Zu geringer Schadensersatz / Verdienstausfall

8. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
FLF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zu geringer Schadensersatz / Verdienstausfall

Hallo
Ich habe am 17.06.2013 einen unverschuldeten Motorradunfall gehabt. Eine 90-jährige Dame hatte mir die Vorfahrt genommen. Die Schuldfrage wurde geklärt und mich trifft keinerlei Teilschuld.
Infolge dieses Unfalls musste ich mich zwei Operationen wegen einer Tossy III Verletzung am Schultergelenk unterziehen.
Ich war zu diesem Zeitpunkt selbstständig als Trockenbauer tätig und konnte meinen Beruf vom Unfalltag bis zum 30.09.2013 nicht ausüben. Seit 01. Oktober studiere ich nun und bin nicht weiter krankgeschrieben obwohl noch nicht alles verheilt ist.
Auch ob Dauerschäden zu erwarten sind ist noch nicht absehbar.
Direkt nach der Operation nahm ich mir einen Anwalt und beauftragte ihn mit der Bearbeitung des Falles. Anfangs klappte auch alles ohne Probleme und ich war sehr zufrieden.

Mein Steuerberater hat auf Anfrage meines Anwalts eine Zusammenstellung angefertigt und den entgangenen Umsatz auf 3500 Euro pro Monat beziffert, welcher gleichzeitig auch mein Gewinn und der auszuzahlende Betrag der gegnerischen Versicherung wäre, da ich rein meine Arbeitskraft als Umsatz habe und so gut wie keinen Wareneinsatz habe. (Wareneinsatz wird anders abgerechnet)
Nun hat mein Anwalt bei der gegnerischen Versicherung 4000 Euro Schmerzensgeld gefordert, wobei er mir gesagt hatte, dass dieser Betrag normalerweise um die Hälfte gemindert wird und einen Verdienstausfall von 35 Tagen a 132,83 = 4684,83 Euro.
Ich bin aber sowohl mit der Summe des Schmerzensgeldes als auch mit der Höhe des Gewinnentgangs nicht zufrieden.
Das Problem ist, dass mein Anwalt seit vergangener Woche nicht auf meine Emails, Briefe und Anrufe reagiert hat.
Gestern habe ich ihm dann nochmals geschrieben, dass ich mit den geforderten Beträgen nicht einverstanden bin und als Antwort bekam ich, dass mein Fall in Bearbeitung sei und man sich bei mir melden würde. (Von seiner Sekretärin geschrieben)

Mein Fragen sind Folgende:

1. Habe ich nachdem mein Anwalt das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall bei der gegnerischen Versicherung gefordert hat noch irgendeine Möglichkeit dem zu widersprechen oder habe ich nun Pech gehabt, wenn die Versicherung die geforderten Beträge akzeptiert und auszahlt.

2. Ist ein Wechsel des Anwalts möglich oder müsste ich die Kosten durch den neu beauftragten Anwalt selber tragen? Oder gibt es sonst eine Möglichkeit meinem Anwalt Druck zu machen / ihn zu mehr Engagement zu bewegen?

Vielen Dank schon einmal

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6 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>1. Habe ich nachdem mein Anwalt das Schmerzensgeld und den Verdienstausfall bei der gegnerischen Versicherung gefordert hat noch irgendeine Möglichkeit dem zu widersprechen oder habe ich nun Pech gehabt, wenn die Versicherung die geforderten Beträge akzeptiert und auszahlt. <hr size=1 noshade>

Im Regelfall zahlen Versicherungen erst aus, wenn man gleichzeitig auf spätere (Nach-)Forderungen verzichtet.
Und das wird ja wohl noch nicht passiert sein.
Sollte dein Anwalt tatsächlich (ohne dein Wissen) schon eine solche Erklärung abgegeben haben - was ich aber nicht glaube -, dann sähe es schlecht aus mit Nachforderungen.
Insofern wird das Kind wohl noch nicht in den Brunnen gefallen sein.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ein "herumeiern" keinen professionellen Eindruck macht. Wenn die Versicherung merkt, dass ihr (=du und dein Anwalt) gar nicht wisst, was ihr wollt, oder gar merkt, dass du und dein Anwalt gegeneinander arbeiten, dann könnt ihr eigentlich gleich einpacken.

