Zeugenaussage überholen Radfahrers mit meinem Auto und zu engem Abstadn

5. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
pa453783-73
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugenaussage überholen Radfahrers mit meinem Auto und zu engem Abstadn

Hallo Zusammen, ich habe die Tage ein Anschreiben der Polizei bekommen, dass ich mich als Zeuge dazu äußern soll, wer an einem bestimmten Tag vor über einem Monat mit meinem Auto gefahren ist.
Der Vorwurf ist einen Radfahrer überholt zu haben mit zu geringem Abstand.

Leider weiß ich überhaupt nicht mehr wer das Fahrzeug gefahren ist und habe auch nicht in Erinnerung einen Radfahrer geschnitten zu haben.

Wie gehe ich am besten vor?
Muss man sich darauf melden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Dann antworte doch einfach, dass Du Dich nicht mehr daran erinnern kannst, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto gefahren hat.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von pa453783-73):
Wie gehe ich am besten vor?

In dem man das
Zitat (von pa453783-73):
Leider weiß ich überhaupt nicht mehr wer das Fahrzeug gefahren ist

als Antwort schreibt



Zitat (von pa453783-73):
Muss man sich darauf melden?

Nein.
Könnte die Sache aber unötig verkomplizieren.



Zitat (von pa453783-73):
habe auch nicht in Erinnerung einen Radfahrer geschnitten zu haben.

Das wird ja auch gar nicht vorgeworfen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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