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Zuckerkranker scheitert mit Klage gegen Masterfoods - 1/3
AFP vom 20.12.2002   |   8184 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - Vor Gericht

Zuckerkranker Richter scheitert mit Klage gegen Masterfoods

- Gericht sieht keine Pflichtverletzung durch Schokoriegel-Hersteller

Auf seinem juristischen Feldzug gegen Süßigkeiten ist der zuckerkranke Richter Hans-Josef Brinkmann auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, das die Klage des Neubrandenburger Richters gegen die Herstellerfirma der Schokoriegel "Mars" und "Snickers" zurückgewiesen hatte. Der Zivilsenat befand, es gebe "keinen hinreichenden Hinweis" auf eine Pflichtverletzung der Firma Masterfoods, beispielsweise durch fehlende Warnhinweise vor der schädlichen Wirkung von Zucker.

Die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ließ das Gericht nicht zu. Dennoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da Brinkmann mit einer Beschwerde beim BGH gegen die Nichtzulassung der Revision vorgehen kann. An der Urteilsverkündung vor dem Düsseldorfer Senat nahmen Brinkmann und sein Rechtsbeistand nicht teil. Der Anwalt von Masterfoods, Maximilian Dorndorf, äußerte sich "sehr zufrieden" über das Urteil des Berufungsgerichts. Wegen seiner Zuckerkrankheit hat der Richter auch Coca-Cola Deutschland verklagt. Dieses Verfahren ist weiterhin vor dem Landgericht Essen anhängig und soll im kommenden Jahr mit der Vernehmung eines Gutachters fortgesetzt werden.




Brinkmann macht Masterfoods und Coca Cola mitverantwortlich für seine Erkrankung an Diabetes mellitus IIB, der sogennanten Altersdiabetes. Vor Gericht hatte der Jurist angegeben, dass er täglich rund einen Liter Coca Cola getrunken und ein bis zwei Riegel "Mars" oder "Snickers" gegessen habe. Diese Ernährungsgewohnheiten seien eine wesentliche Ursache für seine Diabetes-Erkrankung.

Dagegen sah das OLG keine Anhaltspunkte, dass Brinkmanns Erkrankung vorrangig auf den Konsum von Zucker zurückzuführen sei. Wenn eine Gesundheitsgefahr bestehe, dann ausschließlich durch den "übermäßigen Genuss zuckerhaltiger Lebensmittel". Die individuelle Nahrungszusammenstellung sei aber "grundsätzlich der Eigenverantwortung des Konsumenten überlassen". Das Berufungsgericht schloss sich damit der Auffassung des Landgerichts Mönchengladbach an, das Brinkmanns Forderung nach 5620 Euro Schmerzensgeld und der Übernahme der Behandlungskosten im April abgewiesen hatte.

20. Dezember 2002 - 12.16 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002

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