Hallo,
habe folgendes Problem.
Hatte mir im Februar 2002 ein Allzweckkredit in Höhe von 10200,00 Euro bei meiner Bank genommen. Zu diesen 10200,00 Euro kamen noch 204,00 Euro Bearbeitungsprovision und 2819,37 Euro an Zinsen für eine Laufzeit von 68 Monate.
Also ergab sich ein Gesamtbetrag von 13223,37 Euro
Dieser Betrag wurde Monatlich mit einen Betrag in Höhe von 195,00 Euro abbezahlt.
Nun hatte ich den Restbetrag in Höhe von ca 5800,00 Euro am 26.10.2005,2 Jahre vor der Zeit,abgelöst.
Nun ist meine Frage,stehen mir eigendlich nicht noch zuviel bezahlte Zinsen zu da ich den Betrag ja schon 2 Jahre vorher abbezahlt habe?
Da die Montliche Rate von 195,00 Euro ja aus den gesamt Betrag in Höhe von 13223,37 Euro hervorgeht.
Habe meiner Bank schonmal einen Brief geschrieben,wo ich Sie gebeten habe mir die zuviel Bezahlten Zinsen,für die 2 Jahre, zurück zu Erstatten,die meinen aber,es gebe keine Zinsen zurück da Sie mir nicht vorab meinen Darlehnskonto nicht belastet wurden.
Sie berufen sich darauf,daß der Monatlich gezahlte Zinsbetrag sich auf Basis des jeweils aktuellen Schuldsaldos belaufe.
Also tut mir leid,daß kann ich nicht verstehen.
Die Zinsen wurden doch für 68 Monate aus-und angerechnet.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen,wie ich da weiter vorgehen kann gegen meiner Bank.
Mfg
Jörg
Zinsrückerstattung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ?
4. Januar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 4. Januar 2006 | 16:32
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Zinsrückerstattung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung ?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2006 | 14:47
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Was sagt Ihr Kreditvertrag? Haben Sie die Möglichkeit der vorzeitigen Abgeltung des Kredites?
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
#2
Antwort vom 10. Januar 2006 | 11:14
Von
Status: Unbeschreiblich (47482 Beiträge, 16806x hilfreich)
Kannst Du bitte erklären, wie der Betrag von 5.800€ zustande gekommen ist?
24 Monate Restlaufzeit mal 195€ ergibt bei mir nur 4.680€.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 10. Januar 2006 | 15:34
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 343x hilfreich)
5.800 war ja auch der abzulösende restbetrag.
ansonsten werden sich die zinsen wohl als vorschusszinsen (schaden bei geringerer vertragslaufzeit) rechtfertigen.
#4
Antwort vom 11. Januar 2006 | 12:21
Von
Status: Student (2959 Beiträge, 654x hilfreich)
Ich stimme LuDa zu, es sei denn eine vorzeitige Ablösung war vereinbart, dann darf die Summe w/Ausfall nicht in Ansatz gebracht werden.
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