Zeugengeld widersprechen

1. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
16116
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugengeld widersprechen

Hallo,
nach dem Urteil haben wir vom Gericht LG Essen
nun eine Rechnung erhalten
Unter anderem waren 3 Zeugen eingeladen,
Sohn,Stieftochter,Ehemann der Klägerin.
Alle bekommen je 170€ Zeugengeld.
Scheint mir etwas zu hoch.
Der Kostenfestsetzungsbeamte? bei Gericht
meinte aber ich könne Erinnerung einlegen,
was er aber ohnehin ablehnen würde.

Ich habe folg. vorgetragen:
Sohn wohnhaft in der selben Stadt
hat zu Protokoll gegeben arbeitslos zu sein.

Die Stieftochter und der Ehemann
mussten aus Hannover bzw. Hamburg anreisen,
wobei beide in der Verhandlung angegeben haben erwerbslos bzw
pensioniert zu sein. Vor der Verhandlung haben beide
im Beisein meines Anwalts erzählt, sie hätte
ihren Papa am Verhandlungstag abgeholt.

Kann man da noch Widerspruch einlegen?




-- Editier von 16116 am 01.02.2016 14:07

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32851 Beiträge, 17254x hilfreich)

Kann man da noch Widerspruch einlegen? Wogegen denn? Fahrtkosten kann man auch geltend machen, wenn man nicht im eigenen Pkw anreist: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html Und die Tochter hat sich auch nicht aus Hannover an den Verhandlungsort gebeamt...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
16116
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit der Anreise aus H und Han
kann ich so gerade noch zusammenrechnen.

Was ist den mit dem erwerbslosen
Sohn aus der gleichen Stadt E ?
Wenns hochkommt ca. 15€ + Verpflegung, oder?

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Vor der Verhandlung haben beide
im Beisein meines Anwalts erzählt, sie hätte
ihren Papa am Verhandlungstag abgeholt.

Der Papa ist also der Ehemann der Klägerin, und der wohnt in Hamburg.
D.h. alle drei sind von Hamburg aus angereist.
Hamburg-Essen sind hin und zurück ca. 720km.

§5 JVEG nennt bei Zeugen 25ct pro km bei Autofahrt.
720km Autofahrt entsprechen somit 180€ Erstattung allein für den Weg.
Wenn alle in getrennten Autos gefahren sind, steht jedem Fahrer die 180€ zu.
Wenn alle ein einem Auto gefahren sind, werden die Fahrkosten nur einmal erstattet (wobei dann die 25ct/km meistens um 2ct pro mitgenommener Person erhöht werden).
Wenn alle drei angegeben haben, selbst gefahren zu sein, in Wirklichkeit aber alle in einem Auto fuhren, dann kann man gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vorgehen.
Es stellt sich nur das Beweisproblem: Wie will man beweisen, dass alle in einem Auto gefahren sind?

By the way: Steht eigentlich fest, das die Zeugen mit dem Auto gekommen sind? Sie hätten ja auch mit dem Zug kommen können. Da fallen die Reisekosten immer pro Person an.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38386 Beiträge, 13987x hilfreich)

...und die Entschädigung für Nichterwerbstätige/Rentner ist auch nicht nach oben gedeckelt. Die bekommen auch einen "Stundenlohn". Wieso auch nicht? Können doch in der Zeit nichts anderes tun.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
..und die Entschädigung für Nichterwerbstätige/Rentner ist auch nicht nach oben gedeckelt

Doch, doch.
Die Mindestentschädigung von 3,50€ pro Stunde, die für Nichterwerbstätige/Rentner gilt, wird auch nur für maximal 10 Stunden am Tag gezahlt. D.h. durch den "Stundenlohn" können max. 35€ zustande kommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
16116
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:..und die Entschädigung für Nichterwerbstätige/Rentner ist auch nicht nach oben gedeckelt
Doch, doch.
Die Mindestentschädigung von 3,50€ pro Stunde, die für Nichterwerbstätige/Rentner gilt, wird auch nur für maximal 10 Stunden am Tag gezahlt. D.h. durch den "Stundenlohn" können max. 35€ zustande kommen.


Genau diese Info habe ich auch.

Der Sohn wohnt im Ort wo das LG ihren Sitz hat.
Deshalb müsste es doch max. 35 + ca. 15€ Anfahrtskosten geben.
Oder kann man bei der Gerichtsverhandlung einfach mal
so flunkern, was die Arbeit anbetrifft?

Stieftochter und ihr Vater sagten sinngemäß:
Sie:Wir hatten eine etwas längere Anreise mit dem Auto.
Er: Meine Tochter hat mich mit ihrem Auto abgeholt.

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Der Sohn wohnt im Ort wo das LG ihren Sitz hat.
Deshalb müsste es doch max. 35 + ca. 15€ Anfahrtskosten geben.

Kommt halt drauf an, von wo er losgefahren ist.
Unter Umständen können auch Fahrkosten von einem anderen Startort (der nicht der Wohnort ist) aus ersetzt werden.
(Einfaches Beispiel: A wohnt in Berlin, hält sich aber von Mo bis Fr berufsbedingt in Hamburg auf. Wenn er nun eine Ladung am Mittwoch in Berlin hat, dann werden selbstverständlich die Fahrkosten ab Hamburg erstattet, auch wenn A in Berlin wohnt.)

Aber insgesamt gesehen, stimme ich dir zu: Es sieht so aus, als ob da was nicht stimmt.
Aber wie will man das beweisen?

Wenn die Verhandlung vor dem LG war, dann musst du ja einen Anwalt gehabt haben.
Fühlt der sich nicht mehr zuständig? Was meint der dazu?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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