Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
von schaide am 12.05.2009 14:34
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>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
Nun ja, das ist ein Thema, dass den Rahmen eines Forums sprengt. Sind sind ja sicherlich anwaltlich vertreten (wenn nicht, wird es Zeit sich einen Anwalt zuzulegen, denn in der Hauptverhandlung benötigen Sie eh zwingend einen, da ein Fall des § 140(1) StPO vorliegt). Mit dem Anwalt gilt es nun -anhand des Akteninhaltes eine entsprechende Strategie zu erarbeiten-.von !!Streetworker!! am 12.05.2009 16:05
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>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
Also wenn das wirklich so war dann tut mir der threadersteller sehr leid
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von guest-12308.03.2010 23:03:35 am 25.01.2010 00:34
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