Zu spät gemeldet! - nachwirkende GEZ-Gebühr?

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
karambole
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)
Zu spät gemeldet! - nachwirkende GEZ-Gebühr?

Hallo!

Ich und meine zwei Mitbewohner waren bisher nicht in unserer Studi-Stadt gemeldet, um einer Zahlung der GEZ-Pauschale so lange es geht zu entgehen. Das Versteckspiel ist ein Jahr gutgegangen, aber nun sind wir aufgeflogen.

Weil mein Fahrrad diesen Monat geklaut wurde, musste ich notgedrunken auch zur Polizei, wo mein neuer Wohnsitz rückwirkend zum 1.1.2013 eingetragen wurde. (Eigentlich wohne ich schon seit September 2012 hier, aber das Datum war nicht in der Formular-Maske des Bürgerbüros.)
Unterm Strich: ich bin also 11 Monate rückwirkend in der Stadt gemeldet.
Prompt kam auch ein Brief von der GEZ. Wir müssen nun auch unsere Wohnung auch bei der GEZ melden und die reguläre Pauschale bezahlen.
Die Frage ist, ab wann? Ab diesen Dezember, oder der 1.1.2013? Kann die GEZ überhaupt rückwirkend Gebühren verlangen? Wenn ja wie lange?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!

liebe Grüße!

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11 Antworten
Sortierung:


#3
 Von 
karambole
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Mist hab ich mir schon fast gedacht.
Danke für die hilfreiche Antwort, Florian!

4x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und falls einer von den drei Studenten Bafög kriegt:
1. Die Beitragsbefreiung gibt es nur für die Zukunft.
2. Die Befreiung gilt nicht für die Mitbewohner.
Übrigesn hatten wir hier m. W. auch noch keinen Fall eines wegen der Nichtanmeldung verhängten Ordnungsgeldes - es wäre also nett, wenn Sie da mal berichten würden, wie es weitergeht. Welche Größenordnung so ein Bußgeld hat, würden wir vermutlich alle gern wissen...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Welche Größenordnung so ein Bußgeld hat, würden wir vermutlich alle gern wissen...
Ganz einfach: 600.-€ :augenroll: für ca. 2 Jahre verspätete Anmeldung am neuen Wohnsitz und nicht selbst gemeldet. Für freiwillige, aber zu späte Neuanmeldung 30.-€. Ist aber regional unterschiedlich.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
karambole
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Anstatt lange herumzudrucksen hab ich direkten Kontakt mit der GEZ aufgenommen und mit einem Sachberarbeiter telefoniert. Es galt zunächst mich nachträglich zum 1.1.2013 anzumelden. Die 11 Monate nachzuholende Gebühr werden mir dementsprechend auf einen Schlag abgebucht - eine Ratenzahlung wäre aber auf Antrag auch möglich gewesen.
Von einer Mahngebühr oder Strafzahlung war noch nicht dir Rede - aber wer weiß was noch nachkommt. Sollte dem so sein, gebe ich Bescheid.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Ich meinte auch in der Tat das Bußgeld, welches der Beitragsservice vermutlich verhängen wird, nicht das vom Einwohnermeldeamt - das ist ja schon öfter mal vorgekommen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ah so. Da sich die Rechtsgrundlage grundlegend verändert hat mit der Haushaltspauschale, wird es derzeit noch nicht sehr viele verspätete Fälle geben, die zudem in der Toleranz am Anfang liegen werden.
Fragt sich allerdings, ob Altfälle noch nachverfolgt werden.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
karambole
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 13x hilfreich)

Es kam Post von dem Beitragsservice. Wie bereits gesagt, fällt keine Straf- oder Mahngebühr oder sonstiges an. Lediglich die 12 Monatsraten von diesen 17,98€ die ich nun nachträglich überweisen muss.

Strich drunter.

8x Hilfreiche Antwort

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