Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzei

9. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
veni1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzei

Person A hat sich in Japan eine Lampe gekauft (vor Ort) und sie dort selbst zur Post gebracht um sie sich nach Hause zu schicken. Person A ist als Absender auf dem Paket vermerkt und hat den Paketschein auch selbst ausgefüllt.

Person A erhält von der Post einen Brief, das sich die Lampe beim Zoll befindet. Der Zoll teilte Person A mit, dass sie die Lampen wegen fehlender CE Kennzeichnung, fehlendem deutschen Handbuch und fehlenden Ansprechpartner in der EU nicht einführen darf.

Ist das alles so rechtens bei komplett privater Einfuhr (von Person A zu Person A)?
Hat Person A hier irgendwelche Möglichkeiten eine Einfuhr zu ermöglichen? Sie können ruhig trickreich und aufwendig sein. Deartige Lampen werden außerhalb Japans nicht verkauft.

Person A wurde mitgeteilt, dass das Gerät zu Prüfung weitergeleitet wurde. Was bedeutet dies konkret?

Edit: Aus dem Blue Guide der Eu:
"In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:[...]wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde[...]Produkte, bei denen es sich nicht um ein „Inverkehrbringen" handelt (entsprechend der Aufstellung in Kapitel 2.3), gelten auch nicht als „in
Betrieb genommen" im Sinne dieser Definition."

Wenn Person A also die Lampe nicht Inverkehrbringt, muss sie immer noch dem Vorschriften genügen (CE-Kennzeichnung, deutsches Handbuch)?

-- Editiert veni1986 am 09.01.2015 17:31

-- Editiert veni1986 am 09.01.2015 17:46

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Normallerweise gelten für den Import im Reiseverkehr (d.H. mit dem Gepäck des Reisenden) andere Vorschriften als im Postverkehr.

Einfachstes Beispiel: Alkohol.

http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/sr/zoll-was-ist-erlaubt-100.html

quote:

Einfuhr aus Drittländern (also Nicht-EU)

Aus Nicht-EU-Ländern können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen:

Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.


Wäre die Lampe also als Luftfracht versandt worden, hätten wir das Problem nicht. (Gut zu wissen)

Interessanterweise wird aber nun im Blue Guide diese Einschränkung nicht gemacht.

Blue Guide
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/4942/attachments/1/translations/de/renditions/native

Welche rechtliche Ansprüche man aus dem Blue Guid nun ableiten kann, darf wer anderes Erläutern. Man beachte jedoch seine Einleitung:
quote:

Der Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien
(„Blue Guide") wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und ist seither zu einem der wichtigsten Referenzdokumente
geworden. In ihm wird erläutert, wie die nach dem neuen Konzept verfassten Rechtsvorschriften umzusetzen sind,
die mittlerweile unter den neuen Rechtsrahmen fallen.




Wichtig ist auch in welcher EU Rechtsvorschrift,sich die im Blue Guide erwähnte Ausnahme befindet und wie ihr original Text ist.

-----------------
""

-- Editiert FareakyThunder am 09.01.2015 18:12

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

PS: Die trickreiche und aufwendig Lösung.
Als Prototypen importieren
Bei einer Konformitätsbewertungsstelle (TÜV Süd) prüfen lassen.
http://www.tuev-sued.de/industrie_konsumprodukte/dienstleistungen/gesetzliche_anforderungen/konformitaetsberatung
Weitere Lampen importieren.
Profit !

-----------------
""

-- Editiert FareakyThunder am 09.01.2015 18:49

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen