Zurückweisung möglich?

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Zurückweisung möglich?

Angenommen, A geht in die Berufung und B legt danach die Anschlussberufung ein. Die Berufung von A betrachtet das Gericht als unbegründet, die Anschlussberufung von B aber könnte Erfolg haben.

Kann die Berufung von A durch das Gericht zurückgewiesen werden? Immerhin ist die Anschlussberufung ja abhängig von der Berufung von A...??


von fridolin501 am 10.10.2008 17:53
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>Zurückweisung möglich?
In §524 ZPO steht das doch alles...


von Leibgerichtshof am 10.10.2008 19:58
Status: Unsterblich (1850 Beiträge)
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