quote:<hr size=1 noshade>. Ist ein Wechsel des Anwalts möglich <hr size=1 noshade>

Ja
quote:<hr size=1 noshade> oder müsste ich die Kosten durch den neu beauftragten Anwalt selber tragen? <hr size=1 noshade>

Ja
Zitat:
Oder gibt es sonst eine Möglichkeit meinem Anwalt Druck zu machen / ihn zu mehr Engagement zu bewegen?

Vielleicht ein persönliches Gespräch vor Ort in der Kanzlei?

Grundsätzlich muss man aber bedenken:
- Die Rechnung Umsatz = Gewinn wird so wohl nicht ohne weiteres durchgehen (was ist z.B. mit Steuern?).
- Die deutschen Schmerzensgeldsätze sind im internationalen Vergleich gesehen, eher niedrig. Viele haben das falsche Vorstellungen.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 08.11.2013 13:23

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#2
 Von 
FLF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke schon mal für die Infos.

Meines Wissens nach ist eine solche Erklärung noch nicht abgegeben worden. Aber bei diesem Anwalt bin ich mir da ehrlich gesagt nicht mal so sicher...!

Ich bin einfach nicht damit einverstanden, dass mein Anwalt einfach irgendwelche Summen fordert ohne mich vorher zu informieren.
Mir ist klar, dass es keine einheitliche Regelung für die Schmerzensgeldhöhe gibt, weil man immer den Einzelfall betrachten muss, aber in verschiedenen Tabellen / Foren findet man Beträge von 5000 Euro aufwärts. Und wenn er sagt, dass er immer das doppelte fordert, dann hätte er ja mindestens 10.000 Euro fordern müssen.
Und beim Verdienstausfall hat er nur 35 Tage gefordert, obwohl ich 3 1/2 Monate nicht arbeiten konnte...!

Ich habe seit vergangenen Donnerstag schon einige Male versucht einen Termin mit ihm auszumachen aber man erreicht ihn einfach nicht. Und einfach die 80 Kilometer zu ihm zu fahren und dann ist er nicht da bringt auch nichts denk ich.

Laut Steuerberater sind Steuern usw alles berücksichtigt worden. Er meinte, dass die 3500 Euro der Betrag wären, die mir zustehen würden.

Den Anwalt und sein Vorgehen bei der zuständigen Anwaltskammer zu melden wird wohl auch eher schädlich für meine höheren Forderungen sein oder? Bzw. kann die Anwaltskammer in so einem Fall überhaupt etwas bewirken?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Normalerweise geht es ein weinig zu wie auf einem türkischen Bazar:

1. Anwalt fordert eine Summe X
2. Versicherung bietet eine Summe Y
3. Anwalt sagt, dass er nicht einverstanden ist
4. Versicherung erhöht ihr Angebot, wenn der Verletzte unterschreibt, auf alle weiteren Forderungen zu verzichten.
5. Jetzt muss der Mandant überlegen, ob er
(a) das Angebot annimmt
(b) versucht noch etwas weiter zu feilschen
(c) es auf einen Prozess ankommen lässt

Die Punkte 1 bis 4 kann ein Anwalt völlig selbständig durchziehen. Wichtig ist, dass er bei Punkt 5 seinen Mandanten berät und mit ihm gemeinsam(!) eine Entscheidung trifft.

Aber bei Punkt 5 bist du anscheinend noch nicht angekommen.
Das allein ist also noch kein Grund zur Sorge.

quote:<hr size=1 noshade>Und beim Verdienstausfall hat er nur 35 Tage gefordert, obwohl ich 3 1/2 Monate nicht arbeiten konnte...! <hr size=1 noshade>


Das würde mir aber in der Tat zu denken geben.
Wurde evtl. ein Teil des Verdienstausfalls von deiner eigenen Versicherung getragen (z. B. Krankentagegeld von deiner eigenen Krankenversicherung)? Wovon hast du seit dem Unfall gelebt?

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe seit vergangenen Donnerstag schon einige Male versucht einen Termin mit ihm auszumachen aber man erreicht ihn einfach nicht. Und einfach die 80 Kilometer zu ihm zu fahren und dann ist er nicht da bringt auch nichts denk ich. <hr size=1 noshade>

Trotzdem hartnäckig bleiben. Dein Anwalt muss dir sein Vorgehen erläutern können. Du bist schließlich sein Kunde.

So lange du nicht weißt, was sich der Anwalt bei seiner Vorgehensweise gedacht hat, kannst du eigentlich nichts sinnvolles machen.

quote:<hr size=1 noshade>Den Anwalt und sein Vorgehen bei der zuständigen Anwaltskammer zu melden wird wohl auch eher schädlich für meine höheren Forderungen sein oder? Bzw. kann die Anwaltskammer in so einem Fall überhaupt etwas bewirken? <hr size=1 noshade>

Eher nicht.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
FLF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Aber bei Punkt 5 bist du anscheinend noch nicht angekommen.
Das allein ist also noch kein Grund zur Sorge.


okay dann muss er sich ja noch bei mir melden...!

quote:
Wurde evtl. ein Teil des Verdienstausfalls von deiner eigenen Versicherung getragen (z. B. Krankentagegeld von deiner eigenen Krankenversicherung)? Wovon hast du seit dem Unfall gelebt?


Eine Krankentagegeldversicherung besteht und das weiß mein Anwalt auch. Er hat mich aber nie gefragt wie hoch ich diese abgeschlossen habe geschweige denn wieviel ausgezahlt wurde...! Und er kann ja nicht einfach mal pauschal was vom Verdienstausfall abziehen?!?!?
Ich hab seit dem Unfall von meinem Ersparten und den Zahlungen der Krankentagegeldversicherung gelebt.

quote:
Eher nicht.


Okay dann fällt die Anwaltskammer weg. Ich versuche dann weiter ihn zu erreichen. Wenn sich nichts tut muss ich eben einfach mal hinfahren!

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Bei Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist es tatsaechlich so, dass du selbst nur den Teil des Verdienstausfalls geltend machen kannst, der vom Krankengeld nicht abgedeckt wird. Dafuer holt sich die Krankenversicherung ihr Geld von der Haftpflichtversicherung des Verursachers wieder.
Wie es bei privaten Tagegeldersicherungen ist, weiss ich nicht.
Aber vollen Verdienstausfall selbst vom Verursacher kassieren plus Leistungen von der eigenen Versicherung, das wird nichts werden. Dann haettest du ja Profit mit dem Unfall gemacht, und das ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen.

Sowas sollte dir eigentlich dein Anwalt erklaeren koennen.

(Sorry, sitze gerade an einem Rechner mit auslaendischer Tastatur. )

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#6
 Von 
FLF
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Wie es bei privaten Tagegeldersicherungen ist, weiss ich nicht.


Jep ist eine private Krankentagegeld. Also eine Zusatzversicherung zu meiner damaligen privaten Krankenversicherung.

quote:
Aber vollen Verdienstausfall selbst vom
Verursacher kassieren plus Leistungen von der eigenen Versicherung, das wird nichts werden. Dann haettest du ja Profit mit dem Unfall gemacht, und das ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen.


Klingt logisch, dass man nicht den Verdienstausfall plus die Krankentagegeldversicherung abgreifen kann, aber wenn einem das der Anwalt nicht sagt weiß man das natürlich nicht...
Deswegen ist der geforderte Verdienstausfall trotzdem noch zu gering, auch, weil mein Anwalt gar keine Infos über die Höhe des Krankentagegeldes hat...!

Ich werde nun weiterhin versuchen meinen Anwalt zu erreichen und ihm klarmachen, dass ich mit den geforderten Summen nicht einverstanden bin.

Vielen vielen Dank für die geduldige Beantwortung meiner ganzen Fragen an drkabo. Ham mir sehr geholfen und einige wichtige Zusatzinformationen gegeben :-)

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