Zugriff auf Guthaben bei der Rentenversicherung

9. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Almwiese
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugriff auf Guthaben bei der Rentenversicherung

angenommen, vom einem Schuldner wurde die Vermögensauskunft verlangt und vom Gerichtsvollzieher auch abgenommen. Daraus geht hervor, dass der Schuldner bei seiner Rentenversicherung ein Guthaben von ca. 2.000,- € hat, das er auch abrufen könnte, weil er sowieso keine Rentenansprüche hat. Gegen die Rentenversicherung wurde auch schon ein Zahlungsverbot für 30 Tage verhängt. Der Schuldner ruft dieses Guthaben aber nicht ab. Was könnte der Gläubiger tun?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Von was für einer Rentenversicherung ist hier die Rede?

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#2
 Von 
Almwiese
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

von der Deutschen Rentenversicherung. Hier hat der Schuldner in früheren Jahren auf freiwilliger Basis Beiträge einbezahlt. Da er aber die Mindestbeitragszeit nicht erreicht und inzwischen das Rentenalter erreicht hat, kann er sich die angesparten Beiträge auszahlen lassen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was könnte der Gläubiger tun?

Nichts. Zum einen ist ein Zahlungsverbot nur ein Arrest. Mehr nicht. Niemand muss da Geld abrufen.

Ansonsten wäre eine entsprechende endgültige Pfändung wohl zielführender.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Almwiese
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank erst mal, aber was ist denn bitte eine "endgültige Pfändung"?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von Almwiese):
Gegen die Rentenversicherung wurde auch schon ein Zahlungsverbot für 30 Tage verhängt.




Das vorläufige Zahlungsverbot hat ja nur die Wirkung eines Arrests für 4 Wochen und ist nur ein
Pfandrecht, aber keine Einziehungsbefugnis.

Die endgültige Pfändung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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