>Zeugenaussage / schriftliche Beantwortung der Beweisfrage
Es handelt sich um ein Strafbefehlsverfahren, also eine Strafsache, in der Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt wurde (Cs ist das Aktenzeichen in Strafbefehlssachen).
Es kommt in diesen ebay-Verfahren leider öfter vor, das Zeugen über hunderte Kilometer anreisen müssen, manchmal werden sie dann, weil der Angekl. auf einmal geständig ist, nicht einmal vernommen und können unverrichteter Dinge wieder zurückfahren. Dass das ärgerlich ist kann ich verstehen, aber es ist nicht zu ändern.
Zeugen sind grundsätzlich verpflichtet, auf Ladung zu erscheinen und dann vollständig und wahrheitsgemäß auszusagen.
Da Sie ja bereits geladen wurden ist Ihre Vernehmung nach der derzeitigen Sachlage anscheinend erforderlich, sonst hätte man Ihnen die Fahrerei und dem Staat die Kosten ersparen wollen (im Verurteilungsfall trägt die zwar der Angeklagte, aber dazu muss bei ihm erstmal etwas zu holen sein). Sie können also allenfalls beim Amtsgericht anrufen und sich erkundigen, ob es nicht vielleicht auch ohne Ihre Vernehmung geht. Allerdings besteht, wenn dem Angeklagten mehrere Fälle vorgeworfen werden, auch die Möglichkeit, gem.
§ 154 StPO Ihren Fall im Hinblick auf die im Übrigen zu erwartende Verurteilung einzustellen. Davon hätten Sie aber wiederum keinen Nachteil, weil es in dem Verfahren nicht um
Schadensersatz geht sondern um die Bestrafung des Angeklagten.
Da Gerichte sich aber oftmals an das, wozu sie gehalten sind, zudem an Gesetze und Grundrechte nicht zu halten pflegen, Stammtischniveau!
von wastl am 12.02.2008 18:21
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