Zurückweisung möglich?
Angenommen, A geht in die Berufung und B legt danach die Anschlussberufung ein. Die Berufung von A betrachtet das Gericht als unbegründet, die Anschlussberufung von B aber könnte Erfolg haben.
Kann die Berufung von A durch das Gericht zurückgewiesen werden? Immerhin ist die Anschlussberufung ja abhängig von der Berufung von A...??
von fridolin501 am 10.10.2008 17:53
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