Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » 

Zinsen auf Einkommensteuererstattung sind steuerfrei

AFP VOM 8.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2332 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Einkommensteuererstattung, Zinsen

Bundesfinanzhof reagiert auf Gesetzesänderung

Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung sind nicht zu versteuern. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil. Die obersten Finanzrichter passten damit ihre Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage an. (Az: VIII R 33/07)

Der Kläger hatte im Jahr 2000 einerseits eine verzinste Steuererstattung bekommen, musste ebenfalls im Jahr 2000 aber für ein anderes früheres Steuerjahr kräftig Steuern nachzahlen und hierfür auch seinerseits Zinsen berappen. Das Finanzamt setzte die Erstattungszinsen als zu versteuerndes Einkommen an, verweigerte aber den Steuerabzug der Nachzahlungszinsen.

Das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1999 zurück. Wie der BFH entschied, ist diese zwar rechtmäßig. Dies müsse aber dazu führen, dass umgekehrt die Zinsen auf eine Steuererstattung steuerfrei bleiben. Sonst sei der Grundsatz der steuerlichen Symmetrie nicht gewahrt. Das Münchner Urteil gilt nicht für Steuerarten, die ihrerseits bei der Einkommensteuer verrechnet werden, etwa die Gewerbesteuer.

8. September 2010 - 09.10 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97936
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Christoph M. Huppertz
Aachen
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?