Zivilrechtliche Ansprüche für offene Forderungen nach gerichtlichen Mahnverfahren

28. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Alexi-77
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Zivilrechtliche Ansprüche für offene Forderungen nach gerichtlichen Mahnverfahren

Guten Abend,

die Vorgeschichte in Kurzfassung.

Ich habe im Juni 2014 etwas über ein Onlineportal verkauft. Da per Nachnahme gezahlt werden sollte, habe ich die Ware vorab versendet und bis heute keine Zahlung erhalten.
In den nächsten Monaten, habe ich dann Zahlungserinnerungen, und 2 Mahnungen per Einschreiben mit gesetzten Fristen verschickt, die nicht eingehalten wurden.
Im Oktober letzten Jahres beantragte ich schließlich ein gerichtliches Mahnverfahren, durch welches ich einen Vollstreckungsbescheid erwirkte.

Anfang dieses Jahres habe ich dann Strafanzeige wegen Betrugs erlassen.
Die Anzeige wurde wegen abgewiesen, mit der Begründung, dass gegen den Schuldner bereits andere, schwerer lastende Verfahren anhängig sind und meine Forderungen da nicht ins Gewicht fallen würden. (Mit Mahngebühren derzeit ~ 145€).

Durch das Schreiben der Staatsanwaltschaft habe ich auch erfahren, dass der Schuldner den Wohnsitz gewechselt hat. Die neue Anschrift wurde mit mitgeteilt.


Wie gehe ich nun am besten weiter vor? Ich bin nicht zwangsläufig auf das Geld angewiesen, möchte jemanden der mich Betrogen hat aber nicht auf diese Weise davonkommen lassen.

Kann ich einen Gerichtsvollzieher oder Inkassobüro beauftragen? Falls ja, muss ich in Finanziell in Vorleistung gehen?
Den Vollstreckungsbescheid den ich habe ist auf die alte Anschrift des Schuldners ausgestellt. Könnte dies ein Problem werden?


Vorab schon mal vielen Dank.

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Dass der VB auf die alte Adresse des Schuldners lautet, ist kein Problem.

Wenn die ~ 145,00 € bei der Staatsanwaltschaft nicht weiter ins Gewicht fallen, hat der Schuldner ja noch andere Betrügereien am laufen gehabt. Man kann davon ausgehen, dass es auch mehrere ähnliche Fälle gab, wie bei dir.

Ich würde daher empfehlen unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und im www.vollstreckungsportal.de mal zu recherchieren, ob dort irgendwelche Einträge zum Schuldner existieren, bevor man "dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwirft". (Auskünfte aus den Insolvenzbekanntmachungen sind kostenlos; Auskünfte aus dem Vollstreckungsportal (Schuldnerverzeichnis) Kosten 4,50 €/Eintrag und auch die Auskunft, dass keine Einträge zur gesuchten Person vorliegen kosten 4,50 €).

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Inkassobüros sind in solchen Situationen albern. Die kosten nur, erreichen auch nichts und machen nur Ärger.
Wenn du einen Gerichtsvollzieher beauftragen willst, dann tu es. Ob er viel erreicht, wenn vermutlich die Gläubiger Schlange stehen, sei dahin gestellt. Sprich: Du musst dich entscheiden, ob du hier weiteres Geld investierst oder nicht (Den GV musst du vorab bezahlen und hoffen, dass eine Pfändung irgendwann mal erfolgreich ist, damit das Geld zurückkommt).

Die Adresse macht da keine Probleme. Du wirst ja ggf. mit dem Schreiben der Staatsanwaltschaft problemlos nachweisen können, dass er es ist. Hebe dir daher die Schreiben alle gut auf.

Ich kapiere übrigens nicht, wie ein Nachnameversand, bei dem man bezahlen muss, ansonsten bekommt man das Paket nicht, dazu führen kann, dass er Paket erhält, aber nie zahlt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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