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Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!

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>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!

Hallo. Von meiner Ex bin ich seit 1 Jahr getrennt. Gemeinsam wurde ein Haus gebaut und nun nur noch über Anwälte darum gestritten. Nachdem Ihr Bruder mich schon angriff und bedrohte zeigte ich ihn an und zog in eine andere Stadt. Nun hatte ich gestern eine Vorladung zur Polizei. Anzeige meiner Ex, dass ich Sie vor "1 Jahr" im Schlafzimmer vergewaltigt habe. Ich war sprachlos. Nicht nur das ich mit ihr zu diesem Zeitpunkt keinen Sex mehr hatte (seit Monaten), sondern noch die Frechheit einfach so eine Lüge zu verbreiten. Ich wurde natürlich sofort in die Kartei der Sexualverbracher aufgenommen (Fingerabdrücke, Fotos etc.) Ist jemandem von euch schon so etwas passiert. Ich bin einfach sprachlos. Warum dürfen Frauen so etwas einfach sagen, auch noch ohne jegliche Beweise oder ähnliches. Ich hasse Vergewaltiger und Kinderschänder. So und jetzt bin ich auch noch als ein solcher abgestempelt ohne so etwas jemals getan zu haben.

Nachdem ich ihr nun alles überlassen habe (Haus, Hund etc.) dachte ich sie lässt es sein mich weiter zu beschuldigen. Aber nix da. Die Anklage kam ins Haus und mir drohen mind. 2 Jahre Haft. Als Zeuge ihr Bruder und ein Psychologe. Der bestätigt das Sie depressiv sei, und das an der Vergewaltigung liegt, von welcher sie ihm erzählt habe. Ich fühle mich so hilflos und weiß nicht mehr weiter. Ich habe so etwas nie getan und werde es auch nicht. Auch den Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung hat Sie gut gewählt. Eine WOche bevor ich mich getrennt habe, da ich schon 2 Monate eine heimliche Beziehung hatte zu meiner jetzigen Freundin. Ich weiß keinen Rat.


von schaide am 12.05.2009 14:34
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
Nun ja, das ist ein Thema, dass den Rahmen eines Forums sprengt. Sind sind ja sicherlich anwaltlich vertreten (wenn nicht, wird es Zeit sich einen Anwalt zuzulegen, denn in der Hauptverhandlung benötigen Sie eh zwingend einen, da ein Fall des § 140(1) StPO vorliegt). Mit dem Anwalt gilt es nun -anhand des Akteninhaltes eine entsprechende Strategie zu erarbeiten-.


von !!Streetworker!! am 12.05.2009 16:05
Status: Tao (18017 Beiträge)
Userwertung:  4,5  von 5 (von 218 User(n) bewertet)

>Zu Unrecht wegen Vergewaltigung angezeigt!
eine frage: weis jemand wie das hier ausgegangen ist?

ich stöbere grad ein bisschen im archiv des forums und les den ein oder anderen thread mit interesse.


Also wenn das wirklich so war dann tut mir der threadersteller sehr leid

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""


von guest-12308.03.2010 23:03:35 am 25.01.2010 00:34
Status: Stift (32 Beiträge)
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