Hallo Zusammen,
angenommen folgender Fall:
Aufgrund eines durch das Dienstleistungsunternehmen A verursachten technischen Problems konnte ein Unternehmen B keine Rechnungen an Kunden verschicken. Daraufhin musste gegenüber den Kunden die Zahlungsfrist verlängert werden. Nun die Frage:
Kann B von A aufgrund der Zahlungsfristverlängerung den entstandenen Zinsschaden ersetzt verlangen und in welcher Höhe?
Vielen Dank!
Zinsschaden
4. Januar 2007
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Frage vom 4. Januar 2007 | 12:45
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinsschaden
Wer den Schaden hat...?
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