Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Folgendes: Gegen einen Schuldner habe ich ein Versäumnisurteil erwirkt, welches im schriftlichen Verfahren entschieden wurde.
Nun ist es ja so, dass nicht titulierte Zinsen nach 3 Jahren verjähren, wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung geltend macht und innerhalb der letzten drei Jahren keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Ist es tatsächlich so, dass die Zinsen nur dann nicht verjähren, wenn man z.B. alle 2,5 Jahre z.B. den GV zum Schuldner schickt, oder kann man die Zinsen auch bei Gericht titulieren lassen, in dem man einen bestimmten Antrag stellt? Wenn ja, welcher Antrag müsste dann gestellt werden?
Vielen Dank für eure Tipps!
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"Scientia potentia est."
Zinsen titulieren lassen
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Nur zur Info, falls es doch jemanden interessiert. War heute zufällig beim Amtsgericht und habe mich da mal schlau gemacht.
Es ist tatsächlich so, dass Zinsen nur dann nicht verjähren, wenn man eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme durchführen lässt.
Grüße
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"Scientia potentia est."
Ein eigenes gerichtliches Verfahren über die Zinsen müsste aber trotzdem möglich sein.
Es würde dann ja ein neuer Titel mit eigenen Verjährungsregeln entstehen.
Lasse mich aber gerne korrigieren, da nicht 100% sicher.
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Das stimmt schon, wäre aber insgesamt teurer und zeitaufwändiger.
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"Scientia potentia est."
Dann bin ich ja beruhigt. Mich hatte das 'nur dann' i.V.m. der Zwangsvollstreckung etwas verwirrt da Sie vorher die Titulierung als eventuell notwendigen Weg selbst erwähnt hatten.
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