>Zeugen aussage
.... Kann man da nicht sagen das Sie sich auf die aussage beruhen sollen was ich eigentlich beim Amtsgericht schon gesagt habe???...
Sagen kann man das - bloß wird es nichts nützen.
Es ist, wie wastl schrieb, selbst belasten muss man sich nicht. Ansonsten ist der Zeuge verpflichtet, zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen.
-- Editiert von Boudicca am 31.10.2008 18:48
von Boudicca am 31.10.2008 18:47
Status: Philosoph (766 Beiträge)
Userwertung:
2,7
(von 32 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen