Person A hat sich in Japan eine Lampe gekauft (vor Ort) und sie dort selbst zur Post gebracht um sie sich nach Hause zu schicken. Person A ist als Absender auf dem Paket vermerkt und hat den Paketschein auch selbst ausgefüllt.
Person A erhält von der Post einen Brief, das sich die Lampe beim Zoll befindet. Der Zoll teilte Person A mit, dass sie die Lampen wegen fehlender CE Kennzeichnung, fehlendem deutschen Handbuch und fehlenden Ansprechpartner in der EU nicht einführen darf.
Ist das alles so rechtens bei komplett privater Einfuhr (von Person A zu Person A)?
Hat Person A hier irgendwelche Möglichkeiten eine Einfuhr zu ermöglichen? Sie können ruhig trickreich und aufwendig sein. Deartige Lampen werden außerhalb Japans nicht verkauft.
Person A wurde mitgeteilt, dass das Gerät zu Prüfung weitergeleitet wurde. Was bedeutet dies konkret?
Edit: Aus dem Blue Guide der Eu:
"In folgenden Fällen handelt es sich nicht um ein Inverkehrbringen:[...]wenn das Produkt von einem Verbraucher bei einem Aufenthalt in einem Drittland erworben wurde[...]Produkte, bei denen es sich nicht um ein „Inverkehrbringen" handelt (entsprechend der Aufstellung in Kapitel 2.3), gelten auch nicht als „in
Betrieb genommen" im Sinne dieser Definition."
Wenn Person A also die Lampe nicht Inverkehrbringt, muss sie immer noch dem Vorschriften genügen (CE-Kennzeichnung, deutsches Handbuch)?
-- Editiert veni1986 am 09.01.2015 17:31
-- Editiert veni1986 am 09.01.2015 17:46
Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzei
9. Januar 2015
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Frage vom 9. Januar 2015 | 16:24
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll verweigert Import wegen fehlender CE Kennzei
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#1
Antwort vom 9. Januar 2015 | 18:08
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
Normallerweise gelten für den Import im Reiseverkehr (d.H. mit dem Gepäck des Reisenden) andere Vorschriften als im Postverkehr.
Einfachstes Beispiel: Alkohol.
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/sr/zoll-was-ist-erlaubt-100.html
quote:
Einfuhr aus Drittländern (also Nicht-EU)
Aus Nicht-EU-Ländern können Sie unter folgenden Voraussetzungen Waren abgabenfrei nach Deutschland einführen:
Der Reisende führt die betreffenden Waren mit sich.
Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden, z.B. per Bahn, voraus- oder nachgeschickte Waren. Wird Ihr Reisegepäck per Post voraus- oder nachgesandt, so gilt es dagegen nicht als mitgeführt. Die Waren sind für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt.
Wäre die Lampe also als Luftfracht versandt worden, hätten wir das Problem nicht. (Gut zu wissen)
Interessanterweise wird aber nun im Blue Guide diese Einschränkung nicht gemacht.
Blue Guide
http://ec.europa.eu/DocsRoom/documents/4942/attachments/1/translations/de/renditions/native
Welche rechtliche Ansprüche man aus dem Blue Guid nun ableiten kann, darf wer anderes Erläutern. Man beachte jedoch seine Einleitung:
quote:
Der Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Gesamtkonzept verfassten Richtlinien
(„Blue Guide") wurde im Jahr 2000 veröffentlicht und ist seither zu einem der wichtigsten Referenzdokumente
geworden. In ihm wird erläutert, wie die nach dem neuen Konzept verfassten Rechtsvorschriften umzusetzen sind,
die mittlerweile unter den neuen Rechtsrahmen fallen.
Wichtig ist auch in welcher EU Rechtsvorschrift,sich die im Blue Guide erwähnte Ausnahme befindet und wie ihr original Text ist.
-----------------
""
-- Editiert FareakyThunder am 09.01.2015 18:12
#2
Antwort vom 9. Januar 2015 | 18:49
Von
Status: Lehrling (1158 Beiträge, 610x hilfreich)
PS: Die trickreiche und aufwendig Lösung.
Als Prototypen importieren
Bei einer Konformitätsbewertungsstelle (TÜV Süd) prüfen lassen.
http://www.tuev-sued.de/industrie_konsumprodukte/dienstleistungen/gesetzliche_anforderungen/konformitaetsberatung
Weitere Lampen importieren.
Profit !
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""
-- Editiert FareakyThunder am 09.01.2015 18:49
Und jetzt?
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