Hallo,
ich habe eine Frage, und zwar bin ich in folgender Zwickmühle:
ich bin 36, verheiratet (seit 6 Jahren) und habe einen Sohn (6 Jahre). Bin in einer Zugewinngemeinschaft und habe vor 4 Jahren ein Haus gekauft. Damals hat mir mein Bruder 60.000€ gegeben (dafür verzichte ich aufs gemeinsame Erbe des Elternhauses). Nun mein Problem: Für den Fall der Fälle, daß die Ehe nicht mehr halten sollte: Weder ich, noch meine Frau könnte sich die Rate des Hauses alleine leisten, sprich es stünde der Verkauf an.
Wie würde in so einer Situation die Verteilung des Verkaufserlöses aufgeteilt?
Zu den 60.000€ wurde "noch" kein Vertrag bzw. irgendwas schriftlich festgehalten. D.h. mein Bruder (wir sind ein Herz und eine Seele) vertraut mir voll und ganz. Mein Vater will das Thema nicht wirklich ansprechen... also alles irgendwie so in der Schwebe.
Welche Möglichkeit hätte ich jetzt, vertraglich meine Frau von, am besten sämtlichen, Ansprüchen auszuklammern?
Noch hätte ich die Möglichkeit vertraglich mit ihr etwas vertraglich zu vereinbaren...
Grüße
Zugewinngemeinschaft - Ausschluss nachträglich?
2. Januar 2017
Thema abonnieren
Frage vom 2. Januar 2017 | 23:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugewinngemeinschaft - Ausschluss nachträglich?
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#1
Antwort vom 3. Januar 2017 | 22:42
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatDamals hat mir mein Bruder 60.000€ gegeben :
ist "damals" vor der Ehe oder während der Ehe?
lg
edy
#2
Antwort vom 3. Januar 2017 | 23:41
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
das war während der Ehe
Grüße
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#3
Antwort vom 4. Januar 2017 | 06:56
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo fizzstrahl,
Und dieser ganze "Vorgang" wurde notarisch geregelt?
Kannst du den "Fluss" des Geldes belegen? Kontoauszuge usw. ?
Wer steht im Grundbuch des Hauses? ( in "deinem Haus" ?).
lg
edy
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