit seinem Teil der Miete einfach hängen und verprasst das geld lieber.Da er von der arge das geld bekommt hab ich sie nun angeschrieben wo die miete bleibt.ich denke die machen dann schon was.


von Tuma am 20.02.2006 09:09
Status: Legende (226 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Hätte ich genauso gemacht. Kopie des Vertrages mit dem Hinweis auf drei ausstehende Mieten, und dann werden die sich sehr wahrscheinlich kümmern. Dann ließe ich dem Mann ein Schreiben zukommen, wann er seine Habseligkeiten abholen kann, die stünden dann aber schon Draußen.
Viel Glück, Michael!
Mariangel


von mariangel am 20.02.2006 13:06
Status: Philosoph (619 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Mir fällt gerade was ein. Ich kannte mal einen Michael wie Dich persönlich. Vor ein paar Jahren haben wir den Kontakt verloren; sein Freund zog damals zu ihm in die Wohnung. Rothaarig, gelernter Koch (mjamm), wohnte in Werdohl. Das bist nicht Du, oder?


von mariangel am 20.02.2006 13:11
Status: Philosoph (619 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
@mariangel
nein das bin ich nicht. Ausser das ich auch gerne lecker esse hab ich eher nichts mit iohm gemeinsam :-) Übrigens kann ich mir nun gedanken machen vermutlich auch wiedrrt umziehen zu müssen. die arge die für mich ab Juli auch zuständig sein wird, wird wohl meine wohnung nicht komplett übernehmen. sie ist 71qm gross aber recht günstig mit 300€kalt. das ist alles ein mist.


von Tuma am 21.02.2006 08:29
Status: Legende (226 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Das kannst Du wohl laut sagen. Ein Naturgesetz, wenns kracht, dann richtig. Einiges hast Du schon hinter Dir. Fließend Wasser an den Fenstern, Pfützen im Fußboden, WG-Partner zieht aus ohne seine Miete zu zahlen. Wenn die Arge bald zuständig ist, bist Du vermutlich schon arbeitslos? Dann geht das los: billige Miniwohnung und billig Leben.
Verkehrte Welt. Es gibt Arbeitsplätze, das weiß ich genau. Als wir dieses Haus gekauft haben, hab ich meine unsichere Beschäftigung als Dozentin hintenangestellt, weil ich im Minijob 400 Euro fest verdienen wollte. War die unkomplizierteste Lösung. Ich hab nur einer Freundin davon erzählt. Keinen Monat später hatte ich den ersten Job bei einer Therapeutin, leichte, vor allem Bürotätigkeiten. Wieder einen Monat später sagte diese, ein befreundetes Ehepaar könnte mich auch gut gebrauchen. Wieder einen Monat später meinte der Mann, er hätte einen Freund, der hätte ein OP-Zentrum, und braucht jemanden, der seine Finanzen regelt. Schon hatte ich die 400 Euro voll, ganz ohne die übliche Bürokratie, manches kann ich zuhause arbeiten. Wenige Stunden für gutes Geld, Glück gehabt. Jetzt hab ich vier Wochen krank feiern müssen, hab viele Genesungswünsche bekommen, und kleine Geschenke. Was will man mehr? Kann sein, daß bald eine Festanstellung woanders kommt, ich überleg noch.
Und mein Mann? Der hat in den zwei Jahren bei seiner Firma schon fünf Mitarbeiter eingestellt, und weitere in anderen Firmen unterbringen können. Mein Mann und sein Chef suchen noch immer gute und zuverlässige Mechaniker; Aufträge müssen abgelehnt werden, einfach weil nicht genug Leute verfügbar sind.
Komischerweise haben sie beim AA immer Pech; die guten Leute finden sie irgendwie per Zufall.
Vielleicht findet sich für Dich ja auch noch eine gute Lösung, wenn Du optimistisch bist und Augen und Ohren offenhältst.
Mariangel



von mariangel am 21.02.2006 10:08
Status: Philosoph (619 Beiträge)
Userwertung:  5,0  von 5 (von 1 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
eben hat sich mein ex mitbewohner gemeldet. er habe nun bereits eine neue wohnung und die arge könnte das geld nicht einfach einbehalten oder mir überweisen. sein RA habe ihm schon mitgeteilt da gäbe es dann noch ärger.effektiv hat er 3Quittungen von mir erhalten für die Miete.Haben müsste er 6.die wohnung kostet 480Euro warm. er hat für all inklusive hier 290bezahlt, also quasi 50Euro für strom essen und telefon, fernseh usw.ich verstehe auch nicht wie er zwei wohnungen der arge erklären will.vermutlich wird er sagen dass er ja nicht mehr reingelassen wird.ist er aber selber schuld wenn er das laminat kaputtwirft schmeiss ich ihn raus ist doch klar.


von Tuma am 21.02.2006 10:23
Status: Legende (226 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zurückbehaltungsrecht bei Mietrückstand
Ich glaub nicht an den Anwalt, und an nichts, was der Mann sagt. Wahrscheinlich will er Dich nur einschüchtern. DU bist auf der sicheren Seite mit Deinem Untermietvertrag und Deinen Quittungen. Wenn ich Du wäre, würde ich die Arge löchern.
Hast Du eine passende Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, dann geh sofort zum Anwalt.
Wenn nein, dann lohnt der finanzielle Aufwand nicht unbedingt, da würde ich vielleicht nur ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Was sonst noch möglich ist, weiß ich leider auch nicht. Manches muß man als Lehrgeld verbuchen. Billig sein und großzügig lohnt bei den wenigsten Menschen.
Mariangel


von mariangel am 21.02.2006 10:49
Status: Philosoph (619 Beiträge)
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