Zuordnung Ausgabe
Zuordnung Ausgabe
Der Übergang der Wohnung in meinem Besitz war zum 01.Februar 2012. Jedoch musste ich die Maklerprovision noch im Oktober 2011 überweisen. Ebenso wie die Anzahlung für die Wohnung.Muss ich diese Ausgaben in meiner Steuererklärung für 2011 aufnehmen, oder kann ich diese Ausgaben auch in meiner Steuererklärung für 2012 absetzen?Vielen Dank!Freundliche Grüße,
AdrianZG
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von adrianzg am 25.07.2012 14:55
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>Zuordnung Ausgabe
Wenn die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, kannst du gar nichts absetzen. Falls die Wohnung vermietet wird, gehört beides zu den Anschaffungskosten, die Abschreibung beginnt erst in 2012.von Tom998 am 25.07.2012 16:11
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