Zivildienstleistende müssen keine Wartezeiten bis Studienbeginn hinnehmen
Von Rechtsanwältin Nadine Martin 9.9.2010 | Ratgeber - Verwaltungsrecht | 945 Aufrufe Mehr zum Thema:Zivildienstleistende, Wartezeit, Studium
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat der einstweiligen Anordnung eines Zivildienstleistenden stattgegeben, der den Zivildienst vorzeitig beenden will, um zum Wintersemester 2010/2011 sein Studium aufzunehmen (Entscheidung vom 30.08.2010, Az 7 L 1010/10.KO).
Regulär hätte der Zivildienstleistende bis Ende 2010 seinen Dienst ableisten müssen. Dann hätte er 9 Monate Wartezeit in Kauf nehmen müssen, da das angestrebte Studium nur zum Wintersemester begonnen werden kann.
Nadine Martin
Merchweiler
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Arbeitsrecht, Mietrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht Pers. Direktanfrage
Das Verwaltungsgericht Koblent sah hierin eine besondere Härte, da die Wartezeit die nunmehr verkürzte Wehr- und Zivildienstzeit von 6 Monaten übersteigt und der Zivildienstleistende in der Wartezeit weder finanziell abgesichert sei, noch die Zeit zum Studium nutzen könne. Bei einer derzeit lediglich sechsmonatigen Dienstzeit sei es möglich, die Dienstpflichtigen so einzuziehen, dass keine weiteren Wartezeiten entstünden.



