Zinsen auf Einkommensteuererstattung sind steuerfrei
AFP VOM 8.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 2332 Aufrufe Mehr zum Thema:Einkommensteuererstattung, Zinsen
Bundesfinanzhof reagiert auf Gesetzesänderung
Zinsen auf eine Einkommensteuererstattung sind nicht zu versteuern. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch in München veröffentlichten Urteil. Die obersten Finanzrichter passten damit ihre Rechtsprechung der neuen Gesetzeslage an. (Az: VIII R 33/07)
Der Kläger hatte im Jahr 2000 einerseits eine verzinste Steuererstattung bekommen, musste ebenfalls im Jahr 2000 aber für ein anderes früheres Steuerjahr kräftig Steuern nachzahlen und hierfür auch seinerseits Zinsen berappen. Das Finanzamt setzte die Erstattungszinsen als zu versteuerndes Einkommen an, verweigerte aber den Steuerabzug der Nachzahlungszinsen.
Das Abzugsverbot für Nachzahlungszinsen geht auf eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1999 zurück. Wie der BFH entschied, ist diese zwar rechtmäßig. Dies müsse aber dazu führen, dass umgekehrt die Zinsen auf eine Steuererstattung steuerfrei bleiben. Sonst sei der Grundsatz der steuerlichen Symmetrie nicht gewahrt. Das Münchner Urteil gilt nicht für Steuerarten, die ihrerseits bei der Einkommensteuer verrechnet werden, etwa die Gewerbesteuer.
8. September 2010 - 09.10 Uhr
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