Zukünfige Ehefrau mit kostenpflichtiger Zweitausbildung steuerlich absetzbar?

22. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
BKaempfer
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 14x hilfreich)
Zukünfige Ehefrau mit kostenpflichtiger Zweitausbildung steuerlich absetzbar?

Hallo Zusammen,

ich werde im Dezember heiraten und habe mich gefragt, ob ich die Ausbildung meiner Ehefrau steuerlich absetzen kann.

Sie macht eine zweite Ausbildung (Erstausbildung Altenpflege, Zweitausbildung Ergotherapie) für die Sie im Monat 400€ zahlen muss. Einkünfte hat Sie keine.

Kann ich diese Kosten als Werbungskosten (weil Zweitausbildung) bei gemeinsamer Veranlagung für dieses Jahr steuerlich geltend machen? Wir planen ebenfalls, die Variante Steuerklasse III/V für dieses Jahr zu wählen, da Sie kein Einkommen hat, falls dies relevant ist.
Kann ich denn wenigstens, falls es 2016 nicht geht, für 2017 diese Ausgaben absetzen? Muss ich dabei auf etwas achten?

Vielen Dank und Gruß

Epharim

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Kann ich diese Kosten als Werbungskosten (weil Zweitausbildung) bei gemeinsamer Veranlagung für dieses Jahr steuerlich geltend machen? Ja, können Sie.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32812 Beiträge, 17246x hilfreich)

Nachtrag: Aus einem Ihrer Beiträge ergibt sich, daß die künftige Ehefrau schon 2015 in dieser Ausbildung war. Wenn sie da auch kein Einkommen hatte, könnte sie das als Verlust nach 2016 vortragen lassen und dann wäre es ebenfalls steuermindernd.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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