Zeugen - Zeugenvorladung

27. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Laumaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zeugen - Zeugenvorladung

Hallo,

folgende Situation Person A und Person B kommen in eine Polizeikontrolle mit Ihren Motorrädern.
Person A bekommt ein Bußgeld Verfahren und legt Einspruch ein.

Es kommt zum Gerichtstermin, jetzt hat person A die Möglichkeit Person B als Zeugen zu bennen.
problem, Person B ist im Ausland.

Jetzt meine Frage, Person B dient als Wichtiger zeuge für Person A, wer kommt für die kosten auf die Person B verursacht? Die kosten sind relativ hoch, verdienstausfall täglich ca. 500€ plus Flug.

Es geht sich aber nur um einen Streitwert von 200€

Und kann person A darauf bestehen das diese Person an dem termin teilnehmen muss, um die Unschuld von Person A zu bestätigen?

Vielen Dank

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

verdienstausfall täglich ca. 500€ Verdienstausfall wird aber nicht in dieser Höhe ersetzt: http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__22.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laumaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist mit dem Flug?

Und kann ich aufgrund dieser Situation eine Verflegung des Termins fordern?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Und kann ich aufgrund dieser Situation eine Verflegung des Termins fordern? Wieso? Was hat Sie denn bisher gehindert, Ihren Zeugen zu benennen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laumaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Moment ist der Zeuge in Saudi Arabien.

Es ist also ein Riesenaufwand diesen hier hin zubekommen.


http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/__5.html
" (1) Bei Benutzung von öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden die tatsächlich entstandenen Auslagen bis zur Höhe der entsprechenden Kosten für die Benutzung der ersten Wagenklasse der Bahn einschließlich der Auslagen für Platzreservierung und Beförderung des notwendigen Gepäcks ersetzt."

Müsste doch auch für Flüge zählen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es gibt aber auch sowas wie Verfahrensökonomie. Und daß Sie meinen, den Zeugen zu brauchen, heißt ja noch nicht, daß das Gericht das auch meinen muß.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Müsste doch auch für Flüge zählen.


Ausweislich des Wortlautes zählt das nur für Bahnen (und mit etwas Wohlwollen noch für Busse).
Dein Zeuge kann also gerne mit der Bahn aus dem Ausland anreisen. Wo keine Bahn fährt, bekommt er auch nichts ersetzt.

Ansonsten könnte sich jedermann eines Bußgeldes entziehen, indem er einfach einen angeblichen Entlastungszeugen benennt, der jetzt in Tokio lebt und spekuliert, für ein kleines Bußgeld würde der Staat keine Flugkosten in vierstelliger Höhe ausgeben, weil das in der Summe ein dickes Minus gibt.
Oder gleich einen Astronauten auf der ISS, das wird noch teurer, den runter zu holen. ;)

-- Editiert von JenAn am 27.11.2015 11:47

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ChrisC
Status:
Schüler
(172 Beiträge, 90x hilfreich)

Außerdem sollte man sich bewusst sein, das die Kosten für Zeugenentschädigungen, wie alle anderen Verfahrenskosten, im Falle der Verurteilung durch den Verurteilten zu tragen sind. Der Staat geht in Vorkasse, holt sich das Geld aber beim Verurteilten wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Benennen kannst Du ihn auf jeden Fall (und auch was er bezeugen soll) und gleich mitteilen, wo er sich zur Zeit aufhält und wie lange noch. Ob das Gericht es dann für erforderlich hält, ihn zu laden steht auf einem anderen Blatt. Oder es wird gewartet bis der Zeuge dann wieder im Inland ist.
Bei einem Bußgeld von 200 € kann ich mir nicht vorstellen, dass der Zeuge dann aus Saudi- Arabien anreisen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Laumaster
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok vielen Dank,

nur man muss natürlich verstehen, in meinem Fall ist es für mich Wichtig dagegen vorzugehen, da ich im Recht bin und es schwierig wird gegen Polizeibeamte zu gewinnen.

Sonst würde ich die 200€ zahlen und mir den Stress nicht antun. Nur irgendwann reichts einfach mal.

danke an alle für die Tipps

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen