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Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag

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Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag

Hallo ich hoffe, es kann mir hier jemand ein paar informationen zu diesem thema geben.
Meine Mann und ich haben vor unserer ehe durch eine zwangsversteigerung ein haus gekauft. Wir beide haben den kreditvertrag unterschrieben, aber ich stehe nicht mit im grundbuch (aus beiderseiten unwissenheit). Nun sind wir verheiratet und machen uns das haus nach und nach schön. Was passiert nun wenn wir uns trennen? Das haus wird in den nächsten jahren eine hohe wertsteigerung haben, da es vorher nicht fertiggestellt war. Wie sieht das mit dem zugewinn aus, weil ich ja mit im Keditvertrag stehen, gehe ich dann mit 200 tausend schulden in die ehe? Mein mann möchte mich mittlerweile nichtmehr mit eitragen lassen, weil er der meinung ist, dass er mich im falle einer scheidung nicht mit der hälfte (evtl.250000) auszahlen könnte.

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von clarissa303 am 30.08.2012 22:03
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Hallo,
wenn das Haus vor der Ehe zum Vermögen deines Mannes gehörte, so ist dies kein Zugewinn.
Die Wertseigerung während der Ehe schon.
Beispiel Wert des Hauses bei Eheschließung 100000, bei Scheidung 500000, Zugewinn 400000.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"


von amako am 31.08.2012 06:44
Status: Unsterblich (1305 Beiträge)
Userwertung:  3,5  von 5 (von 20 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Zitat:
Mein mann möchte mich mittlerweile nichtmehr mit eitragen lassen, weil er der meinung ist, dass er mich im falle einer scheidung nicht mit der hälfte (evtl.250000) auszahlen könnte.

Vielleicht erzählst du deinem Mann mal, dass er damit ja ankündigt, dich im Fall einer Scheidung über den Tisch ziehen zu wollen! *grins*

Also der Zugewinn wird ja in jedem Fall geteilt, das hat mein Vorredner schon geschrieben.

Wenn beim Kauf des Hauses vor der Ehe auch DEINE Barmittel eingeflossen sind, dann solltest du die entsprechenden Belege heraussuchen und sicher (vor dem Zugriff deines Mannes) aufbewahren. Denn Grundbuch hin oder her, du bist zwar nicht Eigentümer der Immobilie, aber du hättest im Fall der Fälle Anspruch auf finanziellen Ausgleich!

Aber ungünstig ist das trotzdem für dich, dass du nicht im Grundbuch stehst. Damit kann dein Ehemann ohne Deine Zustimmung über das Haus verfügen. Und das kann Fall einer Trennung oder Scheidung schon von Nachteil sein.

Wenn in den nächsten Jahren das Haus weiter ausgebaut werden soll, dann müssen ja möglicherweise weitere Finanzmittel aufgenommen werden. Da würde ich mich an deiner Stelle einfach vehement weigern, jedweden Darlehensvertrag mit zu unterzeichnen, wenn du nicht gleichzeitig auch hälftig ins Grundbuch eingetragen wirst. Und vielleicht lässt du deinen Mann dann auch noch eine Erklärung unterzeichnen über den von dir erbrachten Anteil beim Kauf des Hauses.

Das könnte der Hebel sein, mit dem du deinen Ehemann dann doch noch zum Einlenken bewegen kannst. Denn ohne die Unterschrift der Ehefrau dürfte es deinem Ehemann möglicherweise recht schwer fallen, einen Geldgeber für die Baumassnahmen zu finden! *grins*


-- Editiert Marcus2009 am 31.08.2012 08:41


von Marcus2009 am 31.08.2012 08:34
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Hallo clarissa303

quote:

Mein mann möchte mich mittlerweile nichtmehr mit eitragen lassen, weil er der meinung ist, dass er mich im falle einer scheidung nicht mit der hälfte (evtl.250000) auszahlen könnte.

Noch so ein Witz , und der Tag ist gerettet.

In einem Scheidungsfall könnte das Haus verkauft-,

und der Erlös geteilt werden. Oder??

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 31.08.2012 13:25


von edy am 31.08.2012 13:24
Status: Unsterblich (1997 Beiträge)
Userwertung:  3,1  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Hallo Clarissa,

pflichte meinen Vorrednern weitgehend bei.

Allerdings, sollte das Häuschen das gesamte Vermögen deines Mannes darstellen, gibts da nen netten Paragraphen, der ihn etwas ausbremsen könnte, sollte er evtl. verkaufen wollen.

§ 1365
Verfügung über Vermögen im Ganzen

(1) Ein Ehegatte kann sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen. Hat er sich ohne Zustimmung des anderen Ehegatten verpflichtet, so kann er die Verpflichtung nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt.

(2) Entspricht das Rechtsgeschäft den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung, so kann das Familiengericht auf Antrag des Ehegatten die Zustimmung des anderen Ehegatten ersetzen, wenn dieser sie ohne ausreichenden Grund verweigert oder durch Krankheit oder Abwesenheit an der Abgabe einer Erklärung verhindert und mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""


von Loddar am 31.08.2012 16:09
Status: Tao (5741 Beiträge)
Userwertung:  2,7  von 5 (von 261 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Hallo, danke für die antworten.
Naja ganz so ist es nicht. Wir habe quasi einen Kredit von 125000 aufgenommen, wofür wir es auch ertseigert haben. Das haus hatte bei der zwangsversteigerung einen wert von ca 275000, war aber noch nicht fertig. Wenn alles gut geht ist es in zehn jahren abgezahlt. Rein gesteckt haben wir bis jetzt bestimmt auch schon mind 50000. Mein mann verdient sehr gut und wir zahlen alles gleich oder es bleibt halt erstmal liegen. Da er ja auch alle großen sachen bezahlt und ich halt mit seinem gehlt nicht mithalten kann, ist er auch der meinung, dass mir nicht die hälfte "zusteht". Er steckt halt all sein geld da rein und möchte nicht, dass es im zweifel verkauft werden muss, um mich auszuzahlen. Deswegen möchte er nicht dass ich mit der hälfte eingetragen werden,da er wie gesagt keine evtl 250000 hätte. Steht mir ja auch irgendwie nicht zu, aber auch ich stecke all mein geld und kraft da rein, auch wenn ich nicht so viel geld verdiene. Möchte im falle einer scheidung aber auch nicht ohne etwas da stehen. Weiß halt nicht wobei ich "besser wegkommen würde" (hört sich blöd an, bin nicht auf geld aus), auf einen eintrag im grundbuch mit max 1/3 oder ich halte den mund und spekuliere auf zugewinn. Versteht mich nicht falsch, ich liebe meinen mann, aber es gibt mittlerweile auch ein kind und in meinem umfeld gibt es so viele scheidungen, dass man ins zweifeln kommt, ob es ein "für immer gibt".

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von clarissa303 am 31.08.2012 20:45
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
@mio
ja wir haben beide für den kredit unterschrieben. Er möchte mich aus den besagten gründen nicht ins grundbuch eintragen lassen, sondern lieber eine summe x vertraglich festhalten. Will mich damit aber eigentlich nicht abspeisen lassen, weil auch ich alles was ich habe bzv verdiene dort mit rein stecke, auch wenn es nicht so viel ist, aber eben auch alles was ich verdiene, wie auch er. Was ist denn, wenn in zehn jahren das haus abbezahlt ist. Vor der ehe hatte ich quase 125 000 euro schuden, wie auch mein mann bzw er hatte natürlich auch noch kapital. Das haus war vor der ehe 275 000 wert. In der ehe hat sich der wert, also sein kapital durch das haus erhöht auf viell 500 000. Meine Schulden sind weg. Habe ich also auch ein zugewinn in der ehe? Um wieviel zugewinn handelt es sich dann? Wäre es dann für mich nicht besser einfach keinen vertrag zumachen sondern im zweifel auf zugewinn zu spekulieren?

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von clarissa303 am 31.08.2012 21:21
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
"Wäre es dann für mich nicht besser einfach keinen vertrag zumachen sondern im zweifel auf zugewinn zu spekulieren?"

JA!!!
Ihr gutverdienender Mann hätte offensichtlich gerne eine Regelung, die ihn weniger kostet als die gesetzliche.

Oder ganz böse:
Wie kann ich meine Frau am billigsten in meine Ex verwandeln....

Es liegt mir fern, den Charakter Ihres Mannes zu beurteilen, aber Sie sollten in Zukunft auf sich aufpassen!



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von hamburgerin01 am 01.09.2012 01:33
Status: Tao (11460 Beiträge)
Userwertung:  3,9  von 5 (von 236 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
quote:
Er steckt halt all sein geld da rein

Falsch! Er steckt EUER Geld da rein! *grins*

Ihr habt Zugewinngemeinschaft. Alles was ihr während der Ehe erwirtschaftet, wird im Fall der Scheidung aufgeteilt!

Und das ist ja auch fair! Denn du betreust euer gemeinsames Kind und führst den Haushalt und verdienst sogar noch Geld nebenher. Das ist dein Beitrag zur Ehe. Und dies ermöglicht es deinem Mann uneingeschränkt erwebsttätig zu sein. Das ist sein Beitrag. Und im Sinne dieser ehelichen Rollenaufteilung steht dir der hälftige Zugewinn zu. Und den solltest du dir unter keinen Umständen abschwatzen lassen. Da solltest du keine moralischen Bedenken haben. Wenn du auf deine Rechte freiwillig verzichtest, wärst du ganz schön blond! Wie du schon sagst: nicht alle Ehen halten ewig!

Es wäre besser, wenn du im Grundbuch hälftig eingetragen wärst. Aber selbst ohne diesen Eintrag wird dein Mann um den Zugewinnausgleich nicht herumkommen. Das ist halt nur noch nicht bei ihm angekommen. *grins*

Wenn dein Mann sich weigert, dich mit ins Grundbuch einzutragen zu lassen, dann würde ich das an deiner Stelle jetzt auf sich beruhen lassen. Aber wie schon erwähnt, solltest du solange das so ist KEINE weiteren Darlehensverträge mehr mit unterzeichnen. Und schon gar nicht irgend einen Ehevertrag, der dich übervorteilt.




von Marcus2009 am 01.09.2012 09:49
Status: Unsterblich (871 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 56 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Als "Kerl" (und Ehemann) möchte ich da noch hinzufügen, dass Deine Einschätzung

quote:
Steht mir ja auch irgendwie nicht zu

grundfalsch ist. Klar steht Dir das zu; ihr erwirtschaftet das gemeinsam und es ist Euer gemeinsames Vermögen.

Zu dem Zugewinn während der Ehe ist ja schon alles gesagt; allerdings stellt sich mir noch eine Frage:

Du sagtest, ihr habt das Haus VOR der Ehe erworben, dafür habt ihr gemeinsam einen Kredit aufgenommen und DEIN MANN hat dafür ein Haus gekauft.

Das könnte man ja jetzt so auslegen, dass Du 60.000,- EUR Schulden mit in die Ehe gebracht hast und Dein Mann 215.000,- EUR Vermögen (Hauswert - seinen Kreditanteil); das trifft's aber nun gar nicht (ihr habt eigentlich jeder 75.000,- EUR Vermögen eingebracht). Frage: WER genau hat das Haus gekauft, wer ist im notariellen Kaufvertrag eingetragen, gibt es eine Vereinbarung zum Kredit?

Wie lange vor der Ehe war das? Wieviel von dem Kredit war zum Eheschließungszeitpunkt noch offen?

Es ist ja schon sehr ungewöhnlich, dass jemand der für den Hauskauf geradesteht (Kredit) nicht am Hauskauf beteiligt wird.

Nur als (Gegen-)beispiel: Wir haben auch vor der Ehe eine gemeinsame Immobilie gebaut und haben unterschiedlich viel Kapital eingebracht (in den Hausbau). Wir haben also bereits vorher ausgerechnet, wieviel Anteil am Haus jeder besitzt, wenn der gemeinsame Kredit abbezahlt ist (rechnerisch von jedem zur Hälfte) und haben dieses Verhältnis auch durch den Grundbucheintrag dokumentiert. So ist der "Mehr-Einbringer" abgesichert und der "Weniger-Einbringer" ebenfalls, insbesondere wenn was passieren sollte, BEVOR die Hütte abbezahlt ist.

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von little-beagle am 01.09.2012 11:22
Status: Legende (443 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
@little-beagle
Aus dem ersten Beitrag ergibt sich, dass der Ehemann das Haus ersteigert hat, es gibt also keinen notariellen KV.

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von cruncc1 am 01.09.2012 13:28
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)


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