>Zugewinngemeinschaft ohne Grundbucheintrag
Als "Kerl" (und Ehemann) möchte ich da noch hinzufügen, dass Deine Einschätzung
quote:
Steht mir ja auch irgendwie nicht zu
grundfalsch ist. Klar steht Dir das zu; ihr erwirtschaftet das gemeinsam und es ist Euer gemeinsames Vermögen.
Zu dem Zugewinn während der Ehe ist ja schon alles gesagt; allerdings stellt sich mir noch eine Frage:
Du sagtest, ihr habt das Haus VOR der Ehe erworben, dafür habt ihr gemeinsam einen Kredit aufgenommen und DEIN MANN hat dafür ein Haus gekauft.
Das könnte man ja jetzt so auslegen, dass Du 60.000,- EUR Schulden mit in die Ehe gebracht hast und Dein Mann 215.000,- EUR Vermögen (Hauswert - seinen Kreditanteil); das trifft's aber nun gar nicht (ihr habt eigentlich jeder 75.000,- EUR Vermögen eingebracht). Frage: WER genau hat das Haus gekauft, wer ist im notariellen Kaufvertrag eingetragen, gibt es eine Vereinbarung zum Kredit?
Wie lange vor der Ehe war das? Wieviel von dem Kredit war zum Eheschließungszeitpunkt noch offen?
Es ist ja schon sehr ungewöhnlich, dass jemand der für den Hauskauf geradesteht (Kredit) nicht am Hauskauf beteiligt wird.
Nur als (Gegen-)beispiel: Wir haben auch vor der Ehe eine gemeinsame Immobilie gebaut und haben unterschiedlich viel Kapital eingebracht (in den Hausbau). Wir haben also bereits vorher ausgerechnet, wieviel Anteil am Haus jeder besitzt, wenn der gemeinsame Kredit abbezahlt ist (rechnerisch von jedem zur Hälfte) und haben dieses Verhältnis auch durch den Grundbucheintrag dokumentiert. So ist der "Mehr-Einbringer" abgesichert und der "Weniger-Einbringer" ebenfalls, insbesondere wenn was passieren sollte, BEVOR die Hütte abbezahlt ist.
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von little-beagle am 01.09.2012 11:22
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