Zeugen erschienen wiederholt nicht bei Termin

28. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen erschienen wiederholt nicht bei Termin

Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich bin Kläger in einem Zivil-Prozess. Ein Gebrauchtwagen-Händler hat mir einen Defekt am Motor verschwiegen (Okt. 2015). Der Händler brachte vor, dass ich selbst Händler wäre, was nicht stimmt. Bin Privatperson. Er benannte 3 seiner Leute als Zeugen, dass ich doch Händler bin - ist aber unwahr. Beim ersten Termin vor dem AG Duisburg erschien keiner der geladenen 3 Zeugen. Heute war der zweite Termin und wieder war keiner der 3 Zeugen im Saal, nur wieder der Anwalt des Beklagten. Es fand also keine Verhandlung statt. Ich fragte die Richterin, wie lange das noch so gehen soll. Ihre Antwort war, "bis die Zeugen erscheinen".

Meine Frage: Wo, wie und bei wem kann ich mich beschweren?

Für sinnvolle Antwort bedanke ich mich im Voraus.

-- Editier von Johannes46414 am 28.06.2017 13:19

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Johannes46414):
Meine Frage: Wo, wie und bei wem kann ich mich beschweren?


Worüber beschweren? Dass die Zeugen nicht kommen ist doch nicht (direkt) Deine Sache. Der Richter wird wissen, wie er sie zum Erscheinen bewegt.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Berry Alles, was dieses Verfahren betrifft, ist meine Sache weil es mein Verfahren ist. Die sogenannten , angeblichen Zeugen sind ja letztendlich "Beweismittel" die von der Beklagten nicht vor Gericht gebracht wurden.Wenn an zwei Terminen keiner der angeblichen drei "Zeugen" erscheinen ist, dann WOLLEN SIE NICHT ERSCHEINEN!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ja, und wo ist dann dein Problem?

Wenn die Zeugen nicht erscheinen wollen, ist das doch gut für dich.

Die Richterin entscheidet nun, ob sie die Zeugen zwangsvorführen lässt oder ob sie ein Urteil ohne Anhörung der Zeugen fällt.
Offensichtlich will sie die Zeugen vorladen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@ hiphappy Natürlich ist es vordergründig gut für mich, wenn "Zeugen" (die keine echten, wirkliche Zeugen sind) wiederholt nicht erscheinen. Aber ich traue der Richterin nicht, aus verschiedenen Gründen. Auch will ich mich nicht auf meinen Anwalt verlassen und möchte selbst die Initiative ergreifen, denn letztendlich kann man die Verantwortung nicht ganz aus den Händen geben. Jeder Idiot kann doch klar erkennen, dass die "Zeugen" nur deshalb nicht erschienen sind, weil sie KEINE ZEUGEN SIND! Nur diese Richterin kann das offensichtlich nicht...

-- Editiert von Johannes46414 am 28.06.2017 22:53

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Johannes46414):
Wo, wie und bei wem kann ich mich beschweren?

Hier zum Beispiel. Oder bei Deinem Anwalt.
Eigentlich wo man will, denn solche Beschwerden lösen mangels Rechtsgrundlage schlicht nichts aus.



Zitat (von Johannes46414):
Auch will ich mich nicht auf meinen Anwalt verlassen und möchte selbst die Initiative ergreifen,

Dann bitte nicht wundern, wenn der Anwalt sein Mandat niederlegt wenn man das reinpfuscht.

Gewisse Sachen sollte man den Fachleuten überlassen.





-- Editiert von Harry van Sell am 28.06.2017 23:32

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Johannes46414):
Wo, wie und bei wem kann ich mich beschweren?

Hier zum Beispiel. Oder bei Deinem Anwalt.
Eigentlich wo man will, denn solche Beschwerden lösen mangels Rechtsgrundlage schlicht nichts aus.



Zitat (von Johannes46414):
Auch will ich mich nicht auf meinen Anwalt verlassen und möchte selbst die Initiative ergreifen,

Dann bitte nicht wundern, wenn der Anwalt sein Mandat niederlegt wenn man das reinpfuscht.

Gewisse Sachen sollte man den Fachleuten überlassen. <---- Da gibt es aber gute und weniger gute Fachleute. Nieten gibt's in
JEDER Branche!





-- Editiert von Harry van Sell am 28.06.2017 23:32


-- Editiert von Johannes46414 am 29.06.2017 10:06

-- Editiert von Johannes46414 am 29.06.2017 10:09

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Dann schlage ich dir folgendes vor:

Bezüglich der Richterin eine Dienstaufsichtsbeschwerde mit folgendem Wortlaut:

Zitat (von Johannes46414):
Jeder Idiot kann doch klar erkennen, dass die "Zeugen" nur deshalb nicht erschienen sind, weil sie KEINE ZEUGEN SIND! Nur diese Richterin kann das offensichtlich nicht...


Dem Anwalt schickst du ein Einschreiben:

"Da es in jeder Branche gute und weniger gute Fachleute gibt, bitte ich, mir jedes Schreiben sowie jeden Vorgang zur Kontrolle und Bestätigung vorzulegen. Schritte ohne mein Einverständnis sind ausdrücklich nicht zu unternehmen!"

Damit dürfte deinen Bedürfnissen ja dann gedient sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)


























@ hiphappy Das mache ich garantiert so nicht! Habe gerade mit dem Gericht telefoniert. Ich werde folglich dem Direktor des
Amtsgerichts meine völlige Unzufriedenheit mit dem Prozessverlauf schriftlich darlegen.

Mein Fazit zum Verlauf dieses Forums hier: Asse und Nieten gibt es überall....aber nichts für ungut.



















q

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Johannes46414):
Ich werde folglich dem Direktor des Amtsgerichts meine völlige Unzufriedenheit mit dem Prozessverlauf schriftlich darlegen.

Wie gesagt, das kann man machen.

Rechlichte Relevanz der Darlegung:
[img]http://maltsandmetal.de/wp-content/uploads/2013/08/Sack-Reis.jpg[img]

Genau wie die Dienstaufsichtsbeschwerde formlos, fristlos und fruchtlos wäre.



Weder der Direktor des Amtsgerichts noch die Richterin werden formale Fehler begehen, nur weil ein juristischer Laie völlig unzufrieden mit dem Verlauf ist.
Gerichtverfahren laufen in der Realität nun mal nicht so ab, wie in den TV-Shows.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Johannes46414):
Das mache ich garantiert so nicht!


Zitat (von Johannes46414):
Ich werde folglich dem Direktor des
Amtsgerichts meine völlige Unzufriedenheit mit dem Prozessverlauf schriftlich darlegen.


Aha. Glaubst du ernsthaft, dass ein anderer Wortlaut einen großen Unterschied macht?
Die Beschwerde wird der zuständigen Richterin vorgelegt. Das wird ihre Laune sicherlich nicht verbessern.
Ich verstehe beim besten Willen nicht, wieso du dir das Leben so unnötig schwer machen willst, aber du hast schon recht:
Asse und Nieten gibt es überall. Bei Gericht sind die Nieten übrigens meist diejenigen, die kein entsprechendes Studium absolviert haben.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Johannes46414
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass die Sache in die nächsthöhere Instanz gelangen wird. Das wird von meiner Seite daher auch entsprechend vorbereitet. Richtig fähige Leute lesen auch zwischen den Zeilen...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.