Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Haftpflicht, Schadensersatz » 
Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers - 1/1
vom 01.03.2010   |   1896 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Haftpflicht, Schadensersatz

Zur Haftung des Waschanlagenbetreibers

Von Rechtsanwalt
Sascha Steidel
Steidel

Bewertungen: 269
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Pers. Direktanfrage
Telefonberatung
€1,99/min (zzgl. Nutzungsgebühr)

In Autowaschanlagen verursachte Fahrzeugschäden kommen häufig vor. In der Folge entsteht häufig Streit über die Frage, ob der Betreiber der Waschanlage für den eingetretenen Schaden haftet oder die Beschädigung in den Verantwortungsbereich des Fahrzeughalters fällt und dieser damit selbst für die Schadensbehebung aufkommen muss.

Mehr zum Thema:
Haftung   Waschanlagen  

Scheitert eine außergerichtliche Lösung des Konfliktes, so bleibt dem Geschädigten nur der Weg zum Zivilgericht.

Entscheidend kommt es im Prozess dann auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast an. Dabei gilt der Grundsatz, dass der geschädigte Fahrzeughalter den Vollbeweis einer technischen Fehlfunktion der Waschanlage führen muss. Ist ihm dies nicht möglich, muss er ausschließen, dass eine Ursache aus seinem eigenen Verantwortungsbereich für den Eintritt des Schadens ursächlich sein kann. Dabei kann es sich um Besonderheiten des Fahrzeugs (z.B. extreme Tieferlegung des Fahrzeugs) oder um Fahrfehler in der Waschanlage handeln.

Gelingt es dem Fahrzeughalter nicht, diesen Beweis zu führen, so verliert er den Prozess, weil die Unaufklärbarkeit der Schadensverursachung dann zu seinen Lasten geht. Allein der Nachweis, dass das Fahrzeug in der Waschanlage beschädigt worden ist, reicht daher zur Begründung einer Haftung des Waschanlagenbetreibers nicht aus.

Sofern Sie zu diesem oder einem ähnlichen Thema weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern unverbindlich an meine Kanzlei.

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gern persönlich für eine Beratungsgespräch oder eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.

123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94207
beantwortete Fragen
18
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal