Zeugenladung und Urlaubsbuchung

4. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Allalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Zeugenladung und Urlaubsbuchung

Guten Tag,
ich hoffe, dass mir hierbei jemand helfen kann, denn bislang habe ich noch keine passende Antwort gefunden...

Ich habe nämlich grade heute morgen meinen Flug gebucht und kurz darauf, vllt. 10 min später, klingelt es und ich erhalte eine Zeugenladung.
Ich kann den Termin also nicht wahrnehmen und werde dies dem Amt auch mitteilen.

ABER: Wie kann ich bitte beweisen, dass meine Buchung vor und nicht nach Erhalt erfolgte? Ich habe keinerlei Dokument o.ä. vom Boten erhalten. Wie wird festgehalten, zu welcher Uhrzeit genau der Brief an mich ausgeliefert wurde?
Ich habe lediglich eine Mail mit meiner Buchungsbestätigung.

Vielen Dank und liebe Grüße

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Ich kann den Termin also nicht wahrnehmen und werde dies dem Amt auch mitteilen. Sie sind als Zeuge auf ein AMT geladen worden? Ich wüßte nicht, daß man da erscheinen muß...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Allalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Dem Gericht, bzw. der Zeugeninformationsstelle meinte ich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn die Buchung keine Uhrzeiten ausweist und die Airline das auch nicht bestätigen kann, dann musst du es einfach mit den vorhandenen Mitteln versuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Allalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Urzeit der Buchung bzw. die Urzeit des erhaltens der Mail liegen mir ja vor. Aber woher weiss ich, ob und zu welcher Uhrzeit die Zustellung der Ladung quittiert wurde?
Es geht ja im Zweifelsfall darum, zu beweisen, dass ich VOR Erhalt der Ladung gebucht habe...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Aber woher weiss ich, ob und zu welcher Uhrzeit die Zustellung der Ladung quittiert wurde?


Nachfragen!?

Mach doch nicht direkt ein Fass auf: Schreibe das Gericht an, weise die Urlaubsbuchung nach und warte auf die Antwort.

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Allalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Der Termin ist Ende des Monats, das Schreiben kommt vom Amtsgericht - Strafabteilung.
Auf dem Umschlag steht lediglich das Datum und keine Uhrzeit.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
Allalo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Okay, so wäre ich auch vorgegangen. Vielen Dank für deinen Ratschlag.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Um mal den "Advocatus Diaboli" zu spielen: :devil:

Letztendlich entscheidet das Gericht, ob man zu erscheinen hat oder nicht (Urlaub hin oder her). Es gibt ja auch Fälle in denen es Zeugen sagen wir mal "unangenehm" ist, gegen eine Person XY als Zeuge auszusagen und die sich mit der Hoffnung tragen, dass sich die Sache schon in Wohlgefallen auflösen wird (sprich: ohne ihre Aussage zuende gebracht wird), wenn sie es schaffen dem ersten Termin irgendwie zu entgehen. Da kommt eine solch "minutengenaue" Urlaubsbuchung natürlich sehr passend :engel:

Wenn das Gericht beim Zeugen eine solche Motivation vermutet, wird es ihn eher nicht umladen, d.h. er hätte zu erscheinen. Tut er es nicht, kann er mit einem Ordnungsgeld rechnen, sowie der Kostenauferlegung für den ggf. geplatzen Termin. Außerdem wäre eine polizeiliche Vorführung zum nächsten Termin möglich [§ 51, Abs. 1 StPO ].

Im Übrigen, also auch dann wenn alles mit rechten Dingen zugeht, ist es aber auch möglich, dass dem Zeugen zugemutet werden kann, vom Urlaubsort aus zur Verhandlung anzureisen (Kosten trägt dann die Staatskasse). Aus Neuseeland wird man ihn zwar eher nicht einfliegen lassen, aber von Malle oder aus Kitzbühl wäre das durchaus denkbar.

2x Hilfreiche Antwort

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