>Zu laute Musik
Hallo!
Eurer Polizeistelle scheint da nicht richtig durchzugreifen.
Unter Umständen müsst ihr eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die nächste
vorgesetzte Behörde veranlassen.
Grundsätzlich kann der Bürger zum Telefon greifen und die Polizei um Hilfe bitten.
Sollte also ein Mieter keine Chance sehen, selbst eine Änderung zu erreichen, ist ein Anruf in einem der Polizeireviere angebracht.
Die Beamten kommen dann, um dem ruhestörenden Lärm zu begegnen.
Übrigens ist ein Großteil der Polizei-Einsätze aus diesem Grund notwendig. In der übergroßen Anzahl der Fälle wird nach der Belehrung der Lärm beendet.
Sollten die Polizisten später noch einmal zu Hilfe gerufen werden, gibt es für die Verursacher durchaus eine Ordnungsstrafe (!) die Höhe wird nach dem zur Stadtordnung zugehörigen Bußgeldkatalog festgelegt.
Ist auch das auf Dauer nicht hilfreich, kann durchaus eine Zuführung in den Polizeigewahrsam erfolgen.(Für ganz Unbeugsame!!)
Eine Nacht auf der harten Pritsche vergisst der Betroffene so schnell sicher nicht, zumal ihm die Übernachtung in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist es denkbar, dass die Musikanlage sichergestellt wird, die Ausgangspunkt des Lärms ist.
______________
Wenn die Lärmquelle so weit weg ist, müssten ja auch andere Anwohner betroffen sein. Macht eine Eingabe an das Ordungsamt.
von latte99 am 17.05.2006 10:26
Status: Senior (132 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden