Zulässige Gebäudehöhe

3. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)
Zulässige Gebäudehöhe

Für einen Bauantrag (bestehendes Haus soll einen Kniestock bekommen) will ich die zulässige Gebäudehöhe in Erfahrung bringen, damit der Zimmermann einen Plan anfertigen kann. In den Bebauungsplänen des Landratsamtes bzw. der Stadt finden sich aber nur Angaben der zulässigen Höhe über Normalnull. Ich weiß also nun, wie hoch mein Haus über den Meeresspiegel aufragen darf, nicht aber, wie hoch es sich über das Niveau meines Grundstücks erheben darf. Wie komme ich weiter?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120009 Beiträge, 39815x hilfreich)

Das Amt fragen.
Am besten schriftlich.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Meines Erachtens zu einem Vermessungsbuero gehen. Es gibt geodaetische Festpunkte in Eurem Bebauungsgebiet. Mittels Nivellement stellt der Vermesser den Bezug zu deinem Grundstück her. Stellst Du den Bauantrag selber oder ein Vorlageberechtigter ?

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

wollen Sie das Gebäude "aufstocken", benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Hierzu wird eine Planung und Statik erforderlich. Im Rahmen des Bauantrages könnte eine Vermessung / Einmessung des Gebäudes erforderlich sein. Das Kostet je nach dem 1500,00 Euro.

Der Architekt / Planer kann Ihnen i. d. R. sagen, was beim Bauamt noch durchgeht.



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#4
 Von 
Tannenbaum
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 85x hilfreich)

Bauantrag stelle ich selber.
Das Bauamt der Stadt kann offenbar keine Auskünfte geben. Bin ratlos.
Nochmal die eigentlich simple Frage: Laut Bebauungsplan für unser Areal gibt es für jedes Flurstück eine zulässige Wandhöhe. Die ist aber "über Normal Null" angegeben, also z.B. 654,30 m. Das heißt aber doch, dass bei der Verabschiedung des B-Planes festgelegt wurde: Die Häuser dürfen hier nicht höher als, sagen wir, 8 Meter sein; dann kommen wir bei Bodenniveau plus 8 Meter auf den und den Wert üNN. Doch das Bodenniveau steht nirgendwo.
Ich werde jetzt sicher nicht einem Vermessungsmenschen 1500 Euro zahlen, damit er vermisst, was schon längst vermessen ist.

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)


Hast Du einen Lageplan oder einen Leitungsplan von Deinem Grundstück ? Da sind meist Schachtdeckelhöhen oder Anschlußhöhen mit NN-Angaben eingetragen. Mit einem (z.B. ausgeliehenen) Nivelliergerät kann man mit einem einfachen Streckennivellement den Höhenbezug zu deinem Gebäude herstellen. Was anderes macht das Vermessungsbüro auch bloß nicht.

Der nächste Weg ist zum Katasteramt, welches für Euer Baugebiet verantwortlich ist. Die können neben den Flurstücksgrenzen auch Höhenangaben liefern. Kleinere Städte und Gemeinden lassen ihre Flure von einem örtlichen Vermessungsbüro überwachen und verwalten. Du brauchst
sowieso für den Bauantrag einen aktuellen Flurstücksplan (Kosten 30-50 Euro).

Hast Du Pläne vom Haus? Da schreibt der Architekt meist oberhalb des Schriftkasten einen NN-Bezug zu +- 0,00 m in den Plan.

quote:
Bauantrag stelle ich selber.

Das funktioniert ohne Bauvorlageberechtigung nicht.


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#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

@hausfrau66 hat insofern Recht, dass für die Vorlage eines Bauantrages eine Vorlageberechtigung vorliegen muss (Architekt, bauvorlageberechtigter Dipl. Ing.).

Wenn die Baubehörde im Rahmen des Bauantrages eine Einmessung der Bauhöhe verlangt, dann können Sie das tun oder natürlich auch bleiben lassen. Wie der Bauantrag beschieden werden könnte, wenn Sie die Einmessung "bleiben lassen", ist vorstellbar.




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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1950x hilfreich)

quote:
Bauantrag stelle ich selber.
Das Bauamt der Stadt kann offenbar keine Auskünfte geben. Bin ratlos.


Ich eher etwas fassungslos.
Wenn Du die Bauvorlagen selber erstellen darfst, bauvorlageberechtigt bist, dann solltest Du doch wissen, was alles zu den Bauvorlagen gehört.

Einfach den erforderlichen aktuellen Lageplan mit den entsprechenden Geodaten bestellen.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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#8
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

@ Lolle

Die Unterlagen bei Baubehörden sind für Bestandbauten - und hier geht es ja um die Erweiterung eines bestehenden Objektes - oft äußerst mangelhaft. Insbesondere Grenzpunkte zu Nachbarn, eventuelle Baulasten (nach evaluiertem Recht), Straßen und Entwässerungsverläufe sind deshalb für die Behörde für die Fortfühung des Katasters von besonderem Interesse.

Anstatt die Daten zu erheben, wählen die Genehmigungsbehörden den kostenlosen Weg: Sie lassen sich die Daten vom Bauantragsteller vorlegen.

Ohne Einmessung durch einen öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen keine Baugenehmigung. So wird´s gemacht.



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#9
 Von 
wohni
Status:
Praktikant
(789 Beiträge, 585x hilfreich)

In dem Grundrissplan (Erdgeschoss) von dem Bestandshaus müsste doch die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses abzulesen sein.
EFH = Erdgeschossfußbodenhöhe.

Dieser Wert ist ja auch die Höhenangabe über NormalNull.

Rückrechnung bezogen auf die zulässige Höhe gemäß B-Plan dürfte dann ganz leicht sein.

MfG Wohni



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"MfG
Wohni"

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#10
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

quote:
In dem Grundrissplan (Erdgeschoss) von dem Bestandshaus müsste doch die Fußbodenhöhe des Erdgeschosses abzulesen sein.
EFH = Erdgeschossfußbodenhöhe.
Dieser Wert ist ja auch die Höhenangabe über NormalNull.


Diese Angaben hat er ja nicht und sucht nach Alternativen.



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