Zur vorzeitigen Beendigung einer eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende

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Ohne Grund darf eine eBay-Auktion vor Ablauf von 12 Stunden vor Auktionsende nicht vorzeitig beendet werden.

Die eBay-AGB bestimmen unter §§ 9 Nr. 11, 10 Nr. 1, dass Verkäufer Angebote auf der eBay-Webseite nur vorzeitig beenden dürfen, wenn sie hierzu gesetzlich berechtigt sind. Wird ein Angebot ohne zulässigen Grund vorzeitig beendet, kommt ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Anbieter und dem Höchstbietendem zustande (vgl. § 10 Nr. 1).

Die eBay-Informationseite nennt als zulässigen Grund den schuldlosen Verlust oder die Beschädigung der Kaufsache bzw. den Irrtum bei Eingabe des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises. Flankierend hat der BGH entschieden, dass der Verkäufer zum vorzeitigen Abbruch der Auktion berechtigt ist, wenn der Gegenstand gestohlen wird (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2011; Az. VIII ZR 305/10). Nach einer jüngeren Entscheidung des LG Bochum soll eine vorzeitige Beendigung auch möglich sein, wenn sich nach Auktionsbeginn ein unverschuldeter Mangel an der Kaufsache herausstellt (vgl. LG Bochum, Urt. v. 18.12.2012; Az. 9 S 166/12).

Nichtsdestotrotz werden eBay-Angebote weiterhin auch ohne zulässigen Grund vorzeitig abgebrochen. Abbrüche sind besonders dann beliebt, wenn der Verkäufer aufgrund des bisherigen Bietverlaufs befürchtet, dass der kalkulierte Preis nicht erreicht wird. Machen die Höchstbietenden berechtigte Ansprüche geltend, wird häufig auf eine "12-Stunden-Regelung" verwiesen, die sich auf der o.g. eBay-Hilfeseite findet. Danach soll ein Auktionsabbruch "ohne Einschränkungen" zulässig sein, wenn die Auktion bei einer Dauer von mehr als 12 Stunden vor regulärer Beendigung abgebrochen wird.

Da dem Verkäufer die (kostenpflichtige) Option des Mindestpreises freisteht, ist weiterhin davon auszugehen, dass eBay keinen "Freifahrtschein" für Auktionsabbrüche erteilen wollte, sondern lediglich bei der Gestaltung der Hilfeseite handwerkliches Geschick vermissen ließ. Im Rechtsportal von eBay findet sich im Übrigen eine Passage, die von der "12-Stunden-Regelung" ausdrücklich Abstand nimmt (vgl. http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html)

eBay-Auktionen sollten nie ohne Grund vorzeitig beendet werden, wobei nicht jeder Grund von der Rechtsprechung akzeptiert wird. Lassen Sie sich nötigenfalls vorher anwaltlich beraten.

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