Zoll - Hausdurchsuchung, nichts gefunden, Handy weg

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
danielkrause98
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll - Hausdurchsuchung, nichts gefunden, Handy weg

Hallo, benötige euren Rat, heute fand bei mir eine Hausdurchsuchung durch den Zoll statt, hierbei haben diese nichts gefunden, da es auch nichts zu finden gab. Nun ist mein Handy für 6-9 Monate weg. Kann man gegen dies und die Hausdurchsuchung irgendwie vorgehen?

Lieben Gruß

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Ja.
Aber man muss erst warten, bis das Verfahren offiziell abgeschlossen ist.
Dann kann man einen Antrag nach dem StrEG (Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) stellen.
Ersetzt wird aber nur der Vermögensschaden. Sie sollten also sehen, dass Sie Belege (Quittungen) für den Schaden haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ersetzt wird aber nur der Vermögensschaden. Sie sollten also sehen, dass Sie Belege (Quittungen) für den Schaden haben.


Eine Frage dazu, was fällt darunter?

Der Wertverlust des Mobiltelefons?
Die Neuanschaffung eines billigen Ersatzgerätes um den Vertrag weiter nutzen zu können?
Kosten des Vertrags, da man diesen nicht nutzen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Der Wertverlust des Mobiltelefons?

Nein. Denn der Wertverlust wäre ja auch aufgetreten, wenn das Telefon nicht beschlagnahmt worden wäre.

Zitat:
Die Neuanschaffung eines billigen Ersatzgerätes um den Vertrag weiter nutzen zu können?
Kosten des Vertrags, da man diesen nicht nutzen kann?

Das billigere von beiden wohl schon ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119646 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von danielkrause98):
Kann man gegen dies und die Hausdurchsuchung irgendwie vorgehen?

Nun, man kann gegen die Beschlagnahme einen Antrag auf richterliche Entscheidung bzw. Beschwerde einlegen.
Die Erfolgsaussichten sind aber nicht wirklich hoch.



Und gegen die Hausdurchsuchung kann man nicht mehr vorgehen, da sie ja schon stattgefunden hat.
Da könnte man nur noch nachträglich feststellen lassen, das sie rechtswidrig war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.059 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen