Zu laut beim Sex???

29. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
annette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu laut beim Sex???

Seit Kurzem beschwert sich meine äußerst hellhörige Nachbarin über Geräusche aus meinem Schlafzimmer, die natürlich auch öfters nach 22:00 Uhr "passieren" können.

Gibt es ein Gerichtsurteil darüber, wann und wie laut sich Bewohner beim Sex zu verhalten haben? Muss ich wirklich meinen Bedürfnissen Einhalt gebieten, nur weil ich dadurch unter Umständen andere Personen im Haus Geräusche zumute??




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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

hallo annette!

du wohnst nicht zufällig ein stockwerk über mir, oder?

;-)

aber im ernst, interessante frage. ich bin mir sicher, irgendwann mal darüber was gelesen zu haben... im endeffekt läuft es wahrscheinlich so, dass es sich beim sex um geräusche handelt, die nachbarn bauspezifisch (dünne wände) halt zu dulden haben, genauso wie klospülungen, da es sich um ein unaufschiebbares bedürfnis handelt
hehe
nichtsdestotrotz (komisches wort...) gelten aber auch sicher die normalen regeln, dh heißt rücksicht auf die nachbarn. also zimmerlautstärke nach 22 uhr, wenn denn möglich. also vielleicht ab und an die zeiten wechseln, oder einfach ab in die küche!

die nachbarin ist doch eh nur neidisch

weitermachen

~

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nicola
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Anette,
hab leider keine konkrete Antwort parat. Im Einzelfall müsste dies wohl ein Gericht entscheiden, obwohl eine entprechende Anklage ziehmlich lächerlich erscheinen dürfte.
Ich würde einfach mal abwarten, ob sich wirklich jamand die Kosten und Mühen macht, entprechend zu reagieren.

Im übrigen ist Dein Mann/Freund zu beneiden :-))

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Es gab ja da mal vom Amtsgericht Warendorf ein Urteil.
Es sollten im Wiederholungsfall 500 000DM
gezahlt werden.
Geklagt hatte ein Pastor oder Vikar !!
Dieses Urteil steht aber ziemlich allein
- und stand auch in allen Zeitungen als besonderer Gag!
Weitermachen!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TomH
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Anette,

grundsätzlich sollte auch im Schlafzimmer nach 22 Uhr Zimmerlautstärke herrschen. Ich geh mal davon aus, dass ihr nicht täglich das Haus zusammenschreit...
Wenn die neidische Nachbarin klagen will, das wird doch wieder ein Witzprozess.Fakt ist, sie muss darlegen und beweisen, dass es sich um eine wesentliche, erhebliche Belästigung handelt. Hier wird auch als Massstab das Empfinden eines Durchschnittspeoples, nicht das subjektive Empfinden der "Gestörten" genommen und die Toleranzgrenze liegt nicht im Keller. Übrigens, ohne das Schlafzimmer unserer Nachbarn zu kennen wissen wir, dass da kein Teppichboden ist und ein Metallbett regen Zuspruch findet. Auch von oben klopft es häufiger und man ist Zeuge mehr oder weniger lauter Siegesbekundungen. Ausserdem liegen die gegenüberliegenden Häuser sehr nah, es schallt und im Sommer sind die meisten Fenster offen. Wenn sich da jeder beschweren würde hätten wir den Super-Gau und Strassenkrieg.
Auch wenn mir meine Frau mal den Mund zu hält - im November kommt Nachwuchs...
Als denn, weitermachen!!!

Gruss
TomH

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1600
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
leona
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 12x hilfreich)

so ernst das thema möglicherweise für die klagende nachbarin ist.. die beiträge sind mindestens 3x so amüsant:o)

weitermachen, hehe

bzw.,wie ist es denn ausgegangen?:)

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
J.-P. Schulz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Annette und alle Anderen,

auch ich und meine zukünftige Frau haben dieses Problem. Unsere Wohnung liegt zwar (zum Glück) im Dachgeschoss, aber auch wir haben ein sehr hellhöriges Haus. Letzte Nacht waren wir richtig im Dilirium und das schien unsere Nachbarin unter uns zu stören, was sie durch klopfen an Ihre Decke bekundete.
Aber auch wir sind auch der Meinung, das man Mal seinen Bedürfnissen freien Lauf lassen sollte. Denn Gefühle kennen keine Zeit und keine Grenzen.

MfG

Charly und Jan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Habe es zwar nicht greifbar, aber es gab tatsächlich mal ein Urteil, das zu laute Stöhn und Kreischgeräusche beim Sex nach 22.00 Uhr zu unterlassen sind.
Und ob es einem gefällt oder nicht, laute Geräusche, egal welcher Ursache, sind halt auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
So das Urteil.

9x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Erazer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ich habe dieses Urteil gerade von meiner Nachbarin vor die Nase bekommen. :-(

AG Warendorf, Urteil v. 19.8.1997, 5 C 414/97

Dagegen stehen allerdings folgende Urteile:

Wer in ein Mehrfamilienhaus einzieht, muß in Kauf nehmen, daß er unterschiedlichste Geräusche der Mieter aus dem Treppenhaus und aus den anderen Wohnungen wahrnimmt.

AG Hamburg, AZ: 47 C 1115/94

und...

Zunächst hat jede Person ein Recht darauf, in ihrer Wohnung ungestört zu leben. Jedoch müssen gewisse Geräusche aus Nachbarwohnungen hingenommen werden, soweit sie sich aus dem sozial üblichen Gebrauch einer Wohnung ergeben und nicht erheblich sind. Maßstab für die Erheblichkeit ist ein durchschnittlich empfindlicher Mensch. Als sozial üblich wird auch nächtliches Duschen erachtet, beispielsweise weil die MieterIn erst spät von einer beruflichen Nachtschicht nach Hause kommt (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.1.1991, Aktenzeichen: 5 Ss (Owi) 411/90 , WM 1991, 228).

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Wen es interessiert!

http://www.ra-kotz.de/sexlaerm.htm

Aber dies ist auch das einzige Urteil geblieben!
Und die 500 000 DM sind ein angedrohtes
Ordnungsgeld.
Heisst auch für die so verurteilten noch längst nicht, dass sie das im Wiederholungsfall zahlen müssen.
Die Gerichte arbeiten da manchemal mit
fiktiven Summen.
Ansonsten: Weitermachen!!! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
tuppi59
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Anette,

auch ich bekam heute von meinem Hausverwalter so ein Schreiben, in dem sich angeblich meine Nachbarn über mein "reges" Sexleben beschweren würden. U.a. sollte ich auf die Kinder Rücksicht nehmen, die es in diesem Hause allerdings überhaupt nicht gibt...*grins*.
Habe soeben nen Urteilsspruch gelesen, wonach ein Richter einer Italienerin
laute Geräusche beim Sex in der Zeit von 23 - 7 Uhr untersagte.

Meine Meinung:
Die netten Nachbarn sollten auch endlich mal wieder Sex haben, dann wär ihnen auch nicht so langweilig und würden nicht mit den Ohren an der Wand hängen.

Also.....mach weiter..!!!!!


-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ilmia
Status:
Praktikant
(514 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo@Anette

Wie alt isr denn deine "frustierte " Nachbarin ?

Gehört sie schon in die Kategorie älter ?
D. h . , dann ist sie vielleicht mit der moralischen These aufgewachsen : Sex ist eigentlich unanständig . Kein Mensch darf je mitbekommen , daß ich so etwas praktiziere .
Und dementsprechend ist ihr das von euch gehörte peinlich .
Personen , die so erzogen worden sind , tun mir nur leid .
Die wissen garnicht , daß ihnen der beste Teil ihres Lebens aberzogen worden ist .
Ist sie jünger ?
Dann ist sie eventuell frustriert und auch noch neidisch ??
Dann würde sie mir auch leid tun .
Ich kann dir ( euch ) ja schlecht empfehlen , eurer frustrierten Dame nachbarschaftlich entgegenzukommen . ;-)))

Mit freundlichem Gruß

Ilmia


-----------------
"Ilmia
Edel sei der Mensch , hilfreich und gut"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lothar Fischer
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 13x hilfreich)

Sehr nett der Beitrag. Aber nun im ernst, bei den Unterlassungsklagen wird zunächst eine Summe angedroht die man ggf. im Wiederholungsfalle zu bezahlen hat. Bei dieser Summe handelt es sich nicht um 250.000 €, sonder es steht im Urteil bis (!!) zu 250.000 €.

Ob es zu einem erfolgreichen Unterlassungsurteil kommt hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Dauer, Häufigkeit, Uhrzeit etc. Von aussen läßt sich die Situation schwer einzuschätzen, aber ist denn ernsthaft mit einer Klage zu rechnen? Bei so einem Fall freut sich doch jede Zeitung. Und ob dies die Klägerin will steht auf einem anderen Blatt.


MfG
LoFi

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich denke hier geht es nicht um zu viel Sex, frustrierte Nachbarin oder des Gleichen. Es geht einfach um Lärmbelästigung. Da ist es egal, ob es laute Musik ist, sexelnde Nachbarn oder ein streitendes Ehepaar. Wer nicht zum schlafen kommt, dreht irgendwann mal durch und ich denke, es würde keinem von Euch anders gehen.

In meinem Fall war es eigentlich ganz süß (rot wird). Ich versuche mich selber zwar zu beherrschen, aber nunja, nicht immer laufen die Dinge wie man will. Vor ein paar Jahren fragte mich eines Morgens meine Nachbarin schmunzelnd, ob ich mich letzte Nacht verletzt hätte. Verwundert fragte ich sie wieso. Da sagte sie zwinkernd, ich hätte ja gegen 1.00 Uhr so laut geschrien. Ich fand die Anspielung süß und sie hat ja auch nichts dagegen, solange es nicht unbedingt jeden Abend und immer zu so später Stunde immer sein muss. Ich hatte Null Probleme "dieses kleine Problem" in den Griff zu bekommen. Eher das Gegenteil, ich wurde eine zeitlang so leise (bin ich auch tagsüber als Mieterin), dass sie einmal bei mir klingelte, ob ich noch lebe ... lach

Wie schon gesagt, wenn ein Nachbar nicht schlafen kann, ist es eine wirklich unangenehme Situation. Ich kenne das. Seit drei Wochen wohnen zwei Trampeltiere über mir. Mein Vormieter z.B., hat die Bitte meiner Nachbarin nie berücksichtig. Im Gegenteil, angeblich war meine Wohnung zu seinen Zeiten ein regelrechter Rammelzoo.

4x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

also trampeln macht mir nix aus aber sex-geräusche find ich schon ziemlich persönlich und würde mich da schon belästigt fühlen ... aber im grossen und ganzen ist es so wie es meine vorrednerin schon sagte ...

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
yool
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
nur mal ganz ehrlich, ist es normal Sonntagsmorgens um 10 Uhr bei geöffneten Fenster so lauten Sex zu haben,das meine 8-jährige aufgeklärt Tochter Angst bekommt.
Wir wohnen in einem 2 Familienhaus, und die
Dame unter uns hat selber eine 14-jährige Tochter die bei ihr wohnt.
Beschwert habe ich mich nicht ,sondern habe ihr nett zu verstehen zu geben das wir alles mithöhren.
Jetzt bin ich die prüde neidische Zicke von oben.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Pumalein
Status:
Praktikant
(647 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich finde auch, es gibt doch wohl einen Unterschied zwischen sagenwirmal "Geräuschen" und wildem Gekreische und Gestöhne... sorry aber letzteres muß doch wohl wirklich nicht bei geöffnetem Fenster sein.

Klar kann man im Eiferd es gefechtes auch mal alles um sich herum vergessen aber die Regel sollte das doch wohl eher nicht sein.

Komisch finde ich jetzt die landläufige Meinung, daß die Nachbarn grundsätzlich neidisch sind und die Partner grundsätzlich zu beneiden, also MICH würde das stören und wir sind glaube ich bei uns im haus die einzigen, die überhaupt noch... naja, egal ;o)

P.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


ZU den Gerichtsentscheidungen:

Ja! Es gab da mal vom Amtsgericht Warendorf ein Urteil.
Es sollten im Wiederholungsfall 500 000DM
gezahlt werden.

Geklagt hatte ein Pastor oder Vikar !!
Dieses Urteil steht aber ziemlich allein
- und stand auch in allen Zeitungen als besonderer Gag!

Wenn die Gerichte solch hohe Strafen für den Wiederholungsfall androhen, muss man
das nicht gleichsetzen mit einem
rechtsgültigen Urteilsspruch.
Die hohe Summe von 500tausend DM /250tausend Euro
ist lediglich ein Ordnungsgeld.(etwas , was jemandem Angst machen will und zur Ordnung rufen soll!!)
Für eine Festsetzung einer Geldstrafe würde es dann einer neuen Gerichtsentscheidung
bedürfen.
Dabei kommen dann vielleicht ein paar hundert Euro raus.
Aber auch das ist nicht sicher. Die Urteile
wurden ja als reine Volksbelustigung gehandelt. Außerdem war das Amtsgerichtniveau. Keine Angst also!

Weitermachen!

-- Editiert von odil am 21.07.2005 00:17:26

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
realeasy
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 37x hilfreich)

@Anette
Hey babe, wann lernen wir uns kennen??!!!
:)

Spaß beiseite, ich würde mir momentan an Deiner Stelle nicht den Kopf darüber zerbrechen. Laß Deine NAchbarin den nächsten Schritt tun, sprich, soll sie Dich doch anzeigen. Dann ist immer noch genug Zeit, sich dagegen zu wehren.
Sollest nur aufpassen, das Du es nicht übertreibst, wenn Du mitbekommst, das sie mal nen Lärmsachvertsändigen in der Wohnung hat, sollte es wirklich sooo LAUT sein.
Selbst Sex in Zimmerlautstärke kann nach 22.00 für andere schon laut erscheinen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich mach dann hier mal weiter:

Wir haben auch ein "Problem" mit den Nachbarn unter uns. Die schnakseln was das Zeug hält. Zu jeder Tag- und Nachtzeit. Als sie eingezogen waren hatten die noch ein Bett, dass immer an die Wand polterte. Man dachte die schlagen des Nächtens Nägel in die Wand. Das Bett wurde zwischenzeitlich ausgetauscht. Aber was am meisten stört sind die "Lustschreie". Die gehen definitiv über das Normale hinaus. Ein Hardcore-Porno ist nichts dagegen.

Sogar meine Tochter (sie hat das Zimmer über deren Schlafzimmer) hat sich bei mir schon beschwert. Und gestern war es besonders lustig als der Monteur zum reparieren unseres Trockner kam (9 Uhr). Genau in dem Moment ging die "Jodelerei" unter uns los. Sein Blick - unbezahlbar.

Ich werde die nächsten Tage mit denen reden. Sollte da keine Besserung in Sicht sein wird der Vermieter benachrichtigt. Eine gewisse Rücksichtnahme setzt man doch schon mal voraus.

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5x Hilfreiche Antwort

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