Zollvergehen

15. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
12345
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 32x hilfreich)
Zollvergehen

Hallo,

ich habe einmalig ein Gerät aus dem Ausland importiert und beim Import keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Doch nun ist das Zollamt - durch einen ominösen Unbekannten der mich scheinbar mich allzu gerne mag - etwas verspätet auf den Trichter gekommen, dass das Ganze ja nicht legal ist und nun gibt es eine Vorladung beim Haupzollamt bezüglich eines Strafverfahrens wegen Verdachts der Steuerhinterziehung.

Der Gesamt-Tatumfang beträgt übrigens c.a. 150 Euro. Rückblickend bereue ich das Ganze natürlich enorm, aber nun ist der Schaden leider schon angerichtet.

Wie sollte man sich in so einer Situation verhalten?

Und mit wit was für Konsequenzen hat man denn grob zu rechnen?

Am liebsten würde ich einfach nur ein Bußgeld zahlen und die Sache für immer vergessen, aber so leicht wird das Ganze wohl nicht, oder?

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Zuerst mal: So sonderlich drastisch wird es vermutlich nicht werden.
Allerdings hast Du mit der Einfuhr den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO i.V.m. Art. 201 Zollkodex) verwirklicht. Es ist jetzt so, dass das Hauptzollamt die hinterzogenen Steuern haben möchte. Auch wird geprüft, ob Du noch weitere Einfuhren getätigt hast. Um Dir rechtliches Gehör zu gewähren, wurde Dir ein Anhörungsbogen zugesandt oder man lädt Dich zur Beschuldigtenvernehmung vor. Danach wird ein Steuerbescheid an Dich ergehen. Das Strafsachensachgebiet wird, getrennt davon, die strafrechtliche Seite bearbeiten. Wenn Du gegenüber dem Zoll die Sache glaubhaft darstellen kannst (einmalige Einfuhr, tätige Reue u.s.w.) sowie freiwillig im Sinne der Sachverhaltsermittlung tätig wirst (Rechnung des Gerätes incl. Transportkosten u.s.w.), wäre bei diesem geringen Betrag sogar eine Einstellung des Verfahrens möglich. An der Steuernachzahlung wirst Du allerdings nicht vorbeikommen. Diese setzt sich aus dem
Wert der Ware
+ Transportkosten
+ Zollsatz (bei Einfuhr aus Nicht-EU-Land)
+ Einfuhrumsatzsteuer (16%)
zusammen.
Bei lediglich 150 € Warenwert wird damit die Sache auch nicht allzu teuer.
Ich empfehle also:
- Sachverhalt aufklären
- kooperativ sein (für anderes lohnt sich der Ärger nicht)
- Steuer nachzahlen
und dann klappt´s auch mit den Zöllnern.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Louis Cypher
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 179x hilfreich)

Ich wollte nur noch den Hinweis geben, dass der obige Beitrag lediglich meine eigene Meinung / Einschätzung und keine Rechtsberatung darstellt. Hab nämlich öfters mit solchen Dingen zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen