Hallo, benötige euren Rat, heute fand bei mir eine Hausdurchsuchung durch den Zoll statt, hierbei haben diese nichts gefunden, da es auch nichts zu finden gab. Nun ist mein Handy für 6-9 Monate weg. Kann man gegen dies und die Hausdurchsuchung irgendwie vorgehen?
Lieben Gruß
Zoll - Hausdurchsuchung, nichts gefunden, Handy weg
15. Dezember 2016
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Frage vom 15. Dezember 2016 | 12:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zoll - Hausdurchsuchung, nichts gefunden, Handy weg
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 13:56
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Ja.
Aber man muss erst warten, bis das Verfahren offiziell abgeschlossen ist.
Dann kann man einen Antrag nach dem StrEG (Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen) stellen.
Ersetzt wird aber nur der Vermögensschaden. Sie sollten also sehen, dass Sie Belege (Quittungen) für den Schaden haben.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 15:11
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatErsetzt wird aber nur der Vermögensschaden. Sie sollten also sehen, dass Sie Belege (Quittungen) für den Schaden haben. :
Eine Frage dazu, was fällt darunter?
Der Wertverlust des Mobiltelefons?
Die Neuanschaffung eines billigen Ersatzgerätes um den Vertrag weiter nutzen zu können?
Kosten des Vertrags, da man diesen nicht nutzen kann?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 15:39
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Der Wertverlust des Mobiltelefons?
Nein. Denn der Wertverlust wäre ja auch aufgetreten, wenn das Telefon nicht beschlagnahmt worden wäre.
Zitat:Die Neuanschaffung eines billigen Ersatzgerätes um den Vertrag weiter nutzen zu können?
Kosten des Vertrags, da man diesen nicht nutzen kann?
Das billigere von beiden wohl schon ...
#4
Antwort vom 15. Dezember 2016 | 23:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119646 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatKann man gegen dies und die Hausdurchsuchung irgendwie vorgehen? :
Nun, man kann gegen die Beschlagnahme einen Antrag auf richterliche Entscheidung bzw. Beschwerde einlegen.
Die Erfolgsaussichten sind aber nicht wirklich hoch.
Und gegen die Hausdurchsuchung kann man nicht mehr vorgehen, da sie ja schon stattgefunden hat.
Da könnte man nur noch nachträglich feststellen lassen, das sie rechtswidrig war.
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