Zeugen aussage

Leserwertung: 
0,0 (von 0)
 Thema bewerten!

365 Aufrufe

Zeugen aussage

Hallo

mir (habe einen Geschäft an und Verkauf) wurde vor einem Jahr ein gebrauchtes Tragbares DVD Player verkauft ,wo natürlich die kundin sagte es wär ein Geburtstag geschenk und Sie es nicht mehr braucht und es gerne Verkaufen möchte was man auch natürlich hier sagen sollte es das man der Kundin nie ansehen würde was sich nacher herausgestellt hat das es geklaut war was Sie mir Verkauft hat.Ich hatte damals nur den Namen und die Adresse von ihr genommen wobei ich eigentlich immer Ausweis kopien mache und ich an diesem Tag echt viel zutun hatte und es bei ihr nicht gemacht habe.Aber sie war sehr glaubwürdig hatte auch Ladegerät usw dabei gahabt ausser Verpackung dies sei schon zerissen und eine Quittung ist nicht vorhanden da es ja ein Geschenk ist.Aber zum thema ich bin als Zeuge zu dieser sache eingeladen worden vor einem Monat ins Amtsgericht und jetz habe ich einen Schreiben bekommen das ich wieder wegen der sache als Zeuge eingeladen worden bin diesmal Landgericht woran kann es liegen das ich 2 mal aussagen muss???bei der ersten verhandlung hies die anklageschrift wegen Unterschlagung,Vortäuschung einer Straftat und jetz heisst es wegen Diebstahls.
Kann mir einer etwas dazu sagen Bitte

MFG


-- Editiert von nobodyn am 31.10.2008 18:13


von nobodyn am 31.10.2008 17:59
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Vermutlich wurde in der ersten Instanz beim AG wegen Diebstahls verurteilt, weshalb jetzt Diebstahl in der Ladung steht. Und jetzt ist das ganze in der Berufung, also einer neuen Tatsacheninstanz, und wird neu verhandelt.


von wastl am 31.10.2008 18:13
Status: Tao (5333 Beiträge)
Userwertung:  4,2  (von 25 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Vermutlich wurde in der ersten Instanz beim AG wegen Diebstahls verurteilt, weshalb jetzt Diebstahl in der Ladung steht. Und jetzt ist das ganze in der Berufung, also einer neuen Tatsacheninstanz, und wird neu verhandelt.


von wastl am 31.10.2008 18:18
Status: Tao (5333 Beiträge)
Userwertung:  4,2  (von 25 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Meinen Sie ich könnte wegen der ganze sache auch belangt werden ?Oder bin ich nur als Zeuge??Mich macht diese ganze sache schon ganz irr nie was mit sowas zutun gehabt immer mit allem korrekt gehandelt.Aber man sieht ja wie manche menschen jemanden so in die Pfanne haut


von nobodyn am 31.10.2008 18:19
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Na Sie sind doch als Zeuge geladen, da geht es nicht gegen Sie sondern den Angeklagten. Und Sie müssen sich nicht selbst belasten. Wenn Sie sich durch Ihre Aussage in die Gefahr der Strafverfolgung bringen würden, können Sie die entsprechende Antwort verweigern. Aber darüber würden Sie dann belehrt werden. Wenn Sie aussagen muss es aber in jedem Fall wahrheitsgemäß sein.


von wastl am 31.10.2008 18:33
Status: Tao (5333 Beiträge)
Userwertung:  4,2  (von 25 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Kann man da nicht sagen das Sie sich auf die aussage beruhen sollen was ich eigentlich beim Amtsgericht schon gesagt habe???


von nobodyn am 31.10.2008 18:38
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Und meinen Sie wenn die jenige verurteilt wird wegen der sache das die mich auch irgendwie noch wegen Helerei usw verurteilen oder Meinen Sie das hätten die auch schon längst gemacht???Bin leider bei so sachen etwas Neu deswegen die ganzen fragen.


von nobodyn am 31.10.2008 18:44
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
.... Kann man da nicht sagen das Sie sich auf die aussage beruhen sollen was ich eigentlich beim Amtsgericht schon gesagt habe???...

Sagen kann man das - bloß wird es nichts nützen.
Es ist, wie wastl schrieb, selbst belasten muss man sich nicht. Ansonsten ist der Zeuge verpflichtet, zu erscheinen und wahrheitsgemäß auszusagen.

-- Editiert von Boudicca am 31.10.2008 18:48


von Boudicca am 31.10.2008 18:47
Status: Philosoph (766 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 32 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Und wie ist es zu meiner anderen Fragen :Und meinen Sie wenn die jenige verurteilt wird wegen der sache das die mich auch irgendwie noch wegen Helerei usw verurteilen oder Meinen Sie das hätten die auch schon längst gemacht???Bin leider bei so sachen etwas Neu deswegen die ganzen fragen.

PS: Ich habe nur die wahrheit gesagt.



von nobodyn am 31.10.2008 18:53
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Bevor man Sie wegen Hehlerei verurteilt, müsste man Ihnen diese erst einmal nachweisen. Dazu müsste dann erst einmal ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden.

.... Ich habe nur die wahrheit gesagt. ....

Das ist ja auch gut und richtig so!

-- Editiert von Boudicca am 31.10.2008 19:15


von Boudicca am 31.10.2008 19:08
Status: Philosoph (766 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 32 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

>Zeugen aussage
Ich danke ihnen für die Antworten das ganze hat mich etwas beruhigt




von nobodyn am 31.10.2008 19:20
Status: Praktikant (13 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 Diesen User bewerten!

1 2 3
Deutschlands
Top Rechtsforum

gestern 114 neue Nutzer
gestern 661 neue Beiträge
167381 registrierte Nutzer
864571 Beiträge
Verfahrensrecht Rechtsberatung bei 123recht.net:
Persönliche
Beratung online

Schneller Rat in 48 Std.*
Mit Dokumentenupload.
Mehr Infos
Jetzt Online 317 Anwälte jetzt erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 20,00 €.
Zur Anwaltsliste
Telefonberatung
Rechtsauskunft sofort
mit Preissicherheit.*

Mehr Infos
Jetzt Online 31 Anwälte jetzt telefonisch erreichbar. Beratung in diesem Rechtsgebiet bereits ab 1,30 €/Min.
Zur Anwaltsliste
Verfahrensrecht auf www.frag-einen-anwalt.de

Anwälte antworten auf Ihre Fragen zum Thema Verfahrensrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
Gebührenbescheid nach 5 Jahren
beantwortet von RA Lattreuter für €45
Prüfung nach GaragenVO NW - Zwei Gebührenbescheide
beantwortet von RA Ziegler für €30
Anmeldung Zweitwohnung/Probleme in Frankfurt
beantwortet von RA Lattreuter für €20
Versorungsbezüge
beantwortet von RAin Laurentius für €40
Mehr Fragen lesen