>Zeugnis-Daten nicht korrekt, komische Formulierung
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Wie könnte man aber dann am "höflichsten" eine Korrektur verlangen?
Nun, meiner Erfahrung nach ist der direkte, unmittelbare und persönliche Kontakt zu meist am besten.
Daher einfach hingehen und mitteilen, dass sie der Meinung sind, dass das Zeugnis oder diese eine Zeile eine Note vier darstellt und unangemessen benachteiligt.
Wichtig ist eigentlich dem anderen immer genug Raum zu lassen aus einem möglichen Fehler einfachst heraus zu kommen.
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Und was heißt das, das dem Zeugnisaussteller eine "Beweislast" trifft
Soll heißen, dass der Arbeitgeber in einem etwaigen Prozess beweisen muss, das der Arbeitnehmer im Sozialverhalten eine Note 4 verdient hat, dies der Wahrheit entspricht oder auch Sie beweisen müssten, dass das Sozialverhalten besser als Note 3 ist, sofern z.B. die Note 2 von Ihnen gefordert wäre.
Generell ist im Zeugnis eine Wahrheitspflicht wie auch eine Wohlwollenspflicht des Arbeitgebers gefordert.
Ich zitiere aus dem von mir oben beschriebenen Buch, S. 30:
" Wer ein Zeugnis ausstellt, muss sich bewusst sein, dass er mit diesem Dokument mit Langzeitwirkung in gewissen Maße über das Grundrecht der freien Wahl des Arbeitsplatzes (Art. 12 GG) und somit über die berufliche und soziale Mobilität und Zukunft eines Menschen mitentscheidet."
Ich meine hieraus wird ersichtlich, dass eben eine Abweichung von der Note 3 Stichhaltig und in der Sache Nachhaltig begründet sein muss.
Inwieweit die von Ihnen angesprochene einmalige Sache entscheidenden Charakter hat, kann hier ohne Kenntnis des Umstands wohl niemand abschätzen.
Vielleicht sollten Sie das Zeugnis extern bewerten lassen bevor sie sich mit dem Aussteller in Verbindung setzen. Vielleicht gibt es noch andere kritikwürdige Bereiche die einer Korrektur bedürfen.
Sie sollten ebenfalls an eine evtl. Ausschlußfrist denken, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder evtl. anzuwendender Tarifverträge ergeben.
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"Wer WILL findet Wege, wer nicht will findet Gründe!"
von Kalfaterer am 13.07.2012 09:49
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