Zugausfall - Entschädigung für Zusatzkosten?

22. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Krischel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zugausfall - Entschädigung für Zusatzkosten?

Folgenden Fall angenommen:

Die Fahrt mit der Bahn von A nach C (über B) würde 70 Euro kosten.
Jedoch wird eine Alternative gebucht: A nach B mit dem privaten Bahnunternehmen H für 25 Euro und von B nach C mit der Bahn für 30 Euro, also insgesamt 55 Euro für die Strecke A - C.
Einige Tage vor besagtem Reisetermin hat es einen kräftigen Sturm gegeben. Nach Zugausfällen an den ersten beiden Tagen werden die Züge anschließend von A nach B über eine Ausweichstrecke umgeleitet; der gebuchte Zug mit dem privaten Bahnunternehmen H von A nach B fällt (im Gegensatz zu späteren Fahrten dieses Unternehmens) an gebuchtem Tag komplett aus, wie erst sehr kurzfristig bekannt gegeben wird.
Um den gebuchten Anschlusszug von B nach C noch zu erreichen und pünktlich zum Termin in C zu erscheinen, muss für die Strecke A - B ein neuer Fahrschein mit der Bahn für inzwischen 70 Euro gekauft werden. Insgesamt hat die Fahrt von A nach C nun 100 Euro gekostet.

Frage:
Dass Anspruch auf Erstattung der 25 Euro für den ausgefallenen Zug des privaten Bahnunternehmens auf der Strecke A-B besteht, ist klar.

Besteht zusätzlich aber auch ein Anspruch auf Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten, zumindest auf 30 Euro, die die Fahrt mehr gekostet hat, als wenn sie von vornherein für 70 Euro gebucht worden wäre?
Worauf ließe sich ein solcher Anspruch stützen?
Gibt es diesbezüglich eine Norm in den Fahrgastrechten?

Vielen Dank im Voraus für Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Besteht zusätzlich aber auch ein Anspruch auf Erstattung der zusätzlich entstandenen Kosten, zumindest auf 30 Euro, die die Fahrt mehr gekostet hat, als wenn sie von vornherein für 70 Euro gebucht worden wäre? <hr size=1 noshade>


Ja, aber nicht so einfach.
Das ist halt das Problem, dass man hat, wenn man für eine Reise mehrere Verkehrsmittel (hier: unterschiedliche Bahnen) mit getrennten Ticktes stückelt.
Hätte der Fahrgast ein einziges, durchgehendes Ticket von A über B nach C gehabt, dann hätte er es jetzt sehr einfach.

Hier liegen aber getrennt Buchungen für A-B und B-C vor.
A-B ist ausgefallen. Der Fahrgast kann entweder 100% Erstattung verlangen (was für das Verkehrsunternehmen H die billigste Lösung wäre) oder eine Ersatzbeförderung bis nach B.

Jetzt ist also erstmal zu hoffen, dass der Fahrgast die 100%-Erstattung noch nicht beantragt oder gar bekommen hat. Denn dann wären weitere Ansprüche abgeschnitten.
Der Fahrgast hat schließlich eine Ersatzbeförderung nach B in Anspruch genommen, indem der ein Ticket eines anderen Verkehrsunternehmens (DB) für 70€ gekauft hat und damit gefahren ist.

Die 70€ sind dem Grunde nach erstattungsfähig, wenn das ursprüngliche Unternehmen H selbst keine Ersatzbeförderung (z.B. Ersatzbus) angeboten hat.
Der Fahrgast sollte also bei H die Erstattung der 70€ (statt der 100%-Erstattung des Tickets, beides geht natürlich nicht) beantragen.

Falls es sich bei H um ein Bahnunternehmen mit 3 Buchstaben und einem X am Ende handeln sollte, wäre zwingend dieses Formular zu verwenden:
https://www.hkx.de/index.php/service/rueckerstattungen/fremdfahrscheine

Probleme könnten entstehen, wenn H doch einen Ersatzbus o.ä. bereitgestellt hätte. Oder wenn die Ersatzbeförderung (die 70€) überteuert gewesen wäre.

Der Fahrgast hat hier aber Glück gehabt, dass er in B den Anschluss noch bekommen hat.
Grundsätzlich gilt (nicht nur bei der Bahn): Wer für eine Reise abschnittsweise getrennte Tickets hat, schaut in die Röhre, wenn er den zweiten Abschnitt nicht ordnungsgemäß antreten kann, weil es im ersten Abschnitt Probleme gab.
Hätte der Fahrgast also in B den Anschlusszug B-C nicht bekommen, hätte es für etwaige Mehrkosten auf dem Abschnitt B-C keine Ansprüche gegen H gehabt. Denn das Ticket von H galt nur für A-B also muss H auch nur für Kosten aufkommen, die auf dem Abschnitt A-B entstehen.
Eine Reise auf abschnittsweise getrennte Tickets zu buchen, kann also im Verspätungsfall teuer werden (nicht nur bei der Bahn). Ich tue sowas nicht.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."


-- Editiert drkabo am 22.06.2014 14:38

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